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Erlasse und Mitteilungen des Bischofs

Nr. 1 Veränderung zur Besoldungs- und Versorgungsordnung für Priester

Die Besoldungs- und Versorgungsordnung für Priester im Bistum Magdeburg vom 20. Dezember 2001 wird im § 9 Absatz 5 ab 01. Januar 2004 wie folgt geändert:

§ 9 Absatz 5: In der Regel wird entsprechend § 6 eine freie kircheneigene bzw. durch das Bischöfliche Ordinariat angemietete Wohnung zur Verfügung gestellt. Ist das nicht möglich, wird ein Mietzuschuss gewährt.
Die Höhe des Mietzuschusses beträgt monatlich bis 450,00 Euro.
Diese Veränderung wird zum 01. Januar 2004 in Kraft gesetzt.

Leo Nowak
Bischof

2. Festsetzung des Haushaltsplanes des Bistums Magdeburg für das Jahr 2004

Nachdem der Kirchensteuer- und Vermögensverwaltungsrat des Bistums Magdeburg den Haushaltsplan 2004, am 22. November 2003 verabschiedet hat und die übrigen diözesanen Gremien hiermit befasst wurden, setze ich diesen in Einnahmen und Ausgaben auf 37.091.500,00 Euro fest.

Magdeburg, 22. November 2003
Leo Nowak
Bischof

Übersicht zum Haushalt 2004

Einnahmen

54,6%
19,7 Mill.EURO:
Mittel aus dem Verband Deutscher Diözesen

23,7,%
8,8 Mill EURO:
Kirchensteuereinnahmen

12,8%
4,7 Mill EURO:
Staatsleistungen

8,2%
3,6 Mill EURO:
aus Rücklagen

0,7% 0,3 Mill EURO:
Kollekten für das Bistum

Ausgaben

47,7%
17,7 Mill EURO:
Gemeinden, Gehälter,Bauaufgaben

17,3%
6,4 Mill EURO:
Pensionsbezüge, Versorgungen, Rücklagen

14,5%
5,4 Mill EURO:
Verwaltung der Diözese

7,3%
2,7 Mill EURO:
soziale Dienste

7,5%
2,8 Mill EURO:
seelsorgliche, soziale Aufwendungen

5,7%
2,1 Mill EURO:
weltkirchliche Aufgaben

Verbindliche Richtlinien für den Haushalt 2004

1. Die Schlüsselzuweisungen werden verbindlich und transparent in 3 Raten gezahlt. Die Höhe der Schlüsselzuweisung wurde den Gemeinden mitgeteilt. Weitere Zuschüsse werden nicht gezahlt.
2. Alle Baumaßnahmen über 1 Million EURO werden auf mögliche Reduzierungen überprüft. Neubauten sind nicht möglich.
3. Die Sanierung von Immobilien ist mit der zu erwartenden Strukturveränderung im Bistum zu koordinieren.
4. Bausicherungsmaßnahmen haben den Vorrang vor anderen Baumaßnahmen.

Edith-Stein-Schulstiftung des Bistums Magdeburg
Der Haushalt der Edith-Stein-Schulstiftung des Bistums Magdeburg ist für das Jahr 2004 nach Beschluß des Stiftungsrates der Edith-Stein-Schulstiftung des Bistums Magdeburg und Billigung durch den Bischof in Einnahmen und Ausgaben auf 13.500.000,00 EURO
festgelegt.

Für den Stiftungsrat:
Reinhold Pfafferodt,
Generalvikar

Nr. 3 Broschüren der Deutschen Bischofskonferenz

Vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz wurden die Broschüren herausgegeben:

  • Arbeitshilfen Nr. 173, vom 01. Januar 2004: Das Völkerrecht: ein Weg zum Frieden, Welttag des Friedens 2004

  • Arbeitshilfen Nr. 176 (zum Familiensonntag 2004): Leben in Verlässlichkeit - Leben in Ehe und Familie

  • Die Deutschen Bischöfe, Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen, Nr. 28, vom 12. Dezember 2003 - Das Soziale neu denken- Für eine langfristige Reformpolitik

    Die Hefte zu abrufbar bei der DBK
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