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Anklage gegen Priester

Besitz von kinderpornografischem Material 

Mit roter Linie skizzierte KathedraleMagdeburg (pbm) – Die Staatsanwaltschaft Halle wird in Kürze gegen einen Priester des Bistums Magdeburg Anklage wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften erheben. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hatten Ermittler im November des vorigen Jahres die Wohnung des Angeklagten in Zörbig durchsucht. Der Betroffene ist seitdem beurlaubt.

Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens leitet das Bistum Magdeburg nach Abschluss der staatlichen Untersuchung entsprechend der Leitlinie der Deutschen Bischofskonferenz das kirchenrechtliche Verfahren ein. Der beschuldigte Priester wird zumindest bis zum Abschluss dieses Verfahrens nicht als Seelsorger tätig sein.

Den Verantwortlichen im Bistum sind derzeit über eine Zeit von mehr als sechzig Jahren zwölf Beschuldigte bekannt, denen sexuelle Gewalt oder der Besitz jugend- beziehungsweise kinderpornografischer Schriften nachgewiesen werden konnte. Acht der Beschuldigten waren oder sind Priester. Vier sind bereits verstorben. Die Vergehen von drei der noch lebenden Priester sind nach staatlichem und kirchlichem Recht aufgearbeitet. Vier Anschuldigungen richten sich gegen Personen, die keine Priester sind.

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