Bistumskarte Jetzt spenden

Bischöfliches Ordinariat

Nr. 194 Mitteilung des Ständigen Vertreters des Diözesanadministrators

Finanzierungsregelung der VW – Busse in den Gemeinden des Bistums Magdeburg: Aus gegebenem Anlass verweise ich nochmals auf folgende Finanzierunsregelungen:

  • Erstanschaffung
    Die Gemeinde stellt beim Bistum Magdeburg einen Antrag zur Anschaffung eines VW-Busses, der durch den Generalvikar (Ständigen Vertreter) befürwortet und an das Bonifatiuswerk übersandt wird.
    Das Bonifatiuswerk löst die Bestellung für die Gemeinde aus.
    Zum Zeitpunkt der Auslieferung ergeht an die Vermögensverwaltung die Rechnung des Bonifatiuswerkes wie folgt:
    Musterbeispiel: (Werte je nach Ausstattung)
    Kaufpreis: 21.000,00 Euro
    Bonifatiuswerk übernimmt 2/3 des Anschaffungspreises: 14.000,00 Euro
    Vermögensverwaltung überweist 1/3: 7.000,00 Euro an das Bonifatiuswerk
    Bei einer Erstanschaffung gewährt das Bistum der Gemeinde einen Zuschuss von 2.600,00 Euro.
    Die Vermögensverwaltung berechnet 1/3 7.000,00 Euro abzüglich Zuschuss des Bistums 2.600,00 Euro = 4.400,00 Euro an die Gemeinde weiter (Eigenanteil).
    Wir empfehlen Ihnen, vor Bestellung entsprechende Finanzierungsmittel anzusammeln.

  • Ersatzbeschaffung
    Kaufpreis: 21.000,00 Euro
    Bonifatiuswerk übernimmt 2/3 des Anschaffungspreises 14.000,00 Euro
    Vermögensverwaltung überweist: 7.000,00 Euro an das Bonifatiuswerk.
    Vermögensverwaltung berechnet 1/3 7.000,00 Euro an die Gemeinde weiter (Eigenanteil).
    Im Falle einer Ersatzbeschaffung ist das vorhandene Fahrzeug zu bewerten und kann verkauft werden. Aus dem Verkaufserlös werden 2/3 an das Bonifatiuswerk gezahlt, 1/3 kann für die Ersatzbeschaffung als Gemeindeanteil mit verwendet werden.

    Anweisung: Gemeinden, die einen VW-Bus erhalten haben, sind verpflichtet, Rücklagen für die Neuanschaffung eines VW-Busses zu bilden, die bei einer Ersatzbeschaffung ca. 7.000,00 Euro ausmachen.

    Bitte legen Sie bei Neuantrag einen entsprechenden Eigenmittelnachweis den Antragsunterlagen bei (Muster ist diesem Amtsblatt beigelegt).

    Magdeburg, 19. Oktober 2004
    Reinhold Pfafferodt
    Ständiger Vertreter des
    Diözesanadministrators

    Nr. 195 Mitteilungen der Vermögensverwaltung

    Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art / wirtschaftliche Geschäftsbetriebe: Anlässlich der in vielen Pfarrgemeinden durchgeführten Basare in der Adventszeit möchten wir auf die steuerlichen Auswirkungen dieser Aktivitäten hinweisen.
    Der entgeltliche Verkauf stellt einen „Betrieb gewerblicher Art“ (BgA) im Sinne des Steuerrechtes dar und zählt nicht zu den Tätigkeiten, die in den Bereich hoheitlichen Handels kirchlicher Körperschaften öffentlichen Rechts zählen.
    Diese Form wirtschaftlichen Handels liegt immer dann vor, wenn:
    • sie eine von anderen Tätigkeiten der Körperschaft abgrenzbare sachliche Selbständigkeit haben,
    • Wiederholungsabsicht besteht,
    • das Erzielen von Einnahmen oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteilen beabsichtigt ist.
    Eine Gewinnerzielungsabsicht oder die Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr sind nicht erforderlich.
    In beiliegender Auflistung (Anlage 1) sind exemplarisch Tätigkeiten wirtschaftlichen Handels genannt, die als BgA zu betrachten sind. In Abgrenzung dazu sind Tätigkeiten hoheitlicher Art dargestellt, die kein BgA darstellen.
    Betragen die Einnahmen aus allen BgA in der Summe über das Kalenderjahr weniger als 30.678 € p.a. sind sie nicht ertragssteuerpflichtig. Sollte diese Grenze überschritten sein, müssen diese Betriebe dem Finanzamt gemeldet werden und entsprechende Steuererklärungen abgegeben werden.
    Entscheidend ist, in wessen Trägerschaft eine Aktivität durchgeführt wird. So sind für die Pfarrgemeinden nur die BgA relevant, die nicht durch Dritte, z.B. Förderverein des Kindergartens, eigenständige Gruppen und Verbände sowie andere Organisationen/ Rechtsträger durchgeführt werden.
    Eine ausführliche Information mit Einführung in die Rechtsgrundlagen (Handreichung) wird erarbeitet und zur Verfügung gestellt.
    Außerdem werden Informations- und Schulungsangebote zur Thematik „Betriebe gewerblicher Art“ im Jahr 2005 angeboten.

