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Generalvikar

Nr. 23 Zählung der sonntäglichen Gottesdienstteilnehmer am 08. März 2009

Laut Beschluss der Deutschen Bischofskonferenz vom Februar 1969 (Prot. Nr.18, S.8) sollen für die Zwecke der kirchlichen Statistik Deutschlands die Gottesdienstteilnehmer einheitlich am zweiten Sonntag in der Fastenzeit (8. März 2009) gezählt werden. Zu zählen sind alle Personen, die an den sonntäglichen Hl. Messen (einschl. Vorabendmesse) teilnehmen. Mitzuzählen sind auch die Besucher der Wort- oder Kommuniongottesdienste, die anstelle einer Eucharistiefeier gehalten werden. Zu den Gottesdienstteilnehmern zählen auch die Angehörigen anderer Pfarreien (z.B. Wallfahrer, Seminarteilnehmer, Touristen und Besuchsreisende). Das Ergebnis dieser Zählung ist am Jahresende in den Erhebungsbogen der kirchlichen Statistik für das Jahr 2009 unter der Rubrik „Gottesdienstteilnehmer am zweiten Sonntag in der Fastenzeit“ (Pos. 2) einzutragen.

Nr. 24 Neuauflage des Schematismus

Derzeit wird die Neuauflage des Schematismus vorbereitet. Um den datenschutzrechtlichen Vorgaben zu entsprechen, ist zu klären, welche der bisher veröffentlichten personenbezogenen Daten (Geburts-Datum, Weihe-Datum, persönliche E-Mail-Adresse) künftig nicht im Schematismus stehen sollen. Daher bitten wir alle Beteiligten, dies für Ihre Person zu prüfen und uns bis Ende Februar mitzuteilen, welche der personenbezogenen Daten künftig nicht im Schematismus enthalten sein sollen. Rückmeldungen erbitten wir schriftlich an Frau R. Masur, Fachbereich Ressourcenverwaltung im Bischöflichen Ordinariat.

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