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Verlautbarungen der Deutschen Bischofskonferenz

Nr. 20 Zählung der sonntäglichen Gottesdienstteilnehmer am 07. März 2004

Laut Beschluss der Deutschen Bischofskonferenz vom Februar 1969 (Prot. Nr. 18, S. 8)
sollen für die Zwecke der kirchlichen Statistik Deutschlands die Gottesdienstteilnehmer einheitlich am zweiten Sonntag in der Fastenzeit (07. März 2004) gezählt werden. Zu zählen sind alle Personen, die an den sonntäglichen Hl. Messen (einschließlich Vorabendmessen) teilnehmen. Mitzuzählen sind auch die Besucher der Wort- oder Kommuniongottesdienste, die anstelle einer Eucharistiefeier gehalten werden. Zu den Gottesdienstteilnehmern zählen auch die Angehörigen anderer Pfarreien (z.B. Wallfahrer, Seminarteilnehmer, Touristen und
Besuchsreisende).

Das Ergebnis dieser Zählung ist am Jahresende in den Erhebungsbogen der kirchlichen Statistik für das Jahr 2004 unter der Rubrik „Gottesdienstteilnehmer am zweiten Sonntag in der Fastenzeit“ (Pos.2) einzutragen.

Nr. 21 Broschüre der Deutschen Bischofskonferenz

Vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz wurde die Broschüre herausgegeben:

Arbeitshilfen, Nr. 178, vom 10. November 2003,
Richtlinien für die Männerseelsorge und kirchliche Mitarbeit

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