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Pfarrer nimmt Strafbefehl an

Kirchenrechtliches Verfahren wird eingeleitet

Mit rotem Strich umrissene Kathedrale St. SebastianMagdeburg (pbm) – Wie das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen heute, am 16. Mai, mitgeteilt hat, ist der frühere Pfarrer von Bitterfeld wegen des Besitzes jugendpornografischer Bilder zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Pfarrer hat den gegen ihn ergangenen Strafbefehl des Amtsgerichts Bitterfeld-Wolfen angenommen. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

Das Bistum Magdeburg leitet entsprechend der Leitlinie der Deutschen Bischofskonferenz in den nächsten Tagen das kirchenrechtliche Verfahren ein. Der verurteilte Pfarrer wird zumindest bis zum Abschluss dieses Verfahrens nicht als Seelsorger tätig sein.

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