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Zwei Äbtissinnen kehren zurück

Fügung schließt Lücken in der Geschichte des Bistums
 

Äbtissin„Kommissar Zufall“ wird in der Kriminalgeschichte häufig als virtueller Mitarbeiter von Polizisten und Staatsanwälten bei der erfolgreichen Aufklärung von Delikten genannt. Als Patron für das Wiederfinden verlorener Dinge danken christliche Gläubige traditionell dem Heiligen Antonius von Padua, die Geschichte des Wiedererlangens hingegen rückt aber oft in den Hintergrund und gerät im Laufe der Zeit in Vergessenheit. Dafür ist der Heilige Franziskanermönch allerdings auch nicht zuständig. Etliche Gegenstände in musealen Sammlungen und historischen Ausstattungsensembles würden von solchen Umständen berichten, könnte man sie zum Sprechen bringen.

Die folgenden, spärlichen Zeilen wollen für einen Fall diesen offensichtlichen Mangel beheben helfen, indem sie in groben Strichen die Umstände des glücklichen Wiederfindens, eine zwischenzeitlich ungeahnte Wende und die lange Zeit des Verlustes nachzeichnen. 

Folgenschwerer Irrtum

In der 145. Auktion des Kunstauktionshauses Schloss Ahlden wurden am 19. September 2010 zwei hochformatige Gemälde mit Portraits als Äbtissinnnen des Benediktinerinnenklosters Hadmersleben aus einer adeligen Privatsammlung angeboten. Der Hinweis stammte von Frau Dr. Irene Crusius, die sich zunächst an den Pfarrer vor Ort wandte. Schließlich gelangte die Information an Daniel Lorek, dem Leiter des Bistumsarchivs. Schnell war der Bistumsleitung und dem zuständigen Ortsgeistlichen der Pfarrei St. Marien, Oschersleben, bewusst, dass die einmalige Gelegenheit des Erwerbs genutzt werden sollte. Diözesane Mittel, Eigenkapital der Pfarrgemeinde sowie private Spenden von Gemeindemitgliedern sollten die überschaubaren Kaufpreise realisieren helfen. Schließlich erwarb der Autor dieser Zeilen im Auftrag der Bistumsleitung beide Gemälde in einem kurzen Bietergefecht. Nach ihrer Abholung stellte er beim Auspacken einen folgenschweren, jedoch im nach hinein glücklichen Irrtum des Kunstauktionshauses fest, da eine Inaugenscheinnahme vorher nicht möglich und nur das ältere Gemälde am Auktionstag ausgestellt war.

Das größere, ältere Gemälde (Abb. 1) ist das Werk eines anonymen Künstlers. Es zeigt – durch einen auf dem Tisch im Vordergrund liegenden, mit einer zeitgenössischen Würdigung und namentlichen Bezeichnung der Dargestellten in französischer Sprache versehenen Zettel (Abb. 2) –, Sophia Cappen, die drittletzte Äbtissin (1760-1784) des Konventes in Hadmersleben vor einer Architekturabbreviatur mit einem gerafften, fransenbesetzten Vorhang. Sie steht seitlich an einem Tisch, die zarte, behandschuhte Rechte hält bilddiagonal die massive Krümme, die Linke ist auf ein Buch, wohl die Heilige Schrift gestützt; ein Standkruzifix steht vertikal darüber.

 

Weil das Gemälde ein komplexes Schadensbild aufwies, wurde es vor der Übergabe durch Bischof Dr. Gerhard Feige an die Pfarrgemeinde anlässlich des 1050jährigen Jubiläums der Gründung des Klosters Hadmersleben im Rahmen eines Festgottesdienstes (Abb. 3) zu Peter und Paul 2011 in der dortigen ehemaligen Klosterkirche, konserviert. Dort hängt es heute.

 

ÄbtissinDas andere, kleinere und jüngere Gemälde (Abb. 4) zeigt hingegen einen guten Zustand. Es wurde auf einen neuen Rahmen gezogen und augenscheinlich eine Zeit vor der Auktion restauriert. Auch dieses Portrait stammt von einem Anonymus. Die Äbtissin steht beinahe frontal zum Betrachter, der Hintergrund ist diffus beleuchtet, es fehlen Raumangaben und Ausstattungsstücke. Die Krümme wird mit der behandschuhten Rechten gehalten, die Linke nestelt die Kokulle in Bauchhöhe zusammen. Im Auktionskatalog wird das Portrait als „Bildnis der letzten Äbtissin des Klosters Hadmersleben“ bezeichnet. Dabei bezogen sich die Katalogautoren auf die recto (Abb. 5) und verso (Abb. 6) bezeichneten, lateinischen, in Teilen schwer lesbaren Angaben  zur – angeblich – Dargestellten und zur Auflösung des Klosters im Jahre 1809. Tatsächlich zeigt das Brustbild aber die letzte Äbtissin, Antoinette Schneider (1801-1809), des Benediktinerinnenklosters Marienstuhl in Egeln!

