Kein Schweigegeld - trotzdem Fehler gemacht
Aus Fehler gelernt, Leitlinien konsequent umgesetzt
Angesichts der von
Herrn Norbert Denef in der Vergangenheit und aktuell vorgetragenen Aussage, das
Bistum Magdeburg habe ihm mit der finanziellen Entschädigung ein „Schweigegeld"
zahlen wollen, möchte ich an dieser Stelle wie folgt Stellung nehmen:
Herr Norbert Denef zeigte 2003 beim Bistum Magdeburg an, dass er in den Jahren
1958 bis 1964 durch einen 1998 verstorbenen Priester dieses Gebietes sexuell
missbraucht worden war. Er verband damit die Erwartung, dass eine Wiedergutmachung
von 450 000 Euro gezahlt würde. Das Bistum betraute einen Rechtsanwalt mit der
Wahrnehmung seiner Interessen.
Im ersten Entwurf einer gemeinsamen Vereinbarung über therapeutische
Hilfeleistungen hat das Bistum von Herrn Denef erwartet, dass er den sexuellen
Missbrauch nicht öffentlich machen würde. Wesentliches Motiv dafür war der
Schutz seiner Herkunftsfamilie und des katholischen Gemeindelebens vor Ort. Die
Familie hatte nachdrücklich um Verschwiegenheit gebeten. Zugleich wollte das
Bistum pauschalen Vorwürfen zuvorkommen, die im Zusammenhang mit dem schweren
Vergehen des Priesters zu befürchten waren.
Aus späterer Sicht war diese Vorgehensweise des Bistums ein Fehler, der dem
Opfer möglicherweise weiteren Schaden zugefügt hat. Deshalb wurde die in
Aussicht genommene Regelung aus der endgültig in 2005 geschlossenen
Vereinbarung gestrichen. Dort heißt es nun: „Ohne Rücksicht auf
eine bereits eingetretene Verjährung schädigender Handlungen und ohne
Anerkennung einer Rechtspflicht zahlt das Bistum an Herrn Denef 25.000 Euro zur
Durchführung einer Therapie. Über Art und Umfang der Therapie entscheidet Herr
Denef selbst."
Die gegenwärtig gültige Vorgehensweise des Bistums in Fällen des sexuellen
Missbrauchs Minderjähriger durch Geistliche zeigt ein Fall aus dem Jahre 2003.
Hier wurde der Beschuldigte umgehend von allen seelsorglichen Aufgaben
suspendiert. Im staatlichen Bereich waren die vorgeworfenen Taten verjährt. Das
vom Kirchenrecht zusätzlich geforderte kirchliche Strafverfahren wurde durch alle
Instanzen geführt und die Suspendierung aufrechterhalten.
Das Bistum Magdeburg folgt bei jedem Verdacht des sexuellen Missbrauchs
Minderjähriger den Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz. Es hat einen Ansprechpartner
für Missbrauchsopfer und für Verdachtsfälle benannt, der kein Mitarbeiter des
Bistums ist. Gleiches gilt für die weiteren Mitglieder des diesbezüglichen
Arbeitsstabes.
Thomas Lazar
Sprecher des Bistums Magdeburg