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Generalvikar

Nr. 8 Erhebungsbogen zur Kirchlichen Statistik 2008

Das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz bittet auch in diesem Jahr wieder alle Pfarreien um die Zahlen zur Kirchlichen Statistik für das Jahr 2008 in Form eines Erhebungsbogens. Dieser Erhebungsbogen wird in diesem Jahr nicht mehr wie bisher als Papierbogen an die Gemeindeverbünde verschickt, sondern steht als „Erhebungsbogen-Online“ zum Ausfüllen im Internet bereit. Dazu starten Sie das Meldewesensystem „e-mip“ (www.e-mip.de). Nach Eingabe Ihrer Zugangsdaten werden Sie zum „Erhebungsbogen-Online“ geleitet.

Wir bitten die Gemeindeverbundsleiter die statistischen Daten aller Pfarreien des Verbundes zusammenzutragen, die Erhebungsbögen Online auszufüllen und nach Abschluss freizugeben. Der Versand des Bogens an das Ordinariat entfällt bei diesem Verfahren.

Für Gemeindeverbundsleiter die aus technischen Gründen die Erhebungsbögen nicht „Online“ ausfüllen können, liegen einige Blanko-Erhebungsbögen in Papierform bereit, die dann beim Ordinariat – Meldewesen - angefordert werden müssten.

Der Termin für die Rücksendung ist spätestens der 31. Januar 2009. Wir bitten dringend um Beachtung dieses Termins, damit wir als Bistum nach den nötigen Abschlussarbeiten bis spätestens zum 28. Februar 2009 – wie auf den Erhebungsbögen angegeben - die gesamte Statistik an das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz übergeben können.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Romba, Telefon (03 91) 59 61-172.

Nr. 9 Rechnungslegung der Kirchengemeinden und Einrichtungen der Kirchengemeinden des Bistums Magdeburg für das Jahr 2008

Entsprechend den Vorschriften der Dienstanweisung für die Verwaltung des Kirchvermögens haben die Kirchengemeinden und die in ihrer Trägerschaft befindlichen Einrichtungen, alle im Kalenderjahr erzielten Einnahmen und Ausgaben in Form einer Haushaltsrechnung nachzuweisen. Einrichtungen, die der Pflegebuchführungsverordnung (PBV) unterliegen, reichen den letzten testierten Jahresabschluss ein. Die Kirchengemeinden und Einrichtungen, die ihre Geschäftsvorfälle per EDV erfassen, können die Haushaltsrechnung in Form der entsprechenden Berichte
Zusammenfassung (Einnahmen/Ausgaben nach Kategorien)
Bericht Kategorien aufgegliedert (Einzelbuchungen je Kategorie)
Kontenbestände (Konten- und Kassenbestände unter Anfügung der letzten Konten- und Kassenbuchauszüge per Jahresultimo) oder durch einen bilanziellen Jahresabschluss einreichen.

Die Einreichung kann per Datenexport, mittels Datenträger (Diskette, CD) oder als E-Mail er-folgen.

Die per EDV erstellten Haushaltsrechnungen können ohne Einzelbelege eingereicht werden. Sie sind nur um das Rechnungsdeckblatt (bitte zweifach einreichen) mit den Unterschriften des Kirchenvorstandsvorsitzenden und zwei weiterer Kirchenvorstandsmitglieder inkl. Siegel zu ergänzen.

Bei manueller Erstellung der Haushaltsrechnung sind neben dem Rechnungsformular (zweifach) auch die Belege vorzulegen.
Einreichungstermin:
Die Haushaltsrechnungen 2008 sind der Revision bis zum 15. März 2008 vorzulegen.
Da in 2009 die Datenerhebung für die Benchmarkingstudie auf der Grundlage des Haushaltsjahres 2008 stattfindet, ist der Termin unbedingt einzuhalten.
Kirchengemeinden die aus triftigem Grund nicht in der Lage sind, diesen Termin zu realisieren, haben dies mit der entsprechenden Erklärung rechtzeitig der Außenrevision anzuzeigen.

Nr. 10 Datenplattform für Kirchenvorstände und Gemeindeverbundsräte

Alle Mitglieder der Kirchenvorstände und Gemeindeverbundsräte im Bistum Magdeburg können ab sofort für ihre Arbeit in den Gemeinden das Datenangebot des Bischöflichen Ordinariates unter extranet.bistum-magdeburg.de nutzen. Jedes Mitglied dieser Gremien im Bistum Magdeburg - auch alle hauptamtlichen pastoralen Mitarbeitenden gehören dazu! - erhält auf Wunsch einen persönlichen Zugang. Dazu senden Sie bitte eine E-Mail an die Adresse datenplattform@bistum-magdeburg.de

Nr. 11 Mitwirkung beim Sachsenanhalt-Tag 2009

Eine Einladung zur Mitwirkung am 13. Sachsen-Anhalt-Tag vom 12. bis 14. Juni 2009 in Thale sowie ein Anmeldeformular liegen dem Amtsblatt bei.

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