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Bischof

Nr.137 Beauftragung zum Bußkanoniker

Bischof Dr. Gerhard Feige hat die am 22.03.1995 erfolgte Ernennung von Dompropst em. Dieter Lehnert zum Bußkanoniker (Beichtvater mit besonderer Vollmacht) für das Bistum Magdeburg gemäß can. 508 § 1 CIC und § 13 des Statuts des Kathedralkapitels zu Magdeburg bestätigt. Kraft seines Amtes (cann. 508 § l, 1357 CIC) hat Dompropst em. Lehnert im sakramentalen Bereich die ordentliche Befugnis, die nicht delegiert werden kann, zur Absolution von den im CIC genannten Zensuren, die eo ipso eintreten und nicht dem Apostolischen Stuhl vorbehalten sind. Diese Befugnis bezieht sich innerhalb der Diözese auch auf Diözesanfremde und außerhalb des Gebietes der Diözese auf Diözesane. Dompropst em. Lehnert steht für Beichtgelegenheiten zur Verfügung nach Vereinbarung (Telefon: 03 91 / 5 61 64 14).

Magdeburg, 23.08.2005
Dr. Gerhard Feige
Bischof

Nr. 138 Beschluss der Regional-KODA vom 16. Juni 2005

In der Sitzung am 16. Juni 2005 in Schmochtitz hat die Regional-KODA Nordost folgendes beschlossen:

Für den Zuständigkeitsbereich der Regional-KODA Nord-Ost mit Ausnahme des Erzbistums Berlin gilt folgendes:

I. Angleichung der Vergütung in den neuen Bundesländern: In Fortführung des KODA-Beschlusses vom 05. Juni 2003 wird der Bemessungssatz für die Vergütungen Ost für alle Vergütungsgruppen (einschließlich Ausbildungs- und Praktikantenvergütungen) zum 01. Oktober 2005 von derzeit 92,5 Prozent auf 94 Prozent angehoben.

II. Weihnachtszuwendung im Jahr 2005: Im Jahr 2005 wird - abweichend von Abschnitt XIV der Anlage 1 zur DVO (sowiet Anlage 1 zur Anwendung kommt) - eine Weihnachtszuwendung für
- die Mitarbeiter des Westteils des Erzbistums Hambunrg in Höhe von 80 Prozent
- die übrigen Mitarbeiter in Höhe von 60 Prozent
der monatlichen Dienstbezüge des Monats September 2005 einschließlich der Zulagen, die in Monatsbeträge ausgewiesen sind, gezahlt.

Magdeburg, 30. September 2005
Für das Bistum Magdeburg
Dr. Gerhard Feige
Bischof

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