    Für Fragen zur weiteren Klärung bezüglich des Vorliegens eines Betriebes gewerblicher Art und dessen Folgen steht Ihnen Herr Plehn, Telefon: (03 91) 59 61-156, E-Mail zur Verfügung.

    Weltjugendtag – Berücksichtigung im Etat: Im Zusammenhang mit der Erstellung des Etats 2005 erinnern wir daran, dass für Ausgaben der Betreuung der Gäste vor Ort jede Gemeinde selbst aufkommen muss. (Es handelt sich hier vornehmlich um Fahrtkosten zur Zentralveranstaltung in Magdeburg. Die Unterbringung und Versorgung der Gäste wird von den Gastfamilien übernommen).
    Aus diesem Grund ist es wichtig, diese Ausgaben entsprechend in den ETAT 2005 aufzunehmen.
    Für die geplanten Ausgaben fügen Sie bitte eine neue Kategorie (speziell für die Weltjugendtagsausgaben) in die bestehende Kategorieliste ein. Dies ist erforderlich, um später eine entsprechende Auswertung erstellen zu können.
    Die Kategorienummer 691 „Weltjugendtag 2005“ kann im Quicken-Programm ergänzt werden. Wer nicht mit diesem Programm arbeitet, kann im Ordinariat ein Formular mit dieser Ergänzung abfordern. Für eventuelle Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

    Etat 2005: Grundsätzlich gilt die „Dienstanweisung zur Verwaltung des Kirchenvermögens“ als verbindlich. (in Kraft gesetzt am 07. März 2003)
    Der Etat ist bis zum Ende des Jahres 2004 durch den Kirchenvorstand per Beschluss zu verabschieden, ist dann zwei Wochen zur Einsicht der Kirchengemeindemitglieder offen- zulegen und zum Beginn des neuen Jahres bei der Vermögensverwaltung des Bischöflichen Ordinariates Magdeburg zur Prüfung und kirchenaufsichtlichen Genehmigung bis
    15. Januar 2005 vorzulegen (Bearbeitung unsererseits ab Januar 2005).
    Als Kirchenvorstandsbeschluss wird das Deckblatt des neuen Formulars (gültig ab 2003) anerkannt, wenn dort ordnungsgemäß Siegel, Unterschrift des Vorsitzenden des Kirchenvorstandes und zwei weitere Unterschriften von Kirchenvorstandsmitgliedern vorhanden sind.
    Die Verwendung des Formulars ist nicht zwingend vorgeschrieben. Für die Anwender des Quicken-Programms o. ä. ist der entsprechende Computer-Bericht, ergänzt durch das Deckblatt, einzureichen.
    Das neue Formular (gültig ab 2003) beinhaltet keine Angaben zum Anfangsbestand. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der Etat ausgeglichen ist. Sollten aus entsprechenden Gründen die geplanten Ausgaben höher sein als die zu erwartenden Einnahmen, kann der Etat nur bestätigt werden, wenn unter „Erläuterungen“ erklärt und bestätigt wird, dass die Gemeinde das entstandene Defizit finanziell abdecken kann (ggf. Angabe der Bestände).

