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Verordnungen und Mitteilungen des BOM

Nr. 4 Dekret zur Strukturänderung im Bischöflichen Ordinariat

Nach Zustimmung des Bischofs und Anhörung der zuständigen Gremien wird mit Wirkung vom
01. Januar 2004 durch dieses Dekret:

(1) Das Referat Kirchenmusik aus der Zuordnung des Sachbereiches „Bischöfliche Liturgiekommission“ ausgegliedert.
Aufsichten, Zuständigkeiten und Beziehungen zu diesem Sachbereich werden gänzlich aufgehoben.

Das Referat Kirchenmusik wird vom 01. Januar 2004 eingeordnet in die Hauptabteilung 1, Pastoral, Abteilung 1 Erwachsenenpastoral als Referat 7.
Das bisherigen Referat Sonderseelsorge/ Beauftragungen wird ab 01. Januar 2004 das Referat 8.

Die künftige Einbindung im Schematismus wird wie folgt abgebildet:
Referat 7: Kirchenmusik
Zülicke, Bernhard, ständiger Diakon, Kirchenmusikdirektor (KMD),
glz. Orgelsachverständiger
Rottersdorfer Straße 3, 39112 Magdeburg
Telefon: (03 91) 60 42 80
Telefax: (03 91) 6 11 15 69
E-Mail: kirchenmusik@bistum-magdeburg.de

Die Aufgaben des Referatsleiters sind umgehend zu umschreiben. Der Vorgesetzte des Referatsleiters ist der Hauptabteilungsleiter der Hauptabteilung Pastoral. Die Strukturänderung ist im Schematismus einzutragen und alle erforderlichen Regelungen sind darauf abzustimmen.

(2) Es wird das Referat Kirchenmusiker/Regionalkirchenmusiker neu errichtet.
Das Referat Kirchenmusiker/Regionalkirchenmusiker ist als Referat 4.1.5 in der Hauptabteilung 4: Personal einzurichten. Leiter des Referates ist der Stelleninhaber der Hauptabteilung, Weihbischof Dr. Gerhard Feige, Berufsgruppenvertreter ist KMD Bernhard Zülicke. Die bisherigen Referate 4,1.5 und 4.1.6 werden verschoben auf 4.1.6 und 4.1.7.

Die künftige Einbindung wird im Schematismus wie folgt abgebildet:
4.1.5. Referat Kirchenmusiker/Regionalkirchenmusiker
Leiter: Feige, Prof. Dr. Gerhard, Weihbischof, Bischofsvikar, Ordinariatsrat
Referent und Berufsgruppenvertreter Zülicke, Bernhard, ständiger Diakon, KMD

Die Aufgaben des Referatsleiters sind umgehend zu umschreiben. Die Strukturänderung ist im Schematismus einzutragen und alle erforderlichen Regelungen sind darauf abzustimmen.

(3) Es wird errichtet die Sachbereichsstelle: Kirchenmusik an der Kathedrale.
Der Stelleninhaber ist Kathedralmusiker des Bistums Magdeburg und ist zugeordnet und unterstellt dem Bischof von Magdeburg. Der Bischof kann seine Aufsicht dem Generalvikar delegieren. Die Aufgaben des Kathedralmusikers sind näherhin festzulegen. Der Kathedralmusiker nimmt zugleich die Aufgaben des Kirchenmusikers der Propstei- und Pfarrkirche St. Sebastian wahr. Aufgaben und Zuständigkeiten werden im Stellenplan umschrieben.

Die künftige Einbindung wird im Schematismus wie folgt abgebildet:
Kirchenmusik an der Kathedrale
Leiter: Mück, Matthias, Kathedralmusiker
E-Mail: katherdalmusiker@bistum-magdeburg.de
Max-Josef-Metzger-Straße 1, 39104 Magdeburg
Telefon: (03 91) 59 61-707

Die Aufgaben des Kirchenmusikers an der Kathedrale sind umgehend zu umschreiben. Die Strukturänderung ist im Schematismus einzutragen und alle erforderlichen Regelungen sind darauf abzustimmen.

