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Bischof

Nr. 150 Dekret zur Errichtung von Gemeindeverbünden

Am 07. Februar 2004 hat Bischof Leo den Auftrag zur Umsetzung der Beschlüsse des Pastoralen Zukunftsgesprächs erteilt. Daraufhin wurden in Gemeinden und Dekanaten Voten zur Bildung von Gemeindeverbünden erarbeitet. Am 07. April 2005 legte mir die zuständige Gesamtprojektleitung einen auf der Basis dieser Voten entwickelten Vorschlag vor. Nach gründlicher Überprüfung habe ich entschieden, dass es im Bistum Magdeburg 44 Gemeindeverbünde geben soll, und setze den Plan zu deren Errichtung in Kraft.

Huysburg am 04. September 2005

Dr. Gerhard FeigeDr. H.-K. Harmansa
Bischof
Dr. H.-K. Harmansa
Notar

Nr. 151 Dekret zum Ehenichtigkeitsverfahren

Die Zuständigkeit für ordentliche Ehenichtigkeitsverfahren und Verfahren nach can. 1686 ff CIC des Bistums Magdeburg liegt laut Statut beim Interdiözesanen Offizialat Erfurt. Darüber hinaus erteile ich dem Interdiözesanen Offizialat Erfurt die Generaldelegation zur Instruktion, Erstellung des bischöflichen Votums und Exekution aller Verfahren zur Lösung der Ehe
– wegen Inkonsummation
– auf Grund des Privilegium Petrinum
– auf Grund des Privilegium Paulinum
und zur Sanatio in radice. Diese Delegation gilt nach can. 140 CIC als delegatio in solidum.

Magdeburg, 04. Oktober 2005

Dr. Gerhard Feige
Bischof Dr. H.-K. Harmansa
Notar

Nr.152 Dekret über die Profanierung der Kirche St. Hedwig in Halle/Saale

Am 03. Februar 2005 wurde vom Kirchenvorstand der Pfarrei St. Marien zu Halle, auf deren Territorium sich auch die Kirche St. Hedwig befindet, beantragt, diese zu profanieren und einem anderen Zweck zuzuführen.
Ihr baulicher Zustand, die Verkleinerung der Gemeinde, die finanzielle Situation und die Konzentrierung auf das bestehende Gemeindezentrum St. Marien mit einer anderen würdigen Kirche sind die Gründe dafür.
Nach Anhörung des Konsultorenkollegiums in Vertretung des Priesterrates und Prüfung der vorgebrachten Argumente stimme ich diesem Antrag zu und erkläre hiermit gemäß can. 1222 § 2 CIC die Profanierung der Kirche St. Hedwig zu Halle.
Dieses Dekret tritt mit seiner Verlesung am 16. Oktober 2005 in Kraft.

Magdeburg, 14.10.2005

Dr. Gerhard Feige
Bischof
Dr. H.-K. Harmansa
Notar

Nr. 153 Dekret zur Übertragung der nachstehend aufgeführten Liegenschaften in Oschersleben an das Bistum Magdeburg

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Nr. 154 Dekret zur Regelung des Vermögens der aufgelösten Stiftung

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Nr. 155 Dekret zur Ernennung des stellvertretenden Generalvikars

Entsprechend can. 477 § 2 CIC ernenne ich für den Fall der Abwesenheit oder rechtmäßigen Verhinderung meines Generalvikars mit sofortiger Wirkung

Herrn Domkapitular Ulrich Lieb
unter Beibehaltung seiner sonstigen Aufgaben zum
stellvertretenden Generalvikar

und übertrage ihm damit für den Vertretungsfall alle Vollmachten, die das Recht dem Amt des Generalvikars zuweist, einschließlich der Vollmachten, für die nach den Bestimmungen des kirchlichen Rechts mein Spezialmandat erforderlich ist (can. 479 § 1 i. V. m. can. 134 § 3 CIC).

Ich danke Herrn Domkapitular Lieb für die Übernahme dieser verantwortungsvollen Aufgabe und wünsche ihm dazu Kraft und Gottes Segen.

Magdeburg, 26. Oktober 2005

Dr. Gerhard Feige
Bischof
Dr. H.-K. Harmansa
Notar

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