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Sonstiges


Nr. 80 Fotokopien von Noten und Liedtexten für Kindergärten, Kindertagesstätten und anderen vorschulischen Einrichtungen

Die VG Musikedition teilt mit, dass sie in den letzten Monaten festgestellt habe, dass in Kindergärten, Kindertagesstätten und ähnlichen vorschulischen Einrichtungen vermehrt Noten und Liedtexte kopiert oder in sonstiger Weise vervielfältigt zur Verteilung gelangten.
Aus diesem Grunde wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vervielfältigung aller urheberrechtlich geschützten Materialien, zu denen auch Liedtexte und Noten gehören, rechtswidrig ist, wenn sie nicht mit Einwilligung der jeweils Berechtigten oder durch individuelles Abschreiben erfolgt.

Ein Rahmenvertrag seitens des Verbandes der Diözesen Deutschlands, auf den sich ein Vervielfältigungsrecht stützen könnte, existiert (noch) nicht; momentan wird geprüft, ob ein solcher sinnvoll sein könnte und ob es Möglichkeiten gibt, ihn abzuschließen.

Eine Ausnahme gilt jedoch für den Gebrauch von Notenkopien in Gottesdiensten und anderen kirchlichen Veranstaltungen gottesdienstlicher Art (Martinsumzüge, Andachten und sonstige Jubiläums-, Einweihungs-, Segnungs-, und ähnliche Feiern mit liturgischen Anteilen). Für diese findet die Regelung des § 1 Abs. 1 und 2 sowie 5 Satz 2 und 3 des Pauschalvertrags des VDD mit der VG Musikedition Anwendung, so dass hier in den dort genannten Grenzen Kopien gefertigt werden dürfen.

Soweit also in Kindergärten, Kindertagesstätten und ähnlichen Einrichtungen kopierte Noten und Liedtexte zum Einsatz kommen sollen, muss ein Lizenzvertrag, der hierzu berechtigt, seitens des Kindergartenträgers abgeschlossen werden. Die VG Musikedition bietet die Möglichkeit an, durch Abschluss eines einfachen Lizenzvertrages Fotokopien von Noten und Liedern (Liedtexten) rechtmäßig herzustellen und zu verwenden. Die angebotene Lizenz beinhaltet die Erlaubnis, Kopien von Noten und Liedern für den vorschulischen Unterricht, für Musikprojekte oder das Singen in der Gruppe anzufertigen.

Kindergärten können eine solche pauschale Lizenz für eine Jahresgebühr erwerben, deren Höhe von der Anzahl der hergestellten Kopien abhängig ist. Beispielsweise beträgt die Gebühr für bis zu 250 Kopien jährlich 29 Euro, zuzüglich 7 Prozent Mehrwertsteuer. Zum Erwerb der Lizenz ist der Abschluss eines einfachen Lizenzvertrags erforderlich, der im Internet zum Download unter www.vg-musikedition.de verfügbar ist.

Kindergärten, Kindertagesstätten und ähnliche vorschulische Einrichtungen werden deshalb nachdrücklich gebeten, nur in den Grenzen des rechtlich Erlaubten Kopien anzufertigen. Geprüft werden sollte allerdings unbedingt, wie weit es überhaupt sinnvoll ist, Kopien von Noten und Liedtexten herzustellen.

Soweit Kinder Noten und Texte noch nicht lesen können, erscheint es durchaus möglich, auf solche Kopien zu verzichten. Sollen aus pädagogischen Gründen Kopien angefertigt werden, muss rechtzeitig ein Lizenzvertrag abgeschlossen werden, bei dem dafür Sorge zu tragen ist, dass er eine ausreichende Zahl von Kopien herzustellen erlaubt.

Nr. 81 Einladung zum 10. Karl-Leisner-Pilgermarsch von 11.-15.8.2009

In der Anlage zur gedruckten Ausgabe erhalten Sie eine Einladung an Priester, Diakone und Priesteramtskandidaten zum 10. Karl-Leisner-Pilgermarsch von 11.-15.8.2009 Oermter Berg – Kevelaer – Kleve – Xanten.

Nr. 82 E-Mail-, Telefonnummern- und Adressenänderungen

Aus Datenschutzgründen geben wir diese Angaben im Internet nicht wieder.

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