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Mitteilungen des Generalvikars

Nr. 110 Meldewesen

Der kirchlichen Meldestelle werden durch die staatlichen Meldebehörden Personendaten übermittelt. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass die seitens der kommunalen Meldebehörden an die Kirchen übermittelten Daten nicht für arbeitsrechtliche Zwecke, insbesondere die Anbahnung, Durchführung oder Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen genutzt werden dürfen.

Nr. 111 Reisekostenordnung

Auf Grund der staatlichen Reisekostenreform, wie Änderung bei Übernachtungskosten und Verpflegungspauschalen, wird die Reisenkostenordnung des Bistums Magdeburg entsprechend angepasst. Die geänderte Reisekostenordnung befindet sich mit den dazu gehörigen Formularen in der Anlage zur gedruckten Ausgabe. Gleiches ist auch im BO-Intranet und im BO-Extranet (geschützter Bereich) abrufbar.

Nr. 112 Überarbeitung der Immobilienkonzepte

In den Jahren 2009 bis 2011 wurden durch die 44 Pfarreien unseres Bistums Immobilienkonzepte entwickelt, die im Bischöflichen Ordinariat zur Bestätigung vorgelegt wurden. Diese Bestätigungen sind begrenzt bis zum 31.12. 2015. Für eine weitere Beteiligung des Bistums an der Rücklagenbildung ist eine Überarbeitung der Immobilienkonzepte durch die Pfarreien bis zum 01.08.2015 erforderlich | Download des Anschreibens

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