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Mitteilungen des Generalvikars

Nr. 215 Neuregelung für die Bezahlung der Kirchenmusiker

Die Kirchenmusiker sind Dienstnehmer des Bistums Magdeburg und werden von diesem bezahlt. Nach der bisher geltenden Regelung hat das Bistum Magdeburg 30 Prozent der für die Kirchenmusiker aufgewandten Personalkosten den Pfarreien, in denen diese tätig waren, als Eigenbeteiligung in Rechnung gestellt. Diese Regelung wird nunmehr geändert. Die im Bistum Magdeburg angestellten Kirchenmusiker werden weiterhin vom Bistum Magdeburg bezahlt. Das Bistum verzichtet künftig auf eine Beteiligung der Pfarreien an diesen Personalkosten und übernimmt die für die Kirchenmusiker anfallenden Personalkosten ab 01.01.2015 in voller Höhe.

Nr. 216 Mitgliedsbeiträge für 2014 nach Satzung des Caritasverbandes für das Bistum Magdeburg e.V.

Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung ist mit dem Diözesancaritasverband(DiCV) abgestimmt, dass die im Jahr 2014 durch die Pfarrgemeinden eingenommmenen Mitgliedsbeiträge für den DiCV (Vereinsbeiträge nach Satzung des Caritasverbandes für das Bistum Magdeburg e.V.) vollständig in den Haushalten der Pfarreien verbleiben und für Zwecke der Caritasarbeit in den Pfarrgemeinden zu verwenden sind.

Nr. 217 Pfarreiernennung für Halle Nord

Bischof Gerhard hat am 15.11.2014 der Pfarrei Halle Nord die lang erhoffte Ernennungsurkunde zur Pfarrei Carl Lampert, Halle, überreicht. Damit ist der Prozess der Neuerrichtung der Pfarreien in unserem Bistum samt ihrer Neubenennung abgeschlossen. | www.pfarrei-carl-lampert.de

Nr. 218 KiTa-Verträge nach Einführung des novellierten KiFöG des Landes Sachsen-Anhalt

Entsprechend den Vorgaben des Kinder-Förderungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind die Träger von Kindertageseinrichtungen gehalten, mit den Landkreisen bzw. den Kommunen entsprechende Verträge abzuschließen.

Wir weisen darauf hin, dass die abzuschließenden Verträge entsprechend § 21 des Gesetzes über die Verwaltung des Kirchenvermögens genehmigungspflichtig sind. Daher bitte wir, uns die drei zusammenhängenden Vereinbarungen

• Leistungsvereinbarung,
• Qualitätsentwicklungsvereinbarung und
• Entgeltvereinbarung

nach Abschluss der Verhandlungen zur Genehmigung vorzulegen. Für die Verhandlungen steht Ihnen weiterhin das „KiFöG-Team“ von Di-CV und Bischöflichem Ordinariat zu Verfügung. Ansprechpartnerin ist nach wie vor Frau Magnucki vom Diözesan-Caritasverband.

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