Bischof
Nr. 1 Einladungsbrief für den Zulassungsgottesdienst der Erwachsenentäuflinge
Eine Einladung zum Zulassungsgottesdienst am 11. März 2006 für erwachsene Taufbewerber liegt für jede Gemeinde dem gedruckten Amtsblatt bei.
Nr. 2 Beschluss der Regional-KODA Nord-Ost
Konkurrenzregelung
Die Regional-KODA Nord-Ost erklärt, dass sie sich den Veränderungen des Tarifrechts des Öffentlichen Dienstes und seiner Entgeltsysteme zukünftig zuwenden will und auch für ihren Bereich Veränderungen beabsichtigt. Zurzeit ist jedoch der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) nur in Teilen bekannt und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat noch nicht zu erkennen gegeben, in welcher Weise für ihren Bereich Veränderungen anstehen.
Die Regional-KODA Nord-Ost beschließt daher - um Schlechterstellungen durch die Anwendung des TVöD zu vermeiden:
1. Am Ende des Abschnitts V der Anlage 1 zur DVO wird die Anmerkung mit „Anmerkung 1“ überschrieben und danach eine weitere Anmerkung als „Anmerkung 2“ mit folgendem Wortlaut angefügt:
Zu den entsprechenden Leistungen wesentlich gleichen Inhalts im Sinne der Abs. (h) und (i) gehören auch den Besitzstand wahrende Zulagen, die auf einer dem Grunde nach bis zum 30. September 2005 bestehenden Orts- oder Sozialzuschlagsberechtigung beruhen.
2. Für kirchliche Dienstverhältnisse im Bistum Magdeburg, auf die Anlage 1 zur DVO keine Anwendung findet, gilt die Anmerkung nach Ziffer 1 entsprechend als vorrangige Regelung, soweit § 29 Abschnitt B Absätze 5 ff BAT durch einzelvertragliche Einbeziehung auf das Dienstverhältnis des kirchlichen Mitarbeiters Anwendung findet.
Dieser Beschluss tritt am 01. Oktober 2005 in Kraft und ist befristet bis zum 31. Dezember 2006.
Magdeburg, den 22. Dezember 2005
Dr. Gerhard Feige
Bischof
Nr. 3 Beschluss der Unterkommission I vom 06.10.2005 Antrag 5/UK I Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V., Langer Weg 65-66, 39112 Magdeburg
„1. Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Caritasverbandes für das Bistum Magdeburg e.V., Langer Weg 65-66, 39112 Magdeburg, wird in Abweichung von §§ 6 bis 9 der Anlage 14 zu den AVR in den Jahren 2006 und 2007 kein Urlaubsgeld gezahlt.
2. Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Caritasverbandes für das Bistum Magdeburg e.V., Langer Weg 65-66,39112 Magdeburg, wird in Abweichung von Abschnitt XIV der Anlage 1 zu den AVR in den Jahren 2006 und 2007 keine Weihnachtszuwendung gezahlt.
3. Die Änderung tritt am 06. Oktober 2005 in Kraft.“
Anmerkung:
Die Unterkommission I geht bei der Beschlussfassung davon aus, dass
1. während der Laufzeit dieses Beschlusses auf betriebsbedingte Kündigungen - mit Ausnahme solcher im Sinne § 30 a MAVO - verzichtet werden soll;
2. durch Vereinbarung zwischen Dienstgeber und Mitarbeitervertretung im Rahmen einer Härtefallregelung in einem von diesen festzulegenden Volumen in Einzelfällen von den Regelungen des Beschlusses abgewichen werden kann;
3. bei einer Verbesserung der wirtschaftlichen Situation durch Vereinbarung zwischen Dienstgeber und Mitarbeitervertretung geregelt wird, in welchem Umfange die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beteiligt werden. Die Bezugsgröße wird zwischen Dienstgeber und Mitarbeitervertretung festgelegt.
Magdeburg, den 22. Dezember 2005
Dr. Gerhard Feige
Bischof
Nr. 4 Mitteilung über die Aufforderung zur MAV-Wahl 2006
Liebe Mitarbeiterinnen und liebe Mitarbeiter,
vom 01. März bis 30. Juni 2006 finden in unserem Bistum wieder die Wahlen der Mitarbeitervertretung statt.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kirche und Caritas haben Anteil am Sendungsauftrag der Kirche. In diesem Rahmen sind auch Sie dazu aufgerufen, durch Mitgestaltung und Mitverantwortung einen Beitrag zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen zu leisten. Dies geschieht in gemeinsamer Verantwortung mit den Dienstgebern für die Zukunftsfähigkeit unserer Einrichtungen.
Ich schätze das aktive und verantwortungsvolle Engagement der Mitarbeitervertretungen in unserem Bistum. Angesicht der aktuellen Veränderungsprozesse in unserem Bistum halte ich die Arbeit der Mitarbeitervertretungen für dringend notwendig.
Deshalb ermuntere ich Sie, sich an den bevorstehenden Wahlen zu beteiligen und sich gegebenenfalls als Kandidatin bzw. Kandidat für Ihre Mitarbeitervertretung zur Verfügung zu stellen.
