Verdacht auf Missbrauch - Was tun?
Zuständige umgehend informieren
Was ist zu
tun, wenn ein Verdacht oder Vorwurf des sexuellen Missbrauchs durch
Geistliche und andere kirchliche haupt- oder ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen
auftaucht?
Der Vorsitzende der
Kommission zur Prüfung von Vorwürfen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger, Herr
Dr. Nikolaus Särchen, ist umgehend zu informieren.
Sollte dieser nicht erreicht werden können, wird der Bischof, der
Generalvikar oder der Personalreferent informiert. Diese leiten die Information
an den Vorsitzenden der Kommission oder ein anderes Kommissionsmitglied weiter.
Alle weiteren notwendigen Schritte veranlasst der Vorsitzende der Kommission.
Sollte sich der Verdacht oder Vorwurf gegen eine(n) hauptamtliche(n) Mitarbeiter(-in) richten, wird dieser/diese bis zur Klärung des Vorwurfs beurlaubt.