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Mitarbeiter und Dienstgeber haben sich geeinigt

Information über die Sitzung der Regional-KODA Nord-Ost

Mitarbeiter- und Dienstgebervertreter in der Regional-KODA Nord-Ost sind sich darin einig, dass die Kirchliche Dienstvertragsordnung (DVO) neu zu gestalten ist. Diese Neuordnung ist geboten, um den veränderten Vorgaben des staatlichen, insbes. europäischen Arbeitsrechts (z. B. AGG), Rechnung zu tragen, und ein modernes, an Leistung orientiertes Arbeitsvertragsrecht zu schaffen.

Die Regional-KODA Nord-Ost sieht nach wie vor zur Erreichung dieser Ziele den TVöD als geeignete Grundlage für eine modifizierte Übernahme in die Regelungen für kirchliche Arbeitsverhältnisse in unseren (Erz-)Bistümern. Im Laufe des Prozesses wurde deutlich, dass sich diese modifizierte Übernahme schwieriger gestaltet als zunächst erwartet. Daher konnte ein neues, an den Regelungen des TVöD orientiertes Regelwerk für kirchliche Arbeitsverhältnisse nicht zum Ende des Jahres 2008 fertig gestellt werden. Es wird daran festgehalten, ein solches Regelwerk möglichst kurzfristig, spätestens zum April 2009, beschlussfähig zu erstellen, um es mit Wirkung zum 1. Juli 2009 in Kraft setzen zu können.

In der Sitzung am 18.12.2008 haben die Mitarbeiter– und Dienstgebervertreter der Regional-KODA Nord-Ost einen Zwischenschritt, der ihnen notwendig erschien, unternommen. Sie haben sich darauf verständigt und einstimmig beschlossen, zur Ablösung der bisherigen, an Lebensaltersstufen orientierten, Grundvergütung eine an der Betriebszugehörigkeit orientierte Regelvergütung — unter Wahrung des bisher erworbenen Besitzstandes — mit Wirkung zum 01.01.2009 zu schaffen. Damit wurden möglicherweise bestehende Rechtsunsicherheiten in diesem Bereich beseitigt.

Zugleich haben sich die Mitarbeiter– und Dienstgebervertreter der Regional-KODA Nord-Ost darauf verständigt, eine Anpassung an die Entgeltentwicklung im öffentlichen Dienst in folgenden Punkten ebenfalls mit Wirkung zum 01.01.2009 vorzunehmen:

• 50 € Sockelbetrag auf alle Tabellenwerte der Regelvergütungen (unter Beachtung des Bemessungssatzes von 94 oder 97 %)

• Erhöhung um linear 3,1 %

• Einmalzahlung in Höhe von 225 € (Wert bei Vollzeitbeschäftigung)

• abweichende Erhöhungen für Auszubildende und Praktikanten.

Darüber hinaus ist beabsichtigt, mit Übernahme des neuen Arbeitsvertragsrechts eine weitere Anpassung an die Entgeltentwicklung im öffentlichen Dienst, die für das Jahr 2009 eine lineare Tariferhöhung um 2,8 % vorsieht, zu verbinden.

Die Vergütungserhöhungen des vor genannten Beschlusses gelten nicht für die Mitarbeiter des Katholischen Schulverbands Hamburg. Ebenso gelten sie nicht für die im refinanzierten Bereich tätigen Mitarbeiter im Erzbistum Berlin (angestellte Lehrer/innen, Lehrkräfte für kath. Religionslehre, Erzieher/innen an katholischen Schulen und für Mitarbeiter/innen der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin). Für die genannten Mitarbeitergruppen ist eine Anbindung an die Vergütungsanpassungen des öffentlichen Dienstes im jeweiligen Bundesland beabsichtigt.

Der gefasste Beschluss bedarf zur Umsetzung noch der bischöflichen Inkraftsetzung. Die Texte und Tabellen zu diesem Beschluss werden sodann in den Amtsblättern veröffentlicht.

Erfurt, am 18.12.2008

Becker–Rathmair
Vorsitzende

Byner
Stellvertretender Vorsitzender

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