Nr. 181 Kollektenplan und Aufstellung des Etats 2010
Kollektenplan 2010 Für die
Pfarreien liegt der Kollektenplan 2010 in doppelter Ausfertigung bei. Alle
Kollekten können entweder wie bisher oder pro zukünftige Pfarrei in einer
Gesamtsumme überwiesen werden.
Etat 2010 Für das Jahr 2010 wird empfohlen, für die zukünftige neue Pfarrei ein
Gesamt-Etat zu erstellen. Orientierungen dazu finden sich in der Arbeitshilfe "Den Aufbruch gestalten;
Neue Pfarreien im Bistum Magdeburg",
(besonders unter Punkt 2.6.). Wer für 2010 noch keinen gemeinsamen Etat beschließt, muss für jede noch
juristisch selbstständige Pfarrei jeweils einen separaten Etat für den Zeitraum
vor der Neugründung der Pfarrei aufstellen und für den Zeitraum nach der
Neugründung. Der Etat ist bis zum Ende des Jahres 2009 durch die Verbundssitzung der
Kirchenvorstände zu verabschieden, zwei Wochen zur Einsicht den
Kirchengemeindemitgliedern offen zu legen und anschließend dem Bischöflichen
Ordinariat Magdeburg zur Prüfung und
kirchenaufsichtlichen Genehmigung einzureichen.
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der Etat in Einnahmen und Ausgaben
ausgeglichen ist. Sollten die geplanten Ausgaben höher sein als die zu erwartenden Einnahmen,
kann der Etat grundsätzlich nicht bestätigt werden. Durch geeignete Darstellung
der Verwendung bisheriger Rücklagen zur Deckung des Haushaltes ist eine
Genehmigung möglich.
Etat 2010 für Kindertagesstätten
Der Etat der Kindertagesstätten ist bis Ende des Jahres durch den
Kirchenvorstand zu verabschieden, zwei Wochen zur Einsicht den
Kirchengemeindemitgliedern offen zu legen und bis spätestens 31.03.2010 dem
Bischöflichen Ordinariat Magdeburg
zur Prüfung und kirchenaufsichtlichen Genehmigung einzureichen. Als
Kirchenvorstandsbeschluss wird das Deckblatt anerkannt. Es ist darauf zu
achten, dass neben dem Siegelabdruck der Vorsitzende und zwei weitere
Mitglieder des Kirchenvorstandes unterzeichnen.Für das
Jahr 2010 können den Kindertagesstätten wieder Zuschüsse zum Trägeranteil in
Höhe der Zuweisung des Jahres 2009, in begründeten Fällen auch darüber hinaus,
gewährt werden. Diese sind mit dem Antrag auf Genehmigung des Haushaltes zu beantragen.