Mitteilungen des BOM
Nr. 87 Mitteilungen aus der Abteilung Erwachsenenpastoral
tum kennen und verstehen zu lernen. Es kann auch interessierten Nichtchristen die Gedankenwelt des christlichen Glaubens erschließen helfen.
Der Teilnahmeentschluss sollte verbindlich sein und grundsätzlich alle Anforderungen dieses Fernkurses umfassen. Anmeldungen erbitten wir schriftlich bis spätestens 01. Dezember 2004 an:
Katholische Akademie des Bistums Magdeburg
An der Moritzkirche 6
06108 Halle.
Dort erhalten InteressentInnen auch nähere Informationen von Herrn Akademiedirektor Hans-Joachim Marchio.
Telefon / -fax (03 45) 2 90 00 87 /-89
info@katholische-akademie-magdeburg.de
Das Faltblatt hierzu liegt der gedruckten Ausgabe bei. Bitte legen Sie dieses in Ihrer Gemeinde aus bzw. geben es an Interessierte weiter. Des Weiteren bitten wir um Aushang des Informationsblattes in Ihrer Gemeinde.
„Grundkurs ÖKUMENE – Zur Geschichte der Ökumenischen Bewegung, 100 Jahre zwischen Streit und Versöhnung“ am 15. Mai 2004 in Halle, Ort der Veranstaltung und der Anmeldung:
Katholische Akademie des Bistums Magdeburg
An der Moritzkirche 6
06108 Halle.
Telefon / -fax (03 45) 2 90 00 87 /-89
info@katholische-akademie-magdeburg.de
Ebenfalls sei erinnert an den Ökumene-Tag für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verkündigungsdienst der evangelischen und katholischen Gemeinden: „Heute von Gott reden? Chancen einer missionarischen Ökumene“ am 30. Juni 2004 im Kloster St. Marien zu Helfta, 9:30 Uhr bis 15:15 Uhr (Beilage vom Amtsblatt Februar 2004. Die Anmeldungen erfolgen bitte bis zum 20. Juni 2004 an:
Bischöfliches Ordinariat
Hauptabteilung Pastoral
Max-Josef-Metzger-Straße 1
39104 Magdeburg
Telefon: (03 91) 59 61-190
seelsorge@bistum-magdeburg.de
Nr. 88 Informationen des Jugendseelsorgeamtes
Am 05. Juni 2004 findet die Jugendwallfahrt auf der Huysburg statt. Beginnen wird sie bereits am Vorabend mit einem von den Dekanaten gestalteten Auftakt. Das Motto lautet: „Ihr seid der Heimat Gesicht“- womit der Startschuss im Hinblick auf den Weltjugendtag 2005 fallen soll. Für alle pastoralen MitarbeiterInnen befinden sich folgende Materialien zur Wallfahrt in der Anlage der gedruckten Ausgabe:
- das Plakat für den Aushang in den Gemeinden
- eine Jugendstunde zur Vorbereitung
- eine Kopiervorlage von Handzetteln, die an die Jugendlichen verteilt werden können (eine bestimmte Anzahl der Handzettel werden wir bereits in die Dekanate geben, bei Bedarf können weitere Exemplare bei uns angefordert werden)
- Hinweise zur Aufsichtspflicht für den Freitagabend
„50 Jahre Roßbach – und kein bisschen leiser“ heißt es am 26. Juni 2004 beim Roßbachfest im St. Michaelshaus. Alle Jugendlichen sind eingeladen dieses Jubiläum mit uns zu feiern. Wer Lust hat, am Festakt teilzunehmen, ist herzlich dazu eingeladen. Für alle anderen beginnt das Roßbachfest um 14:00 Uhr mit dem Jugendmusical
„St. Michael“.
Ein Plakat für den Aushang ist der gedruckten Ausgabe beigefügt.
Nr. 89 Katholikenrat im Bistum Magdeburg
Klarstellung zum Amtsblatt 03/2004 Nr. 43
In „Nr. 43 Information zur Sedisvakanz im Bistum Magdeburg“ heißt es: „Mit der Amtszeit des Bischofs endet auch die Amtszeit des Generalvikars und des Bischofsvikars (can. 481 § 1 CIC, aber: can 409 § 2 CIC); der Priesterrat wie auch der Pastoralrat (Katholikenrat) hören auf zu bestehen (cann. 501 § 2; 513 § 2 CIC):“
Demgegenüber ist festzustellen, dass der Katholikenrat im Bistum Magdeburg kein Gremium nach dem angegebenen can. ist, dem der Bischof vorsteht. „Er ist das vom Bischof anerkannte Organ im Sinne des Konzildekretes über das Apostolat der Laien (Nr. 26) zur Koordinierung der Kräfte des Laienapostolates und zur Förderung der Apostolischen Tätigkeit der Kirche“ (Satzung § 1; 2). Es handelt sich hierbei um einen Zusammenschluss von Laien auf der Basis des katholischen Vereinigungsrechts, der auch im Falle einer Sedisvakanz seine Arbeit fortsetzt.
Im Auftrag des Vorstands
Edith Giebson
Geschäftsführerin
Nr. 90 Berichtigung zur Arbeitshilfe Pfarrgemeinderats- und Kirchenvorstandswahl
In den Amtlichen Mitteilungen des Monats Februar 2004 wurde die Arbeitshilfe Pfarrgemeinderats- und Kirchenvorstandswahlen herausgegeben. Leider ist in der „Bekanntmachung über die Wahl des Kirchenvorstandes“ ein Fehler unterlaufen. Richtig muss es heißen: „Wahlberechtigt sind alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben“. Irrtümlich war das 16. Lebensjahr angegeben. Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen und möchten Sie bitten dieses zu berichtigen.