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Mitteilungen des Generalvikars 

Nr. 162 Schlüsselzuweisungen 2013

Die Berechnung der Schlüsselzuweisung für das Haushaltsjahr 2013 erfolgt nach dem bekannten Säulenmodell. Die Zuweisungsfaktoren für die Säulen werden, wie im Vorjahr, festgeschrieben. Somit beträgt der Zuweisungsfaktor für den flächenbezogenen Anteil (territoriale Gegebenheiten) 11,50 € pro km²; für den immobilienbezogenen Anteil (Gemeinderäume in Nutzung für pastorale Zwecke) 8,00 € pro m² und für den katholikenbezogenen Anteil 5,00 € pro Katholik. Die Zuweisungsbeträge für die Pfarreien verändern sich auch auf Grund der Aktualisierung der Katholikenzahlen. Das Berechnungsschema der konkreten Schlüsselzuweisung pro Pfarrei wird Anfang November per Post an alle Pfarreien geschickt.

Nr. 163 Etat 2013

Der Etat ist bis zum Ende des Jahres 2012 durch den Kirchenvorstand.zu verabschieden, zwei Wochen zur Einsicht den Kirchengemeindemitgliedern offen zu legen und anschließend dem Bischöflichen Ordinariat Magdeburg zur Prüfung und kirchenaufsichtlichen Genehmigung einzureichen (bitte darauf achten, dass neben dem Siegelabdruck der Vorsitzende und zwei weitere Mitglieder des Kirchenvorstandes unterzeichnen). Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der Etat in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen ist. Sollten die geplanten Ausgaben höher sein als die zu erwartenden Einnahmen, kann der Etat grundsätzlich nicht bestätigt werden. Unter bestimmten Umständen (begründete Sondersituationen wie Bausanierung o.a.) und mit geeigneter Darstellung der Verwendung bisheriger Rücklagen kann ein Haushalt durch Rückgriff auf das Pfarrei-Vermögen ausgeglichen werden, so dass somit eine Genehmigung möglich ist. Sollte sich im laufenden Haushaltsjahr zeigen, dass der Haushaltsplan um mehr als 10% überschritten wird, so ist ein Nachtragshaushalt zu beschließen und genehmigen zu lassen.

Nr. 164 Etat 2013 für Kindertagesstätten

Der Etat der Kindertagesstätten ist bis Ende des Jahres durch den Kirchenvorstand zu verabschieden, zwei Wochen zur Einsicht den Kirchengemeindemitgliedern offen zu legen und bis spätestens 31.03.2013 dem Bischöflichen Ordinariat Magdeburg zur Prüfung und kirchenaufsichtlichen Genehmigung einzureichen. Als Kirchenvorstandsbeschluss wird das Deckblatt anerkannt. Es ist darauf zu achten, dass neben dem Siegelabdruck der Vorsitzende und zwei weitere Mitglieder des Kirchenvorstandes unterzeichnen. Für das Jahr 2013 können den Kindertagesstätten wieder Zuschüsse zum Trägeranteil in Höhe der Zuweisung des Jahres 2012, in begründeten Fällen auch darüber hinaus, gewährt werden. Diese sind zusammen mit der Vorlage des Etats zu beantragen.

Nr. 165 Kollektenplan 2013

Für die Pfarreien liegt dem gedruckten Amtsblatt der Kollektenplan 2013 in doppelter Ausführung bei. Bitte überweisen Sie alle Kollekten zeitnah an das Bistum Magdeburg, damit die Weiterleitung an die Hilfswerke entsprechend erfolgen kann. | Download

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