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Mitteilungen des Generalvikars

Nr. 28 Feier des 85. Geburtstags von Bischof em. Leo Nowak

Bischof em. Leo Nowak vollendet am 17.03.2014 sein 85. Lebensjahr. Er wird dieses Ereignis mit Bischof Gerhard und vielen weiteren Gästen mit einem Gottesdienst um 18:00 Uhr in der Kathedrale und einem anschließenden Empfang mit Imbiss im Kathedralpfarrhaus begehen. Alle Priester, Diakone, Gemeindereferent/innen und Kirchenmusiker/innen des Bistums sind an diesem Abend willkommen.

Nr. 29 Rechnungslegung der Kirchengemeinden sowie der Einrichtungen der Kirchengemeinden des Bistums Magdeburg für das Jahr 2013

Entsprechend der Vorschriften aus der Dienstanweisung für die Verwaltung des Kirchenvermögens haben die Pfarreien und die in ihrer Trägerschaft befindlichen Einrichtungen (rechtlich unselbständiges Sondervermögen, z.B. Kindertagesstätten, Friedhöfe, Pflege- oder betreute Wohneinrichtungen, Stiftungen und ggf. Betriebe gewerblicher Art) alle im Kalenderjahr erzielten Einnahmen und Ausgaben in Form einer Haushaltsrechnung nachzuweisen. Einrichtungen, die den Vorschriften der Pflegebuchführungsverordnung unterliegen, reichen den letzten testierten Jahresabschluss ein.

Die Pfarreien und ihre Einrichtungen, die ihre Geschäftsvorfälle per EDV erfassen, können die Haushaltsrechnung in Form der entsprechenden Berichte (Dateien):

- Summenbericht (Einnahmen/Ausgaben nach Kategorien)
- Buchungsbericht (Einzelbuchungen je Kategorie)
- Kontenbestände (Konten- und Kassenbestände unter Anfügung der letzten Konten- und Kassenbuchauszüge per Jahresultimo) oder durch einen bilanziellen Jahresabschluss einreichen.

Die Einreichung kann mittels Datenträger (CD-ROM oder USB-Stick) erfolgen. Die per EDV erstellten Haushaltsrechnungen können ohne Einzelbelege eingereicht werden. Sie sind um das Rechnungsdeckblatt, unterzeichnet vom Kirchenvorstandsvorsitzenden und zwei weiteren Kirchenvorstandsmitgliedern unter Beidrückung des Siegels, zu ergänzen (bitte zweifach einreichen). Zur stichprobenweisen Belegprüfung werden die Pfarreien zum Zeitpunkt der Prüfung gesondert angeschrieben.

Einreichungstermin: Die Haushaltsrechnungen 2013 sind der Revision bis zum 15. März 2014 vorzulegen. Die geprüften und testierten Jahresabschlüsse der Einrichtungen sind unmittelbar nach Testat durch die Wirtschaftsprüfung vorzulegen.

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