    Etat 2005 für Kindertagesstätten: Der Etat für Kindertagesstätten ist bis Ende des Jahres durch den Kirchenvorstand per Beschluss zu verabschieden, ist dann zwei Wochen zur Einsicht der Kirchengemeindemitglieder offen zu legen und bis spätestens 31. März 2005 bei der Vermögensverwaltung des Bischöflichen Ordinariates Magdeburg zur Prüfung und kirchenaufsichtlichen Genehmigung einzureichen.
    Für die Kindertagesstätten ist keine einheitliche Kategorieliste vorgeschrieben.
    Entweder wird weiterhin nach der bis dahin üblichen Kategorieaufstellung verfahren (bisheriges Etatformular für Kita), oder, wie auch schon in den Vorjahren möglich, kann der jeweils vom örtlichen Träger der Jugendhilfe vorgeschriebene Haushaltsplan im Kern verwendet werden diese Aufstellung muss dann durch die Ein- und Ausgaben ergänzt werden, die vom jeweiligen Jugendamt nicht abgefordert werden.
    Für die Rechnungslegung ist dann die Ergänzung der entsprechenden Bestandsangaben (alle Konten und Kassen) erforderlich, um die Bestandsfortschreibung zu garantieren.

    Kollektenplan 2005: Für die Gemeinden liegt der Kollektenplan 2005 in doppelter Ausfertigung bei. Alle Kollekten sind jeweils von den Gemeinden direkt auf das Konto des Bistums Magdeburg zu überweisen.

    Bistum Magdeburg
    Kontonummer: 1 600 044
    BLZ: 810 932 74 Volksbank Magdeburg

    Weiterhin beachten Sie bitte die Hinweise, die dem Kollektenplan direkt angefügt sind. Sollten noch Fragen offen sein, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Definitor oder mit Frau Gerlich, Telefon: (03 91) 59 61-149, in Verbindung.

    Datenübermittlung an das Finanzamt: Die Finanzverwaltung verstärkt zunehmend den Datenaustausch auf elektronischem Wege. Hierzu gehört unter anderem die Möglichkeit/Verpflichtung, Lohnsteueranmeldungen elektronisch beim Finanzamt einzureichen. Um eine möglichst schnelle Verbreitung dieser Verfahren voranzubringen, wurden Arbeitgeber und Unternehmer ab 2005 gesetzlich zur elektronischen Übermittlung der entsprechenden Daten verpflichtet. Arbeitgeber mit maschineller Lohnabrechnung sind danach verpflichtet, der Finanzverwaltung die Lohnsteuerbescheinigung (§ 41 b EStG) bis spätestens 28. Februar 2005 elektronisch zu übermitteln. Dies gilt erstmals für die Lohnsteuerbescheinigung des Kalenderjahres 2004. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem der gedruckten Ausgabe beigefügten Merkblatt.
    Für Rückfragen steht Ihnen auch die Personal- und Vermögensverwaltung zur Verfügung.

    Hinweis zur Erneuerung der Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) für Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen: Mit dem 31. Dezember 2004 laufen in vielen Gemeinden die von den Finanzämtern erteilten Freistellungsbescheinigungen (NV-Bescheinigungen) ab. Dazu haben viele Banken auch schon entsprechende Hinweisschreiben versandt. Bitte stellen Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt umgehend einen Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 44 a Abs. 4 des EstG und neu § 44a Abs. 7 des EstG (bisher § 44 c Abs. 1 EstG). Sie benötigen die Bescheinigung für Ihre Kirchengemeinde und alle Einrichtungen in Trägerschaft der Gemeinde, soweit diese nicht Betriebe gewerblicher Art sind.
    Bitte beachten Sie, dass hierfür auch ein verändertes Formular NV 2 A zur Verfügung steht: sachsen-anhalt.de, suchen: NV/ 2 Treffer/ PDF NV 2A. Füllen Sie die Textzeile 11 12 mit den Daten Ihrer bis 31. Dezember 2004 gültigen NV-Bescheinigung aus.

    Nach Erhalt der Freistellungsbescheinigung für Kapitalerträge legen Sie diese im Original Ihren kontoführenden Banken bzw. Anlagegesellschaften vor. Bitte bedenken Sie bei Antragstellung, wie viele Originalbescheinigungen Sie benötigen.