Das Dekret tritt zum 01. Januar 2004 in Kraft.

Reinhold Pfafferodt
Generalvikar

Nr. 5 Mitteilungen aus der Abteilung Erwachsenenpastoral

  • Die Handreichung zur österlichen Bußzeit 2004 liegt der schriftlichen Ausgabe der Amtlichen Mitteilungen bei. Wir bitten um Beachtung.

  • Bereich Gemeindespiritualität: Angebot von Einzelexerzitien mit Gemeinschaftselementen „Dem eigenen Leben auf der Spur“ vom 21.- 27. Februar 2004
    Exerzitien sind Tage intensiver Lebensvertiefung aus dem Glauben. Sie laden ein, aus dem Alltag heraus zu treten und durch die Begegnung mit dem Wort Gottes und im Gebet das eigene Leben neu zu sehen. Zum Download finden Sie dazu das Faltblatt mit näheren Angaben und wir bitten Sie, interessierte und geeignete Personen aus Ihrer Gemeinde oder Ihrem Umfeld darauf aufmerksam zu machen.

  • Referat Frauenseelsorge/ Frauenbildung: Das Pflanzfest zum Labyrinth ist am 21. März 2004 im Kloster Helfta. Nachfragen richten Sie bitte an das Referat für Frauenseelsorge und –bildung, PD Dr. Hildegund Keul, Telefon (03 91) 59 61-187, Telefax: (03 91) 59 61-190, frauenreferat@bistum-magdeburg.de

    ● Referat Ehe und Familie /Alleinerziehende: Die Arbeitshilfe der Deutschen Bischofskonferenz zum diesjährigen Familiensonntag, 18. Januar 2004 unter dem Motto: „Leben in Verlässlichkeit – Leben in Ehe und Familie, Nr. 176 ist direkt unter dbk.de kostenfrei zu erhalten. Ein gedrucktes Exemplar ist jeder Gemeinde zugegangen.

    ● Die Katholische Akademie unseres Bistums bittet um Aushang ihrer Zentralen Veranstaltungen 2004 – 1. Halbjahr und Auslage bzw. Werbung zu den der schriftlichen Ausgabe beigelegten Veranstaltungen.

    Nr. 6 Informationen der Abteilung Kinderpastoral

    Ferienwoche für Erstkommunionkinder: „Dem Geheimnis auf der Spur“ Zur Vorbereitung auf die Heilige Kommunion sind alle Kinder herzlich eingeladen zu einer Ferienwoche vom 14. – 20. Februar 2004 im St. Michaels-Haus, Roßbach. Angesprochen sind Erstkommunionkinder, für die eine intensive Vorbereitung nicht möglich ist oder die Interesse an mehr haben. Dieses Angebot ist eine Ergänzung zur Vorbereitung in der Gemeinde.
    Zur Information liegt der schriftlichen Ausgabe ein Plakat bei.
    Anmeldungen bitte unter Abteilung Kinderpastoral: (03 91) 59 61-116 oder kinderpastoral@bistum-magdeburg.de

    Material für die RKW 2004: Bis zum 12. Januar 2004 (!) ist die Bestellung des diesjährigen RKW-Materials möglich, Bestellschein siehe Amtliche Mitteilungen Dezember 2003.

