Der Katholikenrat im Bistum Magdeburg ist die vom Bischof anerkannte Vertretung der Laien im Sinne des Konzilsdekrets „Über das Apostolat der Laien“. Einzelheiten regelt die Satzung, die der Bischof des Bistums Magdeburg am 13. Juni 2009 in Kraft gesetzt hat.
Zu den Aufgaben des Katholikenrates gehört es laut Satzung unter anderem:
Um die Aufgaben des Katholikenrates kontinuierlich und intensiv wahrnehmen zu können, bilden die Mitglieder Kommissionen. Gegenwärtig bestehen die Kommissionen:
Der Vorstand des Katholikenrates besteht aus acht Mitgliedern des Katholikenrates, welche sich ehrenamtlich in dieser Funktion engagieren. Der Vorstand wird jeweils für vier Jahre gewählt und sorgt zwischen den Vollversammlungen u.a. für die Ausführung der Beschlüsse der Vollversammlung.
Der Vorstand wird in der Wahrnehmung seiner Aufgaben durch die Geschäftsführung (halbe Stelle, hauptamtlich) unterstützt. Die Geschäftsführung nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen der Vollversammlung und des Vorstands teil.
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