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Bischof lehnt Grundschulgesetz ab

Magdeburg (pbm) - Das Gesetz zur Grundschule mit festen Öffnungszeiten ist nach Ansicht des Magdeburger Bischofs Leo Nowak in der vorliegenden Form "als Eingriff in das Elternrecht abzulehnen". Die Anwesenheits-Pflicht der Kinder von 5,5 Zeitstunden schränke die Lebensmöglichkeiten der Familie ein, heißt es in einer am Freitag in Magdeburg verbreiteten Erklärung. Laut Nowak wird der verfassungsrechtlich garantierte besondere Schutz der Familie durch das kürzlich verabschiedete Gesetz "nicht angemessen berücksichtigt". Ein Angebot der Betreuung von Kindern sei dagegen grundsätzlich sinnvoll.

Die zahlreichen Äußerungen von Eltern zeigten, dass auch diese mit den geplanten "Eingriffen des Staates" in ihr Familienleben nicht einverstanden sind. Bischof Nowak begrüßt darum ausdrücklich das Engagement der Bürgerinitiative "ABC schützen". Hier zeige sich, dass für viele die Familie ein hohes gesellschaftliches Gut und einen einzigartigen Wert darstelle. Er hoffe, schreibt Nowak, dass die "berechtigten Anliegen" der Eltern beim Gesetzgeber doch noch Berücksichtigung finden.

Die Erklärung im Wortlaut:

Es hat in den letzten Tagen und Wochen in der Öffentlichkeit deutliche Proteste gegen das Gesetz "Grundschule mit festen Öffnungszeiten" gegeben. Viele Eltern haben in diesem Zusammenhang auch mir gegenüber ihre Besorgnis geäußert und mich um eine öffentliche Stellungnahme gebeten.

Grundsätzlich halte ich es für sinnvoll, dass der Staat ein zeitlich fest vorgegebenes Angebot der Betreuung von Kindern vorhält. Eine Anwesenheits-Pflicht der Kinder in diesem Zusammenhang ist jedoch als Eingriff in das Elternrecht abzulehnen.

Die vorgetragenen Bedenken betroffener Menschen in unserer Gesellschaft sind von der Katholischen Kirche bereits im Gesetzgebungsverfahren mit großer Deutlichkeit vorgetragen worden. Unsere Bemühungen waren dort leider erfolglos. Die zahlreichen öffentlichen Äußerungen zeigen nun, dass es viele Eltern gibt, die ihre familiären Aufgaben, Rechte und Pflichten in großem Umfang selbst in die Hand nehmen wollen. Sie wehren sich gegen diesbezügliche Eingriffe des Staates oder sonstiger Dritter.

Die in der Öffentlichkeit bekanntgewordene Bürgerinitiative von Eltern zeigt, dass für viele die Familie ein hohes gesellschaftliches Gut und einen einzigartigen Wert darstellt. Ich begrüße es, dass sich besonders junge Familien in Verantwortung für ihre Kinder in dieser Weise engagieren. Auch ich bin, wie viele andere, der Auffassung dass mit der Gesetzesnovelle der verfassungsrechtlich garantierte besondere Schutz zu Gunsten der Familie nicht angemessen berücksichtigt wurde. Es muss staatliche Aufgabe sein, Hilfe und Unterstützung zu Gunsten des familiären Lebens anzubieten. Die Lebensmöglichkeiten in der Familie dürfen aber nicht eingeschränkt werden. Diese Gefahr sehe ich in dem neuen Gesetz.

Ich hoffe sehr, dass die von vielen geltend gemachten berechtigten Anliegen bei den politisch Verantwortlichen und beim Gesetzgeber doch noch die notwendige Berücksichtigung finden werden.

Leo Nowak
Bischof

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