Anklage gegen Priester
Besitz von kinderpornografischem Material
Magdeburg (pbm) – Die Staatsanwaltschaft
Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens leitet das Bistum Magdeburg nach Abschluss der staatlichen Untersuchung entsprechend der Leitlinie der Deutschen Bischofskonferenz das kirchenrechtliche Verfahren ein. Der beschuldigte Priester wird zumindest bis zum Abschluss dieses Verfahrens nicht als Seelsorger tätig sein.
Den Verantwortlichen im Bistum sind derzeit über eine Zeit von mehr als sechzig Jahren zwölf Beschuldigte bekannt, denen sexuelle Gewalt oder der Besitz jugend- beziehungsweise kinderpornografischer Schriften nachgewiesen werden konnte. Acht der Beschuldigten waren oder sind Priester. Vier sind bereits verstorben. Die Vergehen von drei der noch lebenden Priester sind nach staatlichem und kirchlichem Recht aufgearbeitet. Vier Anschuldigungen richten sich gegen Personen, die keine Priester sind.