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Bischof

Nr. 41 Richtlinie Selbstverständnis, Rechte und Pflichten, Aufgaben und Stellung des Kooperators im Gemeindeverbund

In der Anlage zur gedruckten Ausgabe erhalten Sie obige Richtlinie vom 22. Februar 2006 für alle, die im Gemeindeverbund (in der späteren Pfarrei) die Aufgabe eines Kooperators übernehmen werden.
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Nr. 42 Richtlinie Eignungskriterien für Gemeindeverbundsleiter

In der Anlage zur gedruckten Ausgabe erhalten Sie obige Richtlinie vom 22. Februar 2006 für alle Priester, die die Aufgabe der Leitung eines Gemeindeverbundes übernehmen wollen bzw. sollen.
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Nr. 43 Einladung zum Dies sacerdotalis am 11. April 2006

Einladung

Nr. 44 Errichtung von Gemeindeverbünden

Mit Wirkung vom 01. März 2006 hat Bischof Gerhard folgende Gemeindeverbünde errichtet:
• Gemeindeverbund
Aschersleben - Alsleben - Güsten
• Gemeindeverbund
Bitterfeld - Gräfenhainichen – Holzweißig - Sandersdorf
•Gemeindeverbund
Blankenburg - Hasselfelde
•Gemeindeverbund
Genthin - Kirchmöser - Ziesar
•Gemeindeverbund Halle Nord:
Heilig Kreuz - St. Norbert - Halle-Dölau - Löbejün - Ostrau - Wettin - Zappendorf
• Gemeindeverbund Halle Süd:
Dreieinigkeit - St. Marien - Gröbers
• Gemeindeverbund
Huysburg - Badersleben - Schwanebeck
• Gemeindeverbund Magdeburg-Ost:
St. Andreas - St. Petri - Heilig Kreuz, Biederitz
• Gemeindeverbund
Naumburg - Bad Kösen - Freyburg - Laucha - Osterfeld
• Gemeindeverbund
Quedlinburg - Hedersleben - Thale
• Gemeindeverbund
Querfurt - Nebra - Röblingen
• Gemeindeverbund
Torgau - Belgern - Dommitzsch - Schildau

Nr. 45 Neuwahl des Kirchensteuer- und Vermögensverwaltungsrats

Gemäß § 1 der Wahlordnung für den Kirchensteuer- und Vermögensverwaltungsrat des Bistums Magdeburg vom 01. März 1999 ordne ich hiermit die Neuwahl der 10 Mitglieder und der 10 Ersatzmitglieder des Kirchensteuer- und Vermögensverwaltungsrates an. Der Ablauf der Wahl ist entsprechend den Vorgaben der Wahlordnung (vgl. §§ 3 - 6) zu gestalten.

Gerhard Feige
Bischof

Nr. 46 Mitteilung der Bischöflichen Liturgiekommission

Die Bistumsversammlung hat im Dokument „Das Leben feiern – Liturgie im Bistum Magdeburg“ (Schwerpunkt 5) als Ziel formuliert: „Segensfeiern und Rituale entwickeln, in denen verschiedene Lebenssituationen von Menschen innerhalb und außerhalb der Kirche vor Gott gebracht werden.“ Die Bischöfliche Liturgiekommission hat deshalb eine Handreichung unter dem Titel „Segen und Segensfeiern heute“ erarbeitet, die dieses Anliegen aufnimmt und reflektierte Anregungen für die Praxis geben will. Diese Handreichung erscheint als „Liturgische Anmerkung Nr. 6“ und wird durch die Mitglieder der Bischöflichen Liturgiekommission auf den nächsten Dekanatskonferenzen an alle pastoralen Mitarbeiter verteilt. Weitere Exemplare können beim Sekretär der Kommission bestellt werden: Vikar Hamann, M.-J.-Metzger-Str. 1a, 39104 Magdeburg, Telefon (03 91) 59 61-313.

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