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Mitteilungen des Generalvikars 

Nr. 27 Zählung der sonntäglichen Gottesdienstteilnehmer am 4. März 2012

Laut Beschluss der Deutschen Bischofskonferenz vom Februar 1969 (Prot. Nr. 18, S. 8) sollen für die Zwecke der kirchlichen Statistik Deutschlands die Gottesdienstteilnehmer einheitlich am zweiten Sonntag in der Fastenzeit (04. März 2012) gezählt werden. Zu zählen sind alle Personen, die an den sonntäglichen Hl. Messen (einschl. Vorabendmesse) teilnehmen. Mitzuzählen sind auch die Besucher der Wort- oder Kommuniongottesdienste, die anstelle einer Eucharistiefeier gehalten werden. Zu den Gottesdienstteilnehmern zählen auch die Angehörigen anderer Pfarreien (z.B. Wallfahrer, Seminarteilnehmer, Touristen und Besuchsreisende). Das Ergebnis dieser Zählung ist am Jahresende in den Erhebungsbogen der kirchlichen Statistik für das Jahr 2012 unter der Rubrik „Gottesdienstteilnehmer am zweiten Sonntag in der Fastenzeit“ (Pos. 2) einzutragen.

Nr. 28 Korrektur zur Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände
im Bistum Magdeburg (AM 01/2011)

Bei der im Amtsblatt 1/2012 veröffentlichten Fassung der Wahlordnung für Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände sind versehentlich einige Zeilen aus § 11 in den § 7 verrutscht. Wir bitten dies zu entschuldigen. In der Anlage zur gedruckten Ausgabe finden Sie die - hoffentlich fehlerfreien - Broschüren von Wahlordnung und Pfarrgemeinderats-Satzung.

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