Bistumskarte Jetzt spenden

Bischofskonferenz

Nr. 147 Aufruf der deutschen Bischöfe zur Adveniat-Aktion 2005

Liebe Schwestern und Brüder,
unvergesslich sind uns die Bilder des Weltjugendtages in Köln. Junge Menschen versammelten sich, um Gemeinschaft im Glauben zu erfahren, miteinander zu beten und mit unserem Papst Benedikt XVI. Gottesdienst zu feiern. Gleich welcher Nation, Sprache oder Rasse sie zugehörten – die gemeinsame Mitte war der christliche Glaube. Überall war zu spüren: Dieser Glaube kennt keine Grenzen; er verbreitet Freude und Zuversicht. Diese Erfahrungen waren ein Lichtblick.
„Das Volk, das im Dunkel lebt, sieht ein helles Licht“ (Jes 9,1) – das Wort des Propheten Jesaja beschreibt treffend die Situation vieler Menschen in Brasilien, dem diesjährigen Schwerpunktland der Bischöflichen Aktion ADVENIAT. Ein Drittel der brasilianischen Bevölkerung lebt in großer Armut und Rechtlosigkeit in den Elendsvierteln der Großstädte. Die Pfarreien vor Ort helfen Notleidenden bei ihren Anstrengungen um gerechtere und humanere Lebensbedingungen. Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden ausgebildet, um den Glauben zu verkünden und mit den Betroffenen Wege aus dem Elend zu finden. So kann aus dem Licht des Evangeliums Menschen Mut erwachsen, Schritte in eine hoffnungsvollere Zukunft zu tun.
Helfen Sie mit Ihrem Gebet und Ihrer Spende, dass das Licht des Glaubens das Dunkel der Armut erhellt. Unterstützen Sie ADVENIAT!

Fulda, den 22. September 2005
Für das Bistum Magdeburg
Gerhard Feige

Dieser Aufruf soll am 3. Adventssonntag, dem 11. Dezember 2005, in allen Gottesdiensten (auch am Vorabend) verlesen werden. Der Ertrag der Kollekte ist ausschließlich für die Bischöfliche Aktion Adveniat bestimmt. Hinweise zur Durchführung der Adveniat-Aktion: Download



Nr. 148 Aufruf der deutschen Bischöfe zur Aktion Dreikönigssingen 2005/2006

Liebe Mädchen und Jungen, liebe Mitverantwortliche in den Gemeinden und Gruppen!
„Gemeinsam werden wir etwas Großartiges schaffen“, sagte Papst Benedikt kurz nach seiner Amtseinführung. Er meinte damit den Weltjugendtag, bei dem er auch Sternsingern begegnet ist. „Schaffen“ – das ist auch das Stichwort für das kommende Dreikönigssingen: „Kinder schaffen was!“ Kinder haben Phantasie. Sie packen an. Sie können diese Welt und ihr Leben mitgestalten. In diesem Jahr richtet sich unser Blick nach Peru. Viele Kinder müssen dort schon in frühen Jahren schwer arbeiten für wenig Geld. Die Sternsinger helfen durch ihre Aktion, dass sie nicht ausgebeutet werden, sondern spielen und zur Schule gehen können. In ihnen allen schaut uns Gott an, der für uns zum Kind geworden ist.
Sehr herzlich rufen wir deutschen Bischöfe alle Pfarrgemeinden, Jugendverbände und Initiativen auf, die Kinder und Jugendlichen, die sich als Sternsinger auf den Weg machen, in ihrer guten Absicht zu unterstützen und zu begleiten. Gott segne Sie!

Fulda, den 22. September 2005
Für das Bistum Magdeburg
Gerhard Feige

Der Ertrag der Aktion Dreikönigssingen (Sternsinger) ist ohne Abzüge dem Kindermissionswerk „Die Sternsinger“ zuzuleiten. Der Aufruf wird zum Abdruck im ersten Pfarrbrief nach Weihnachten 2005 empfohlen.



Nr. 149 Approbation des Heiligen Stuhls zum Dekret über die Errichtung des gemeinsamen Kirchlichen Arbeitsgerichts 1. Instanz mit Sitz in Hamburg vom 01. Juli 2005

Das Dekret über die Errichtung des gemeinsamen Kirchlichen Arbeitsgerichtes 1. Instanz für die (Erz-)Bistümer Berlin, Dresden-Meißen, Erfurt, Görlitz, Hamburg, Hildesheim, Magdeburg, Osnabrück und den Oldenburgischen Teil des Bistums Münster ist im Amtsblatt für das Bistum Magdeburg, Jahrgang 2005, Nr. 8 vom 01. August 2005, unter der Nr. 102 veröffentlicht worden. In § 8 dieses Errichtungsdekrets ist der Zeitpunkt der Approbation durch den Heiligen Stuhl offen gelassen worden. In einer Fußnote hierzu ist darauf hingewiesen worden, dass die Approbation durch den Heiligen Stuhl noch nicht vorliegt. Ferner wurde festgestellt, dass das Errichtungsdekret erst nach Approbation durch den Heiligen Stuhl mit dem Tag der Bekanntgabe der Mitteilung über diese Approbation im Amtsblatt für das Bistum Magdeburg rückwirkend zum 01. Juli 2005 in Kraft trete.
Nachfolgend ist die Approbation des Errichtungsdekretes vom 05. September 2005 abgedruckt.

Oberster Gerichtshof der Apostolischen Signatur
Palazzo della Cancelleria
00120 Città del Vaticano

Protokoll Nr. 4164/4-L/05 SAT
Vgl. auch Protokoll Nr. 33637/02 VAR/SS

In einem Schreiben vom 14. Juli 2005 hat der Hochwürdigste Herr Karl Seine Ehrwürdigste Eminenz Kardinal Lehmann, Vorsitzender der Bischofskonferenz der Bundesrepublik Deutschland, im Namen ebendieser Konferenz ein Dekret übersandt, durch welches Seine Eminenz der Erzbischof von Berlin und Seine Exzellenz der Erzbischof von Hamburg sowie Ihre Exzellenzen die Bischöfe von Dresden-Meißen, Erfurt, Görlitz, Hildesheim, Magdeburg und Osnabrück und Seine Exzellenz der Weihbischof von Münster für den Oldenburger Teil derselben Diözese im April 2005 einen in Arbeitsfragen zuständigen, interdiözesanen Gerichtshof erster Instanz errichtet haben.
DER OBERSTE GERICHTSHOF DER APOSTOLISCHEN SIGNATUR
hat nach reiflicher Prüfung der Angelegenheit;
unter Berücksichtigung des von diesem Obersten Gerichtshof am 31. Januar 2005 hinsichtlich der Vorschriften über die Schaffung und Einrichtung von für Arbeitsfragen zuständigen kirchlichen Gerichtshöfen in Deutschland erlassenen Dekrets (Prot. Nr. 33637/02 VAR/SS); unter Berücksichtigung des in CIC 1423 Vorgeschriebenen; nach Anhörung des Ehrwürdigsten stellvertretenden Kirchenanwalts; kraft Art. 124, Nr. 4 der Apostolischen Konstitution Pastor Bonus, entschieden: dass das Dekret über die Errichtung in der vorgeschlagenen Weise approbiert wird.

Gegeben zu Rom am Sitz des Obersten Gerichtshofs der Apostolischen Signatur, den
5. September 2005
Augustino Vallini, Präfekt
Velasio de Paolis, CS, Sekretär

(Für die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original 06.09.2005, Vicente Cärcel Orti, Leiter der Kanzlei des Obersten Gerichtshofs der Apostolischen Signatur)



link

Themen und Partnerportale