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Mitteilungen des Generalvikars

Nr. 181 Kollektenplan und Aufstellung des Etats 2010

Kollektenplan 2010
Für die Pfarreien liegt der Kollektenplan 2010 in doppelter Ausfertigung bei. Alle Kollekten können entweder wie bisher oder pro zukünftige Pfarrei in einer Gesamtsumme überwiesen werden.

Etat 2010
Für das Jahr 2010 wird empfohlen, für die zukünftige neue Pfarrei ein Gesamt-Etat zu erstellen. Orientierungen dazu finden sich in der Arbeitshilfe "Den Aufbruch gestalten; Neue Pfarreien im Bistum Magdeburg", (besonders unter Punkt 2.6.). Wer für 2010 noch keinen gemeinsamen Etat beschließt, muss für jede noch juristisch selbstständige Pfarrei jeweils einen separaten Etat für den Zeitraum vor der Neugründung der Pfarrei aufstellen und für den Zeitraum nach der Neugründung. Der Etat ist bis zum Ende des Jahres 2009 durch die Verbundssitzung der Kirchenvorstände zu verabschieden, zwei Wochen zur Einsicht den Kirchengemeindemitgliedern offen zu legen und anschließend dem Bischöflichen Ordinariat Magdeburg zur Prüfung und kirchenaufsichtlichen Genehmigung einzureichen.

Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der Etat in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen ist. Sollten die geplanten Ausgaben höher sein als die zu erwartenden Einnahmen, kann der Etat grundsätzlich nicht bestätigt werden. Durch geeignete Darstellung der Verwendung bisheriger Rücklagen zur Deckung des Haushaltes ist eine Genehmigung möglich.

Etat 2010 für Kindertagesstätten

Der Etat der Kindertagesstätten ist bis Ende des Jahres durch den Kirchenvorstand zu verabschieden, zwei Wochen zur Einsicht den Kirchengemeindemitgliedern offen zu legen und bis spätestens 31.03.2010 dem Bischöflichen Ordinariat Magdeburg zur Prüfung und kirchenaufsichtlichen Genehmigung einzureichen. Als Kirchenvorstandsbeschluss wird das Deckblatt anerkannt. Es ist darauf zu achten, dass neben dem Siegelabdruck der Vorsitzende und zwei weitere Mitglieder des Kirchenvorstandes unterzeichnen. Für das Jahr 2010 können den Kindertagesstätten wieder Zuschüsse zum Trägeranteil in Höhe der Zuweisung des Jahres 2009, in begründeten Fällen auch darüber hinaus, gewährt werden. Diese sind mit dem Antrag auf Genehmigung des Haushaltes zu beantragen.

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