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Bischof setzt Caritas-Tarif in Kraft

Kommission lehnt Sonderregelung ab

Logo des CaritasverbandesMagdeburg (cpi) - Der Magdeburger Gerhard Feige hat den Beschluss der Regionalkommission Ost vom 21. September zur Tariferhöhung für die Caritas-Mitarbeiter im Bistum jetzt in Kraft gesetzt. Gleichzeitig werden Caritaseinrichtungen des Bistums Magdeburg Absenkungsanträge stellen.

Die Regionalkommission Ost hatte am 21. September eine Tariferhöhung von etwa neun Prozent in drei Stufen beschlossen. Da bereits jetzt viele Träger und Einrichtungen der Caritas im Bistum nicht mehr in der Lage sind, nach Tarif zu zahlen, hatte Bischof Feige im Rahmen des kirchlichen Arbeitsrechts dagegen Widerspruch eingelegt. Zugleich bat er die Kommission, das Ergebnis noch einmal zu überdenken. So wurde auch in diesem Jahr in Caritaseinrichtungen Weihnachtsgeld im Zusammenhang des Widerspruchs gestundet und nicht ausgezahlt.

Feiges Gegenvorschlag sah vor, den Beschluss für das Bistum Magdeburg auf die erste Stufe der Erhöhung von etwa sechs Prozent zu beschränken und die nächsten beiden Erhöhungsstufen in 2010 von insgesamt drei Prozent vorerst auszusetzen.

Die Beratung des Widerspruchs in der Regionalkommission am 25. November zeigte deutlich unterschiedliche Sichtweisen im Umgang mit regionalen Besonderheiten. Während die Dienstnehmervertreter auf Absenkungsanträge für einzelne Einrichtungen als das richtige und einzige Lösungsinstrument setzen, sehen die Dienstgeber den Gegenvorschlag des Bischofs, für die ganze Diözese eine abweichende Regelung zu treffen, als begründet und zielführend an. Im Ergebnis fand der Vorschlag des Magdeburger Bischofs jedoch in der Regionalkommission nicht die erforderliche Mehrheit.

Der Bischof bedauert die Entscheidung der Kommission außerordentlich, da Absenkungsanträge für einzelne Einrichtungen bisher immer nur kurzfristige Lösungen gebracht haben.

Hintergrund

Für das Tarifrecht sind im Bereich der katholischen Kirche von Dienstgebern und Dienstnehmern paritätisch besetzte Kommissionen zuständig (sog. Dritter Weg). Für die Mitarbeiter der Caritas in den (Erz-)Diözesen Berlin, Dresden-Meißen, Erfurt, Görlitz, Hamburg und Magdeburg ist dies die Regionalkommission Ost (RK Ost).

Die Beschlüsse solcher Kommissionen bedürfen jedoch der Inkraftsetzung durch den jeweiligen Bischof. Sieht sich ein Bischof außerstande, einen solchen Beschluss in Kraft zu setzen, so kann er unter Angabe der Gründe innerhalb von sechs Wochen Widerspruch einlegen. Die Kommission berät die Angelegenheit alsdann nochmals. Kommt kein Beschluss zustande, wird der ursprüngliche Beschluss dem Bischof erneut vorgelegt. Der Bischof hat grundsätzlich auch die Möglichkeit, in besonderen Situationen einer Einrichtung gesonderte Regelungen zu treffen.

Caritas im Bistum Magdeburg: www.caritas-magdeburg.de

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