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Mitteilungen des Generalvikars

Nr. 140 Ausführungsbestimmung zum Gesetz über die Verwaltung des Kirchenvermögens (VermG)

Augrund von Nachfragen und Anregungen zu Kirchenvorstands-Abstimmungen entstand die folgende Regelung, die mitunter erforderliche Beschlussfassungen leichter ermöglicht:

Beratung und Abstimmung von Tagesordnungspunkten des Kirchenvorstandes per E-Mail

1. Die Beschlussfassung des Kirchenvorstandes nach dem Gesetz über die Verwaltung des Kirchenvermögens im Bistum Magdeburg (VermG).

Gem. § 15 VermG sind die Mitglieder des Kirchenvorstandes eine Woche vor der Sitzung über die Beratungsgegenstände, d.h. über die Tagesordnung, schriftlich zu informieren. Gem. Abs. 4 kann in Eilfällen von dieser Vorgabe abgewichen werden, wenn alle Mitglieder über den Gegenstand der Beschlussfassung informiert sind und zu Beginn der Sitzung die Eilbedürftigkeit mit einer Mehrheit von min. 2/3 der Anwesenden festgestellt wird. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass Mitglieder des Kirchenvorstandes sich hinreichend auf eine Beratung und Abstimmung vorbereiten können.

2. Die Beschlussfassung per E-Mail

Die o. g. Regelungen sind bei Abstimmungen per E-Mail ebenso zu berücksichtigen. D.h.:

  1. Alle Mitglieder des Kirchenvorstandes müssen über einen E-Mailzugang verfügen.
  2. Es muss gewährleistet sein, dass alle Mitglieder des Kirchenvorstandes über die Durchführung der Beratung und Abstimmung auf diesem Wege informiert sind. Die Beratung ist gem. § 15 Abs. 1 spätestens eine Woche vorher anzukündigen.
  3. Der Beratungsgegenstand ist allen Mitgliedern zugänglich zu machen.
  4. Alle Mitglieder müssen die Möglichkeit erhalten, die Beiträge der andern Kirchenvorstandsmitglieder zu lesen und dazu Stellung zu nehmen.
  5. Der Zeitraum der Beratung muss so gewählt sein, dass alle Mitglieder sich an der Diskussion hinreichend beteiligen können.
  6. Alle Mitglieder sind zu informieren, wann die Beratung zu Ende ist.
  7. Danach sind die Mitglieder angehalten, umgehend ihre Entscheidung abzugeben.
  8. Ein auf diese Weise zustande gekommener Beschluss ist bei der nächsten KV-Sitzung zu dokumentieren.
  9. Bei der Beratung über E-Mails sind die Belange des Datenschutzes zu berücksichtigen.

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