    Nr. 7 Information des Jugendseelsorgeamtes

    „Lutherstraße 15“ (ein nicht ganz frommes Theaterstück)
    Vor ca. 1 1/2 Jahren hat das Jugendseelsorgeamt ein Theaterprojekt ausgeschrieben. Daraufhin haben sich einige Jugendliche aus dem Bistum zu einer Theaterprojektgruppe zusammengefunden, um ein eigenes Stück zu schreiben. Mit Unterstützung des Oberspielleiters Markus Schuliers (Landestheater Wittenberg) wurde dieses Stück in Szene gesetzt und kommt nun im „Piesteritzer Hof“ in Lutherstadt Wittenberg zur Aufführung. Termine der Aufführungen sind: 31. Januar 2004 (19:30 Uhr) und 01. Februar 2004 (15:00 Uhr). Weitere Informationen dazu sind in der Jugendseelsorge erhältlich. Für jede Pfarrstelle ist der schriftlichen Ausgabe ein Plakat für den Aushang in den Anlagen beigefügt.

    Die Abteilung Jugendpastoral weist auf folgende Veränderungen im Jahresplan hin
  • DIE MINISTRANTENWOCHE vom 17.-22. Februar 2004 muss leider ersatzlos ausfallen. Entgegen der Erfahrungen in den letzten Jahren sind bislang keine Anmeldungen eingegangen; auf Grund personeller und finanzieller Entwicklungen ist deswegen dieses Angebot zurückgezogen worden. Gemeinden, die dringenden Bedarf an einem solchen Angebot sehen, mögen sich bitte Anfang des Jahres an die Abt. Jugendpastoral wenden.
  • Das WOCHENENDE FÜR JUNGE ERWACHSENE vom 26.-28. März 2004 fällt ebenfalls aus personellen und finanziellen Gründen aus.
  • Die DEUTSCH-LITAUISCHE JUGENDBEGEGNUNG in Roßbach ist um einige Tage vorverlegt worden. Der neue Termin: 08.- 22. Juli 2004. Bitte sprechen Sie für diese Form der Partnerschaft mit Kaisiadorys interessierte Jugendliche an, da erfahrungsgemäß die Begegnung in Deutschland weniger besucht wird als die Fahrt nach Litauen. Dankeschön!
  • Der Termin für die OFFENE TÜR wurde nach Hinweisen von Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Jahres 2003 verschoben. Der neue Termin: 08. und 09. November 2004 in Roßbach. (Abendbrot und Übernachtung ist bereits ab Sonntag möglich.) Bitte ändern Sie diese Terminverschiebung ggf. in Ihrem Fortbildungskalender.

    Zur Planung des Jahres 2004 werden an dieser Stelle die überregionalen Veranstaltungen der Abt. Jugendpastoral mit den entsprechenden Daten aufgelistet:
  • 01.05.2004 Ministrantenwallfahrt nach Magdeburg, St.Petri
    Die vorbereitende Ministrantenstunde liegt den Amtlichen Mitteilungen im April bei.
  • 04.06.2004 Auftaktabend und –nacht für die Jugendwallfahrt auf der Huysburg mit Programm (mit selbstorganisierter und –verantworteter Übernachtung in Zelten)
  • 05.06.2004 Jugendwallfahrt auf der Huysburg. Die vorbereitende Jugendstunde liegt den Amtlichen Mitteilungen im Mai 2004 bei.
  • 26.06.2004 Festakt und Roßbachfest aus Anlass des 50jährigen Jubiläums des St. Michaelshauses
  • 25.10. bis 07. 11.2004 Das Weltjugendtagskreuz ist gemeinsam mit einer Marien-Ikone zu Gast in unserem Bistum. Näheres wird noch bekannt gegeben.
  • Ende Dez. Bistumsweite Sternsingereröffnung. Es wird noch eine gastgebende Gemeinde gesucht.

    Sie finden alle aktualisierten Termine auch im Internet unter gutkatholisch.de

    An dieser Stelle Danke für alle Rückmeldungen zur Ministrantenstatistik in unseren Gemeinden. Nach dieser (nicht ganz vollständigen) Übersicht leisten in unserem Bistum 512 Ministrantinnen und 589 Ministranten ihren Dienst. Sollten Sie eine Übersicht für Ihr Dekanat benötigen, können Sie diese in der Abteilung Jugendseelsorge anfordern.

