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Mitteilungen des Generalvikars

Nr. 183 Etat 2015 für Pfarreien

Der Etat der Pfarreien ist bis 30.11. 2014 durch den Kirchenvorstand zu verabschieden und dem Bischöflichen Ordinariat Magdeburg zur Prüfung und kirchenaufsichtlichen Genehmigung einzureichen; dabei ist darauf zu achten, dass neben dem Siegelabdruck der Vorsitzende und zwei weitere Mitglieder des Kirchenvorstandes unterzeichnen müssen. Der Etat muss in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen ist. Sollten die geplanten Ausgaben höher sein als die zu erwartenden Einnahmen, kann der Etat grundsätzlich nicht bestätigt werden.

Unter bestimmten Umständen (begründete Sondersituationen wie Bausanierung o.a.) und mit geeigneter Darstellung der Verwendung bisheriger Rücklagen kann ein Haushalt durch Rückgriff auf das Pfarrei-Vermögen ausgeglichen werden, so dass eine Genehmigung möglich ist.

Werden Baumaßnahmen geplant, die noch nicht kirchenaufsichtlich genehmigt sind, kann die Bestätigung des Etats nur vorbehaltlich der kirchenaufsichtlichen Genehmigung der Baumaßnahme erfolgen. Dazu bitten wir, die geplanten Bauausgaben entsprechend zu kennzeichnen.

Sollte sich im laufenden Haushaltsjahr zeigen, dass der Haushaltsplan um mehr als 10 Prozent überschritten wird, so ist ein Nachtragshaushalt zu beschließen und genehmigen zu lassen.

Nr. 184 Etat der Kindertagesstätten für 2015

Der Etat der Kindertagesstätten ist bis zum 30.11.2014 durch den Kirchenvorstand zu verabschieden und dem Bischöflichen Ordinariat Magdeburg zur Prüfung und kirchenaufsichtlichen Genehmigung einzureichen. Als Kirchenvorstandsbeschluss wird das Deckblatt anerkannt. Es ist darauf zu achten, dass neben dem Siegelabdruck der Vorsitzende und zwei weitere Mitglieder des Kirchenvorstandes unterzeichnen.

Nr. 185 Bewertung von Immobilien für die KiFöG-Verhandlungen

Im Zusammenhang mit den Verhandlungen zu den Leistungsentgelten wurden die Träger von KiTas von den entsprechenden Kommunen aufgefordert, eine Bewertung ihrer Immobilien darzustellen. Daraufhin gilt folgende Vorgabe für diese Bewertung: Das Normal-Herstellungskosten-Verfahren (NHK) ist aus unserer Sicht eine geeignete Methode, den Wert derartiger Immobilien zu ermitteln. Sofern Kindergärten aufgrund anderer Vorschriften bisher bereits andere Methoden anwenden (z.B. weil sie in einer gGmbH organisiert sind und aufgrund dessen die Vorschriften des HGB zu beachten haben), ist das auch weiterhin zulässig.

Nr. 186 Kollektenplan 2015

Für die Pfarreien liegt der Kollektenplan 2015 in doppelter Ausführung bei. Bitte überweisen Sie alle Kollekten zeitnah an das Bistum Magdeburg, damit die Weiterleitung an die Hilfswerke entsprechend erfolgen kann. | Download

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