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Kein Schweigegeld - trotzdem Fehler gemacht

Aus Fehler gelernt, Leitlinien konsequent umgesetzt

Angesichts der von Herrn Norbert Denef in der Vergangenheit und aktuell vorgetragenen Aussage, das Bistum Magdeburg habe ihm mit der finanziellen Entschädigung ein „Schweigegeld" zahlen wollen, möchte ich an dieser Stelle wie folgt Stellung nehmen:

Herr Norbert Denef zeigte 2003 beim Bistum Magdeburg an, dass er in den Jahren 1958 bis 1964 durch einen 1998 verstorbenen Priester dieses Gebietes sexuell missbraucht worden war. Er verband damit die Erwartung, dass eine Wiedergutmachung von 450 000 Euro gezahlt würde. Das Bistum betraute einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen.

Mann mit Händen vor dem 
GesichtIm ersten Entwurf einer gemeinsamen Vereinbarung über therapeutische Hilfeleistungen hat das Bistum von Herrn Denef erwartet, dass er den sexuellen Missbrauch nicht öffentlich machen würde. Wesentliches Motiv dafür war der Schutz seiner Herkunftsfamilie und des katholischen Gemeindelebens vor Ort. Die Familie hatte nachdrücklich um Verschwiegenheit gebeten. Zugleich wollte das Bistum pauschalen Vorwürfen zuvorkommen, die im Zusammenhang mit dem schweren Vergehen des Priesters zu befürchten waren.

Aus späterer Sicht war diese Vorgehensweise des Bistums ein Fehler, der dem Opfer möglicherweise weiteren Schaden zugefügt hat. Deshalb wurde die in Aussicht genommene Regelung aus der endgültig in 2005 geschlossenen Vereinbarung gestrichen. Dort heißt es nun: „Ohne Rücksicht auf eine bereits eingetretene Verjährung schädigender Handlungen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zahlt das Bistum an Herrn Denef 25.000 Euro zur Durchführung einer Therapie. Über Art und Umfang der Therapie entscheidet Herr Denef selbst."

Die gegenwärtig gültige Vorgehensweise des Bistums in Fällen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Geistliche zeigt ein Fall aus dem Jahre 2003. Hier wurde der Beschuldigte umgehend von allen seelsorglichen Aufgaben suspendiert. Im staatlichen Bereich waren die vorgeworfenen Taten verjährt. Das vom Kirchenrecht zusätzlich geforderte kirchliche Strafverfahren wurde durch alle Instanzen geführt und die Suspendierung aufrechterhalten.

Das Bistum Magdeburg folgt bei jedem Verdacht des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger den Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz. Es hat einen Ansprechpartner für Missbrauchsopfer und für Verdachtsfälle benannt, der kein Mitarbeiter des Bistums ist. Gleiches gilt für die weiteren Mitglieder des diesbezüglichen Arbeitsstabes.

Thomas Lazar
Sprecher des Bistums Magdeburg 

 

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