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Bischof

Nr. 103 Beschluss der Unterkommission I vom 16./17. Mai 2006, Antrag 31

1. Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Caritasverbandes für die Stadt und das Dekanat Halle (Saale) e.V., Bernburgerstraße 12, 06108 Halle (Saale), wird in Abweichung von Abschnitt XIV der Anlage 1 in Verbindung mit § 2a Abs. 3 des allgemeinen Teils zu den AVR im Jahr 2006 keine Weihnachtszuwendung gezahlt.

2. Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Caritasverbandes für die Stadt und das Dekanat Halle (Saale) e. V., Bernburgerstraße 12, 06108 Halle (Saale), wird in Abweichung von § 7 der Anlage 14 in Verbindung mit § 2 a Abs. 17 des allg. Teils zu den AVR im Jahr 2006 kein Urlaubsgeld gezahlt.

3. Die Laufzeit des Beschlusses beginnt am 01. Juni 2006 und endet am 31. Mai 2007.

Anmerkungen:
1. Von der Absenkung nach Ziffer 1 und 2 sind solche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgenommen, für die die Reduzierung eine unbillige Härte darstellt. Der Dienstgeber prüft und entscheidet gemeinsam mit der MAV das Vorliegen eines Härtefalles aufgrund eines Antrages der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
2. Während der Laufzeit erklärte betriebs-bedingte Kündigungen — mit Ausnahme solcher nach § 30 a MAVO — bedürfen der Zustimmung der Mitarbeitervertretung. Betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten die nach Ziffer 1 und 2 einbehaltenen Vergütungsbestandteile mit dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis nachgezahlt.
3. Die Unterkommission 1 geht bei der Beschlussfassung davon aus, dass die Mitarbeitervertretung bei dem anstehenden Konsolidierungsprozess zeitnah und in geeigneter Form einbezogen wird


Magdeburg, 01. Juni 2006
Dr. Gerhard Feige
Bischof

Nr. 104 Erklärung der deutschen Bischöfe zu Donum Vitae e.V.

Aufgrund verschiedener Anfragen nehmen die deutschen Bischöfe folgende Klarstellung zum Rechtsstatus der Initiative Donum Vitae e.V. und ihrem Verhältnis zur Schwangerschaftsberatung der katholischen Kirche in Deutschland sowie zur Frage des Umgangs von Priestern und Gläubigen mit Donum Vitae e.V. und den von ihm unterhaltenen Beratungsstellen vor:

- Bei dem privaten Verein Donum Vitae handelt es sich um eine Vereinigung außerhalb der katholischen Kirche. Die Beratungsstellen von Donum Vitae e.V. sind weder von der Deutschen Bischofskonferenz noch von einzelnen deutschen Bischöfen anerkannt.

- Zwischen den vom Deutschen Caritasverband (DCV) und dessen Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) getragenen Schwangerenberatungsstellen und den Beratungsstellen von Donum Vitae e.V. sind keine institutionellen und personellen Kooperationen möglich.

- Die vom DCV und SkF getragenen Schwangerenberatungsstellen und die Beratungsstellen von Donum Vitae e.V. dürfen nicht im selben Gebäude untergebracht werden.

- Personen, die im kirchlichen Dienst stehen, ist eine Mitwirkung bei Donum Vitae e.V. untersagt. Auch der Austausch von Personal (Wechsel von Dienstverhältnissen, Rückkehroptionen) ist nicht gestattet.

- Der Ständige Rat ersucht die Gläubigen, die in den kirchlichen Räten und Mitwirkungsgremien sowie den kirchlichen Verbänden und Organisationen Verantwortung übernehmen, zum Zweck der größeren Klarheit des kirchlichen Zeugnisses auf eine leitende Mitarbeit in Donum Vitae e.V. zu verzichten und so die Unterschiede zwischen Donum Vitae e. V. und Positionen der Kirche besser zur Geltung zu bringen und zu respektieren.

Magdeburg, den 20. Juni 2006
Für das Bistum Magdeburg
Dr. Gerhard Feige
Bischof

Nr. 105 Errichtung von Gemeindeverbünden

Mit Wirkung vom 01. Juli 2006 hat Bischof Gerhard folgende Gemeindeverbünde errichtet:

• Gemeindeverbund
Ballenstedt - Gernrode - Harzgerode

• Gemeindeverbund
Tangermünde - Klietz - Steckelsdorf

• Gemeindeverbund
Sangerhausen - Allstedt - Rossla - Stolberg - Wippra

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