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Mitteilungen des Generalvikars

Nr. 127 Kirchenmusik-Finanzierung

Die Kirchenmusik ist ein wesentlicher Teil der Pastoral unseres Bistums. Die haupt- und ehrenamtlichen Kirchenmusiker gestalten zum einen die Gottesdienste und Veranstaltungen in den Pfarreien unseres Bistums, zum anderen öffnen Sie damit die Herzen der Menschen für die Botschaft des Glaubens. So ist der Dienst der haupt- und ehrenamtlichen Kirchenmusiker in unserem Bistum unverzichtbar. Als Bistum finanzieren wir deshalb entsprechend unserer finanziellen Möglichkeiten eine Reihe von Personalstellen für hauptamtliche Kirchenmusiker. Darüber hinaus sind wir dankbar für das Engagement vieler Organisten, Kantoren und Chorleiter, die Woche für Woche ehrenamtlich in unseren Pfarreien tätig sind.

Da sich Organisten und Chorleiter intensiv auf Ihre Dienste vorbereiten und ständig ihre Fertigkeiten üben müssen, braucht es auch eine finanzielle Anerkennung ihres Dienstes und damit eine angemessene Aufwandsentschädigung. Die Höhe der Aufwandsentschädigung sollte sich an den Regelungen für die Vertretung der hauptamtlichen Kirchenmusiker orientieren. Folgende Stundensätze sind dort festgelegt:

  • 10,00 € für Kirchenmusiker ohne Qualifikation
  • 12,00 € für C-Kirchenmusiker
  • 15,00 € für B-Kirchenmusiker

Es wird darauf verwiesen, dass diese Einnahmen (Aufwandsentschädigungen) ggf. vom Empfänger zu versteuern sind. Derartige Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit sind nur bis zur Höhe von insgesamt 2.400,00 € pro Jahr steuerfrei. Zur steuerrechtlichen Absicherung der Pfarrei ist es ratsam, die Empfänger einer Aufwandsentschädigung um die Unterschrift der bekannten Erklärung zum Empfang von Aufwandsentschädigungen zu bitten (Download).

Neben einer angemessenen Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Kirchenmusiker bedarf es auch der Bereitstellung von finanziellen Mitteln für Sachkosten (insbesondere Fahrtkosten und Beschaffung von Notenmaterial). Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit ist es ratsam, das Notenmaterial direkt über die Pfarrei zu beschaffen.

Aufgrund von urheberrechtlichen Bestimmungen dürfen Noten und Partituren für Chöre, Organisten und Instrumentalgruppen nicht kopiert, sondern müssen gekauft werden. Ein widerrechtliches Kopieren von Notenmaterial und dessen Gebrauch kann zu empfindlichen Strafen führen.

Die Kirchenvorstände haben darauf zu achten, dass die Personal- und Sachkosten für die Kirchenmusik in ihrer Pfarrei im Etat geplant und in der Jahresrechnung dargestellt werden. Deshalb sollen die Einnahmen und Ausgaben für den Bereich Kirchenmusik im Etat und der Jahresrechnung der Pfarrei künftig über das Buchungsmerkmal „Klasse“ abgebildet werden. Diese ist als zusätzliches Buchungsmerkmal einzurichten und den jeweiligen Geschäftsvorfällen zuzuordnen. Der Klassenbericht ist Bestandteil der Kirchenrechnung und als Datei im Format .xls (.xlsx) vorzulegen.

Die Finanzverwaltung ist im Rahmen der Haushaltsprüfung angewiesen worden, künftig auch zu prüfen, dass die entsprechenden Aufwendungen für Kirchenmusik im Etat und in der Jahresrechnung dargestellt werden.

Raimund Sternal
Generalvikar

Nr. 128 Orgelbuch zum Gotteslob

Laut Mitteilung des Bennoverlages wird das Orgelbuch zum „Gotteslob“ im Oktober 2013 erscheinen. Wir bitten die Pfarreien, ihre Bestellungen direkt an den Benno-Verlag zu richten. Auf Antrag (samt Vorlage der Rechnung) erstattet das Bistum jeder Pfarrei die Kosten für zwei komplette Orgelbücher.

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