Allen, die in den vergangenen Jahren in einer Mitarbeitervertretung aktiv mitgearbeitet haben, möchte für Ihr Engagement herzlich danken.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gerhard Feige
Bischof
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Eine Einladung zum Zulassungsgottesdienst am 11. März 2006 für erwachsene Taufbewerber liegt für jede Gemeinde dem gedruckten Amtsblatt bei.
Nr. 2 Beschluss der Regional-KODA Nord-Ost
Konkurrenzregelung
Die Regional-KODA Nord-Ost erklärt, dass sie sich den Veränderungen des Tarifrechts des Öffentlichen Dienstes und seiner Entgeltsysteme zukünftig zuwenden will und auch für ihren Bereich Veränderungen beabsichtigt. Zurzeit ist jedoch der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) nur in Teilen bekannt und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat noch nicht zu erkennen gegeben, in welcher Weise für ihren Bereich Veränderungen anstehen.
Die Regional-KODA Nord-Ost beschließt daher - um Schlechterstellungen durch die Anwendung des TVöD zu vermeiden:
1. Am Ende des Abschnitts V der Anlage 1 zur DVO wird die Anmerkung mit „Anmerkung 1“ überschrieben und danach eine weitere Anmerkung als „Anmerkung 2“ mit folgendem Wortlaut angefügt:
Zu den entsprechenden Leistungen wesentlich gleichen Inhalts im Sinne der Abs. (h) und (i) gehören auch den Besitzstand wahrende Zulagen, die auf einer dem Grunde nach bis zum 30. September 2005 bestehenden Orts- oder Sozialzuschlagsberechtigung beruhen.
2. Für kirchliche Dienstverhältnisse im Bistum Magdeburg, auf die Anlage 1 zur DVO keine Anwendung findet, gilt die Anmerkung nach Ziffer 1 entsprechend als vorrangige Regelung, soweit § 29 Abschnitt B Absätze 5 ff BAT durch einzelvertragliche Einbeziehung auf das Dienstverhältnis des kirchlichen Mitarbeiters Anwendung findet.
Dieser Beschluss tritt am 01. Oktober 2005 in Kraft und ist befristet bis zum 31. Dezember 2006.
Magdeburg, den 22. Dezember 2005
Dr. Gerhard Feige
Bischof
Nr. 3 Beschluss der Unterkommission I vom 06.10.2005 Antrag 5/UK I Caritasverband für das Bistum Magdeburg e.V., Langer Weg 65-66, 39112 Magdeburg
„1. Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Caritasverbandes für das Bistum Magdeburg e.V., Langer Weg 65-66, 39112 Magdeburg, wird in Abweichung von §§ 6 bis 9 der Anlage 14 zu den AVR in den Jahren 2006 und 2007 kein Urlaubsgeld gezahlt.
2. Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Caritasverbandes für das Bistum Magdeburg e.V., Langer Weg 65-66,39112 Magdeburg, wird in Abweichung von Abschnitt XIV der Anlage 1 zu den AVR in den Jahren 2006 und 2007 keine Weihnachtszuwendung gezahlt.
3. Die Änderung tritt am 06. Oktober 2005 in Kraft.“
Anmerkung:
Die Unterkommission I geht bei der Beschlussfassung davon aus, dass
1. während der Laufzeit dieses Beschlusses auf betriebsbedingte Kündigungen - mit Ausnahme solcher im Sinne § 30 a MAVO - verzichtet werden soll;
2. durch Vereinbarung zwischen Dienstgeber und Mitarbeitervertretung im Rahmen einer Härtefallregelung in einem von diesen festzulegenden Volumen in Einzelfällen von den Regelungen des Beschlusses abgewichen werden kann;
3. bei einer Verbesserung der wirtschaftlichen Situation durch Vereinbarung zwischen Dienstgeber und Mitarbeitervertretung geregelt wird, in welchem Umfange die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beteiligt werden. Die Bezugsgröße wird zwischen Dienstgeber und Mitarbeitervertretung festgelegt.
Magdeburg, den 22. Dezember 2005
Dr. Gerhard Feige
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Nr. 4 Mitteilung über die Aufforderung zur MAV-Wahl 2006
Liebe Mitarbeiterinnen und liebe Mitarbeiter,
vom 01. März bis 30. Juni 2006 finden in unserem Bistum wieder die Wahlen der Mitarbeitervertretung statt.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kirche und Caritas haben Anteil am Sendungsauftrag der Kirche. In diesem Rahmen sind auch Sie dazu aufgerufen, durch Mitgestaltung und Mitverantwortung einen Beitrag zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen zu leisten. Dies geschieht in gemeinsamer Verantwortung mit den Dienstgebern für die Zukunftsfähigkeit unserer Einrichtungen.
Ich schätze das aktive und verantwortungsvolle Engagement der Mitarbeitervertretungen in unserem Bistum. Angesicht der aktuellen Veränderungsprozesse in unserem Bistum halte ich die Arbeit der Mitarbeitervertretungen für dringend notwendig.
Deshalb ermuntere ich Sie, sich an den bevorstehenden Wahlen zu beteiligen und sich gegebenenfalls als Kandidatin bzw. Kandidat für Ihre Mitarbeitervertretung zur Verfügung zu stellen.
Allen, die in den vergangenen Jahren in einer Mitarbeitervertretung aktiv mitgearbeitet haben, möchte für Ihr Engagement herzlich danken.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gerhard Feige
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