    Nr. 196 Mitteilungen aus der Abteilung Erwachsenenpastoral

    Referat Ehe und Familie/ Alleinerziehende:
  • Im Amtsblatt Oktober 2004 wurden die Pfarrgemeinden aufgerufen, sich an der Ausschreibung „Dezentrale Familienbildung“ zu beteiligen. Das fehlende Anschreiben und die Ausschreibung liegen dem gedruckten Amtsblatt bei. Rückfragen: Frau Faber, Telefon: (03 91) 59 61-195, familie@bistum-magdeburg.de

    Referat Frauenseelsorge und Frauenbildung
  • Ökumenischer Weltgebetstag der Frauen am 04. März 2005 „Lasst uns Licht sein“ - so heißt das Thema des Weltgebetstages der Frauen aus Polen. In der Anlage der gedruckten Ausgabe finden Sie den Bestellschein für das Material zum Weltgebetstag 2005, das Sie bitte direkt für Ihre Gruppe beim Frauen Werk Stein bestellen. Die regionalen Vorbereitungstreffen im Bistum Magdeburg sind: Samstag, 22. Januar 2005 in Magdeburg, Roncalli-Haus und Samstag, 29. Januar 2005, Merseburg, St. Norbert-Gemeinde. Nachfragen richten Sie bitte an das Referat für Frauenseelsorge und- bildung, Maria Faber, Telefon: (03 91) 59 61-187, frauenreferat@bistum-magdeburg.de.

  • „ Wer Gott dient wird nicht krumm (Klara von Assisi). Frauen im Stammbaum Jesu“. Auch in diesem Jahr im November finden die „Exerzitien im Alltag per Internet fürFrauen“ statt. Diese Exerzitien, die in gemeinsamer Trägerschaft von Katholischer Glaubensinformation Frankfurt (kgi), dem Referat Frauenarbeit im Bistum Limburg und der Arbeitsstelle für Frauenseelsorge der DBK durchgeführt werden, beginnen am Sonntag, dem 31. Oktober und enden am Samstag, dem 27. November 2004. Informationen unter: frauen.internetseelsorge.de.

    Referat Weltkirche: missio
  • Aids-Truck: In der Zeit vom 09. Mai bis 27. Mai 2005 stellt missio Aachen der Diözese Magdeburg multimedial- und erlebnisorientierte Ausstellung, einen Aids-Truck zur Verfügung. Wenn Sie an dieser Ausstellung interessiert sind, dann geben Sie bitte bis Ende Dezember Ihre Anmeldung an die missio-Diözesanstelle, Sr. Petra Bigge, Max-Josef-Metzger-Straße 1,39104 Magdeburg. Nähere Informationen finden Sie im Beiblatt der gedruckten Ausgabe.

    Bereich Gemeindespiritualität
  • Werkstatt zu Exerzitien im Alltag: Für Montag, den 22. November 2004, ist in der Zeit von 9:30 Uhr bis 12:30 Uhr im Bischöflichen Ordinariat, Konferenzraum 2 eine Werkstattarbeit für Exerzitien im Alltag für die Fastenzeit 2005 vorgesehen. Dabei werden Hinweise zu Sinn und Durchführung der Exerzitien im Alltag gegeben und vor allem auch entsprechende Modelle vorgestellt und Erfahrungen der Teilnehmer/innen ausgetauscht. Dazu kommen u. a. Pater Ansgar Schmidt CMF, Mühlberg, Pater Heinrich Haskamp SM, Dessau, und Pater Eckhard Kücking SAC, Genthin. Gemeinden, die daran denken, in der österlichen Bußzeit Exerzitien im Alltag zu gestalten, könnten zu dieser Werkstattarbeit hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiter/innen delegieren. Anmeldungen per Telefon (03 91) 59 61-181 oder E-Mail bitte bis Mittwoch, 17. November 2004, bei der Hauptabteilung Pastoral, Bereich Gemeindespiritualität.

  • Besinnungstag in der Adventszeit: Am Samstag, dem 11. Dezember 2004 findet im Roncalli-Haus, Magdeburg, in der Zeit von 9:30 Uhr bis 16:00 Uhr ein Besinnungstag in der Adventszeit statt (vgl. Amtsblatt Oktober 2004, Nr. 174 unter 3.).Wir bitten Sie, potentiell Interessierte darauf aufmerksam zu machen. Anmeldungen bitte jeweils an: Hauptabteilung Pastoral, Max-Josef-Metzger-Straße 1,39104 Magdeburg, Telefon (03 91) 59 61-181, seelsorge@bistum-magdeburg.de

    Nr. 197 Personelle Veränderungen in der Abteilung Erwachsenenpastoral

    Im Bereich der Abteilung Erwachsenenpastoral haben sich in den vergangenen Monaten einige personelle Veränderungen ergeben:

  • Frau Dr. Hildegund Keul hat die Leitung des Referates Frauenseelsorge im Bereich Pastoral des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz in Bonn übernommen. Mit den Aufgaben der Referentin für Frauenseelsorge/ Frauenbildung in der Abteilung Erwachsenenpastoral wurde Frau Maria Faber – zusätzlich zu ihren bisherigen Aufgaben – kommissarisch betraut.