 

Dies änderte die Situation natürlich völlig. Rechtlich war der „Fehlkauf“ nicht anzufechten, die Versteigerungsbedingungen der Auktionshäuser schließen regelmäßig die Haftung durch irrtümliche Angaben ausdrücklich aus. In der Pfarrei St. Marien, Oschersleben, war naheliegenderweise kein Interesse an einer „fremden“ Äbtissin vorhanden. Und durch den Wechsel der Zuständigkeit des Ortsgeistlichen in Egeln war der Zeitpunkt für entsprechende Eigentumsverhandlungen ungünstig. Umso glücklicher war deshalb die private Initiative von zwei engagierten Gemeindemitgliedern, Frau Marita Baier und Frau Karin Reichmann, die aus eigenen Mitteln die Summe für den Ankauf zur Verfügung stellten und somit das dortige Klostermuseum um ein wichtiges Ausstattungsstück als Leihgabe bereicherten; denn weder in Hadmersleben noch in Egeln waren bisher Portraits von Äbtissinnen vorhanden.

 

...das lässst sich nur vermuten

 

Wie nun die Verwechselung der beiden Klöster beziehungsweise die fälschliche Zuschreibung zustande kam, lässt sich nur vermuten. Der Hintergrund dürfte die gut lesbare Bezeichnung „Hadmersleben“ beim Portrait der Äbtissin Cappen einerseits und die ins Auge fallende Jahresangabe „1809“ auf dem anderen Gemälde mit dem Portrait der Äbtissin Schneider sein. Vielleicht bediente sich der Katalogbearbeiter auch Nachschlagewerken aus denen er entnehmen konnte, dass das Kloster Hadmersleben 1809, bekanntlich mit dem in Egeln und unter anderem auch mit  Adersleben zusammen taggleich durch das am 13. Mai 1809  durch die Westfälische Regierung publizierte Dekret säkularisiert wurde.

 

Nur am Rande sei in diesem Zusammenhang auf einen Fund im Rahmen der seit Ende 2007 durchgeführten und landesseitig geförderten Kunst- und Kulturinventarisation im Bistum Magdeburg hingewiesen. Im ehemaligen Augustiner-Chorherrenstift Hamersleben wird ein Gemälde mit dem Portrait einer Äbtissin (Abb. 7) aus dem Zisterzienserinnenkloster Adersleben aufbewahrt. Es zeigt die namentlich bezeichnete, 1779 zur Führung des Konventes gewählte Äbtissin Theodora Pauli (1779-1787; Abb. 8). Sie war die 40. und vorletzte Äbtissin des Klosters. Ausnahmsweise ist dieses Gemälde verso mit einer Datierung und dem Namen des Künstlers, Nicolaus Rademacher (Abb. 9) versehen. Offenbar handelt es sich um denselben Maler, der 1756 das Portrait eines Probstes für das ehemalige Zisterzienserinnenkloster Haus Escherde bei Gronau anfertigte. Das Gemälde mit der Äbtissin Pauli ist das einzige Portrait dieser Art des Klosters Adersleben, während die Reihe der neuzeitlichen Pröbste in größerem Umfang vorhanden ist.

 

Albrecht von Münchhausen

 

Doch zurück zu den beiden Äbtissinnen aus Hadmersleben und Egeln. Nach der ab 1803 flächendeckenden Säkularisation der Klöster in deutschen Gebieten erfolgte verstärkt eine weite Zerstreuung des Inventares durch Verkauf auf Auktionen, durch Diebstahl oder ein Untergang wegen Geringschätzung an den überkommenen Dingen. Dabei kam es zu einem bis heute beklagenswerten Verlust des kulturellen Gedächtnisses ganzer Regionen. Im besprochenen Falle dienten die Gemälde zur Ausstattung des durch den Freiherrn Albrecht von Münchhausen 1880 erworbenen Schlosses Windischleuba bei Altenburg, der sie nachrichtlich bei einem Trödler erstanden hatte. Der letzte Schlossherr, Freiherr Börries von Münchhausen, nahm sich als Protagonist der NS-Ideologie 1945 beim Heranrücken der Front das Leben. Die Familie wurde enteignet, das Inventar des Schlosses gelangte wohl zum größten Teil in das Lindenau-Museum Altenburg. Nachkommen der Familie von Münchhausen erhielten nach 1990 einen Restitutionsanspruch, in dessen Zuge auch die Gemälde mit den beiden Äbtissinnen wieder in ihr Eigentum gelangten und schließlich 2010 im Kunsthandel angeboten wurden. So kehrten sie – ein wahrscheinlicher Verkauf kurz nach 1809 unterstellt – 200 Jahre später wieder an ihren Ursprungsort zurück und schließen damit eine wichtige Lücke in der Geschichte des Bistums Magdeburg.

 

Mit der Entdeckung der Gemälde ist eine einzigartige historische Quelle wieder für die breite Öffentlichkeit verfügbar und es lässt sich buchstäblich ein direkteres Bild von Geschichte machen als es gemeinhin das Geschäftsschriftgut (Urkunden, Akten) zu tun vermag. Außerdem bieten die Funde  Anlass, sich verstärkt wissenschaftlich mit der Bistumsgeschichte zu befassen.

 

Nach derzeitigem Erkenntnisstand der 2013/2014 abgeschlossenen Inventarisation im Bistum Magdeburg befinden sich heute zwei von drei Portraits von Äbtissinnen bedeutender Frauenklöster wieder an ihren ursprünglichen Orten. Aber vielleicht hilft der Heilige Antonius noch ein weiteres Mal …

 

Erik Ernst Venhorst

Diözesaner Beauftragter für die

Inventarisation des Kunst- und Kulturgutes im Bistum Magdeburg

 

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