    Nr. 8 „Mithelfen durch Teilen“ – Gabe der Erstkommunionkinder 2004

    Den Aufruf des Bonifatiuswerkes zur Erstkommunionkollekte 2004 finden Sie hier zum Download.

    Nr. 9 Mitteilung der Personalabteilung

    Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Mit der Kündigung ist dem Arbeitnehmer nachfolgende Information zur Kenntnis zu geben.

    Nach der neuen, ab dem 01. Juli 2003 geltenden Bestimmungen des § 2 SGB III hat der Arbeitgeber den künftig gekündigten Arbeitnehmer frühzeitig vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses darauf hinzuweisen, dass er sich aktiv um die Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes zu bemühen und sich unverzüglich beim Arbeitsamt zu melden hat.

    Gleichzeitig tritt (zum 01. Juli 2003) die Regelung zur „frühzeitigen Arbeitssuche“ in Kraft (§ 37b SGB III). Vorrangiges Ziel der Neuregelung ist es, bereits die Zeit ab Kenntnis der möglichen Arbeitslosigkeit aktiv für die Suche eines Anschlussarbeitsplatzes zu nutzen.

    1. Unbefristete oder Zweckbefristete Arbeitsverhältnisse

    Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld sind Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich nach Erhalt der Kündigung, der Unterrichtung über die Zweckerreichung des Zweckbefristeten Arbeitsverhältnisses oder bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages persönlich beim Arbeitsamt arbeitssuchend zu melden.

    Die postalisch zugestellte Kündigung gilt mit dem dritten Tage nach dem in der Arbeitsbescheinigung angegebenen Tag der Kündigung als bekannt gegeben. Bei einer persönlich übergebenen Kündigung entfällt diese
    3 Tage-Regelung. Der Arbeitnehmer hat sich binnen 7 Tage nach Bekanntgabe der Kündigung beim Arbeitsamt zu melden, anderenfalls wird die Verspätung sanktioniert. Weiterhin sind Sie verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.

    Beispiel: Der Arbeitgeber kündigt dem Arbeitnehmer schriftlich per Post am 12. Juli 2003. Die Kündigung gilt dem Arbeitnehmer am 15. Juli 2003 als bekannt gegeben. Der Arbeitnehmer hat sich bis zum 21. Juli 2003 persönlich beim Arbeitsamt zu melden.

    2. Zeitlich befristete Arbeitsverhältnisse

    Bei zeitlich befristeten Arbeitsverhältnissen sind Arbeitnehmer verpflichtet, sich drei Monate vor Ablauf des Vertragsverhältnisses persönlich beim Arbeitsamt arbeitssuchend zu melden.

    Grundsätzlich hat die persönliche Meldung beim Arbeitsamt unverzüglich nach Kenntnisnahme der Kündigung zu erfolgen. Unverzüglich bedeutet in diesem Zusammenhang ohne schuldhaftes Verzögern. Der Arbeitnehmer hat sich sofort
    beim Arbeitsamt zu melden, es sei denn er ist aus wichtigem Grund, wie z. B. Krankheit, gehindert. Eine schriftliche oder telefonische Meldung reicht nicht aus.

    Die Meldepflicht gilt für alle Personen, deren Versicherungsverhältnis endet. Dieses gilt nicht für Auszubildende.

    Nr. 10 Mitteilung der Diözesanstelle „Berufe der Kirche“

    Für den „Tag des geweihten Lebens“ am 02. Februar 2004 steht wieder eine Arbeitshilfe zur Verfügung. Die Zusammenkunft an mehreren Orten unseres Bistums im Rahmen eines Konveniats o.ä. ist sicher eine angemessene Wertschätzung dieses Weltgebetstages und eine schöne Idee. Diese Broschüre ist der gedruckten Ausgabe der Amtlichen Mitteilungen beigelegt.

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