  • Herr Heiner Hesse ist in die Ruhephase der Altersteilzeit gewechselt. Die Aufgabe der Geschäftsführung der Partnerschaftsaktion Ost hat – unter Beibehaltung ihrer bisherigen Aufgaben – Frau Edith Giebson kommissarisch übernommen.
    Die Aufgaben des missio-Bistums-Referates hat mit einem Beschäftigungsumfang von 50% Schwester Petra Bigge, SSpS, übernommen. Sie ist telefonisch erreichbar unter: (03 91) 59 61-193, Fax: (03 91) 59 61-190, Handy: (01 72) 1 53 52 81, E-Mail: bistum.magdeburg@missio-aachen.de

    Nr. 198 Informationen der Abteilung Kinderpastoral

    Dem gedruckten Amtsblatt liegen Krippenspiele und Handreichungen für die Adventszeit bei. Mit der Aufforderung „Komm“ soll eingeladen werden, sich auf den Weg durch den Advent zu machen, auf das Geheimnis von Weihnachten zu.

    Als Ergänzung zu den gemeindlichen Angeboten sind interessierte Mädchen und Jungen zu zwei Adventswochenenden ins St. Michaelshaus, Roßbach, eingeladen. Vom 03. bis 05. Dezember 2004 findet der Kurs für Kinder der 2. bis 5. Klasse statt.
    Thema: Wenn man einem Engel begegnet
    Leitung: Matthias Slowik

    Karin Wiaterek lädt Schüler/innen der 6. bis 8. klasse nach Roßbach ein, vom 10. bis 12. Dezember 2004. Das Motto heißt: Besuch vom göttlichen Geheimdienst
    Anmeldungen bitte unter Abteilung Kinderpastoral, Telefon (03 91) 59 61-116
    kinderpastoral@bistum-magdeburg.de

    Nr. 199 Weltjugendtag

    Um möglichst vielen jungen Menschen die Teilnahme an den zentralen Veranstaltungen in Köln zum XX. Weltjugendtag im August 2005 zu ermöglichen, hat das Weltjugendtagsbüro Magdeburg einen Gutschein entworfen. Die genauere Beschreibung des Verfahrens ist auf den der gedruckten Ausgabe beiliegenden Auslageblättern erklärt. Wir bitten darum, das Dokument auszulegen und weiterzureichen, damit Eltern, Großeltern und Verwandte, Paten und Förderer darauf aufmerksam werden und in den Glauben der jungen Menschen investieren. Selbstverständlich können Sie bei Bedarf weitere Exemplare im Weltjugendtagsbüro anfordern oder selbst kopieren.

    Nr. 200 Mitteilungen des Jugendseelsorgeamtes

    „Dek mii sitti riak rong – Kinder haben eine Stimme“ ist das Motto der diesjährigen Sternsingeraktion. Wir laden alle Sternsingerinnen und Sternsinger zur bistumsweiten Aussendungsfeier in Aschersleben ein. Weitere Informationen sind im Anhang der gedruckten Ausgabe zu finden und unter sternsinger.de. In der nächsten Ausgabe wird es auch ein Plakat für den Aushang in den Gemeinden geben.
    Einzelne Sternsingergruppen, die mit den von ihnen ersungenen Spenden ein konkretes, bereits bestehendes Projekt unterstützen möchten, sollten dieses Vorhaben möglichst bald dem Kindermissionswerk (Adresse: Kindermissionswerk „Die Sternsinger“, Projektabteilung, Stephanstraße 35, 52064 Aachen, Telefon: 49 (0)241/ 44 61 – 0; kontakt@Kindermissionswerk.de) melden. Nähere Informationen zu diesen so genannten Direktpartnerschaften finden Sie im Anhang “Direktpartnerschaften Dreikönigssingen“. Es sollte jedoch der Regelfall bleiben, dass die Gelder dem Kindermissionswerk zur freien Verfügung überlassen werden, damit sie von dort aus gebündelt an die rund 2000 Projekte in Asien, Ozeanien, Afrika, Lateinamerika und Osteuropa weitergeleitet werden können.


    link
  • Themen und Partnerportale