Nr. 1 Beschluss der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 22. Oktober 2015
In der Sitzung am 22. Oktober 2015 in Mainz hat die Bundeskommission folgendes beschlossen:
1. In Abschnitt E der Anlage 7 wird § 11 Satz 1 wie folgt neu gefasst: „§ 11 Duales Studium Die Regelungen dieses Abschnitts finden ebenfalls Anwendung auf Ausbildungen im Rahmen dualer Studiengänge, die vom 1. Januar 2013 bis einschließlich 31. Dezember 2018 begonnen werden.“
2. Dieser Beschluss tritt zum 1. November 2015 in Kraft. Der bevorstehende Beschluss wird hiermit für das Bistum Magdeburg in Kraft gesetzt.
Magdeburg, den 12. Januar 2016 Dr. Gerhard Feige Bischof
Nr. 2 Ordnung für die Feier des Begräbnisses durch beauftragte Laien für das Bistum Magdeburg