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Nr. 147 Regional-KODA Nord-Ost

Aufgrund der Kürzung der Zuschüsse des Landes Berlin um 679.444 Euro sowie der Eigenmittel des Erzbistums Berlin um 500.000 Euro zum Religionsunterricht ist im Haushaltsjahr 2004 des Erzbistums Berlin eine weitere Deckungslücke in Höhe von insgesamt 1.179.444 Euro entstanden. Mit dem Ziel, durch geeignete Maßnahmen zur Konsolidierung des Haushaltes beizutragen, verringert sich für die Lehrkräfte für katholische Religionslehre an staatlichen Schulen in dem Jahr 2004 die Weihnachtszuwendung sozial gestaffelt und erhöht sich die Pflichtstundenzahl nach den Vorgaben des Landes Berlin für das Schuljahr 2004/2005 von 24 auf 25 Pflichtstunden.
In der Sitzung am 14. Mai 2004 in Berlin hat die Regional-KODA Nord-Ost Folgendes für das Erzbistum Berlin beschlossen: Unter Aufhebung von II. Abschnitt A 5. c) des Beschlusses der Regional-KODA Nord-Ost vom 05. Juni 2003 wird für die Lehrkräfte für katholische Religionslehre an staatlichen Schulen Folgendes geregelt:
  • In dem Jahr 2004 beträgt die Weihnachtszuwendung (XIV der Anlage 1 zur DVO) für die Vergütungsgruppen
    1-3 0 Prozent
    4a-6b 16,09 Prozent Ost / 21,45 Prozent West
    7-10 / 64,35 Prozent Ost / 85,80 Prozent West
    der maßgeblichen Berechnungsgrundlage. Die Berechnungsgrundlage für die Höhe der Weihnachtszuwendung 2004 sind die monatlichen Dienstbezüge unter Zugrundelegung der 1993 geltenden Vergütungstabellen.

  • Unter Abänderung von § 1 (1) Satz 1 der Anlage 5a zur DVO erhöht sich die Pflichtstundenzahl für Lehrkräfte für katholische Religionslehre nach Veränderung der Berechnungsgrundlage durch das Land Berlin für das Schuljahr 2004/2005 von 24 auf 25 Wochenstunden.

  • Die wechselnde Pflichtstundenzahl stellt für das Schuljahr 2004/05 für den jeweiligen individuellen Dienstvertrag die Grundlage für die Feststellung des Beschäftigungsumfangs dar.

  • Betriebsbedingte Kündigungen sind für die Mitarbeiter bis zum 31. Juli 2005 (Schuljahresende) ausgeschlossen.
Protokollnotiz:
1. Der Dienstgeber erklärt sich bereit, die befristeten Verträge für Lehrkräfte für katholische Religionslehre an staatlichen Schulen bis zum 31. Juli 2005 zu verlängern, soweit im Einzelfall eine weitere Befristung rechtlich möglich ist und verhaltens- oder personenbedingte oder sonstige nicht betriebsbedingte Gründe nicht entgegenstehen.

2. Das Erzbistum Berlin beabsichtigt, Eigenmittel in Höhe von € 2,3 Mio., die im Haushalt 2004 für die Finanzierung des Religionsunterrichts an staatlichen Schulen veranschlagt sind, auch für das Schuljahr 2005/06 bereit zu stellen, sofern die Zuschüsse der Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2005 und 2006 und des Landes Berlin im Jahr 2006 für den Religionsunterricht an staatlichen Schulen nicht um mehr als 10 Prozent in den jeweiligen Haushaltsjahren und in den jeweiligen Ländern abgesenkt werden.

Berlin, 14. Mai 2004

Nr. 148 Sparkommission

Einer Empfehlung der Sparkommission vom 19. August 2004 folgend, erteile ich hiermit den Auftrag, diese Kommission und die Gesamtprojektleitung für die Umsetzung der PZG-Dokumente mit sofortiger Wirkung zusammenzuführen. In dieses neue Gremium „Gesamtprojektleitung/Sparkommission“ berufe ich zu den bisherigen Mitgliedern der Sparkommission aus der Gesamtprojektleitung noch hinzu: Frau Dr. Annette Schleinzer, Frau Hildegard Kliem, Herrn Helmut Hiller und Herrn Dechant Gerhard Oppelt.

Magdeburg, 30. August 2004
Dr. Gerhard Feige
Diözesanadministrator

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