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Generalvikar

Nr. 144 Neuregelungen im Umsatzsteuerrecht

Mehrere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesfinanzhofes machten eine Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand erforderlich. Auch kirchliche Rechtspersonen des öffentlichen Rechtes (Pfarreien und andere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts) sind davon betroffen. Es geht insbesondere um die Besteuerung entgeltlicher Beistandsleistungen, die verschiedene kirchliche Rechtspersonen, wie z. B. das Bistum und die Pfarreien, untereinander erbringen.

Das Steueränderungsgesetz 2015 vom 02. November 2015 (BGB II S. 1834) sieht in seinem Artikel 12 die Einführung eines neuen Paragraphen 2b mit dem Titel „Juristische Personen des öffentlichen Rechts“ in das Umsatzsteuergesetz vor.

Für die Anwendung des neuen Rechts gibt es jedoch Übergangsfristen, die gegebenenfalls in Anspruch genommen werden können. Es ist aber im Einzelfall zu klären, ob die Inanspruchnahme der Übergangsregelungen tatsächlich für die einzelnen kirchlichen Körperschaften von Vorteil ist. Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hat eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die die Rechtsentwicklung begleitet und für die notwendigen kirchlichen Folgemaßnahmen spezifische Lösungsvorschläge erarbeitet. Die Arbeitsgruppe wird voraussichtlich bis zur Jahresmitte 2017 praktische Lösungsvorschläge erstellen und diese den Diözesen an die Hand geben.

Zurzeit sollten die Pfarreien und sonstigen Körperschaften noch keine rechtlichen oder tatsächlichen Maßnahmen mit Blick auf die neue Rechtslage ergreifen, da die Rechtsmaterie noch nicht abschließend geklärt ist. Das Bischöfliche Ordinariat wird die kirchlichen Körperschaften rechtzeitig informieren.

Nr. 145 Allerseelenkollekte 2016

Die Kollekte in den Allerseelen-Gottesdiensten, am Mittwoch, dem 02. November 2016, dient der Unterstützung der Priesterausbildung (Diözesan- und Ordenspriester) in Mittel- und Osteuropa. Für den Wiederaufbau der Kirche in den ehemals kommunistischen Ländern Mittel-, Ost- und Südosteuropas ist die Priesterausbildung nach wie vor von großer Bedeutung. Die Kollekte wird über die Diözesen an Renovabis weitergeleitet. Wir bitten um ein empfehlendes Wort für dieses wichtige Anliegen. Ein Plakat wird von Renovabis direkt verschickt bzw. kann dort angefordert werden. Die Kollekten-Gelder sollen (so bald wie möglich) mit dem Vermerk „Allerseelen-Kollekte 2016“ überwiesen werden an Bistum Magdeburg | IBAN: DE74 8109 3274 0001 6049 02. Die Bistumskasse leitet die Beträge an Renovabis weiter.

Nähere Auskunft erteilt:
Solidaritätsaktion Renovabis
Kardinal-Döpfner-Haus, Domberg 27, 85354 Freising,
Telefon: (08161) 53 09 -53 | info@renovabis.de | www.renovabis.de

Nr. 146 Zählung der sonntäglichen Gottesdienstbesucher

Gemäß Beschlüssen der Deutschen Bischofskonferenz (vgl. Vollversammlung vom 24.-27.02.1969, Prot. Nr. 18, und Ständiger Rat vom 27.04.1996, Prot. Nr. 5) werden für die Zwecke der kirchlichen Statistik der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland die Gottesdienstteilnehmer zwei Mal im Jahr gezählt. Die zweite Zählung findet einheitlich am zweiten Sonntag im November (13. November 2016) statt. Zu zählen sind alle Personen, die an den sonntäglichen Messen (einschl. Vorabendmessen) teilnehmen. Mitzuzählen sind auch die Besucher der Wort- oder Kommuniongottesdienste, die anstelle einer Eucharistiefeier gehalten werden. Zu den Gottesdienstteilnehmern zählen auch die Angehörigen anderer Pfarreien (z.B. Wallfahrer, Seminarteilnehmer, Touristen und Besuchsreisende). Das Ergebnis dieser Zählung ist am Jahresende in den Erhebungsbogen der kirchlichen Statistik für das Jahr 2016 unter der Rubrik „Gottesdienstteilnehmer am zweiten Sonntag im November“ (Pos. 3) einzutragen.

Nr. 147 Direktorium 2017 und Katholischer Taschenkalender 2017

Der Benno-Verlag hat für das Jahr 2017 zwei neue Veröffentlichungen heraus gebracht.

Das gemeinsame Direktorium für die Messfeier und die Stundenliturgie der (Erz-)Diözesen Berlin, Dresden-Meißen, Erfurt, Görlitz und Magdeburg erscheint für das Jahr 2017 in neuer Gestalt und mit überarbeitetem Inhalt. Der Preis für den Buchblock liegt bei 9,95 Euro. In die Vorlage der deutschsprachigen liturgischen Institute wurden die Eigenfeiern der einzelnen Diözesen mit ihren Besonderheiten eingefügt. Mit Einleitungen zu den Festzeiten, den biblischen Lesungen des Tages, passenden Auswahlorationen, Vorschlägen für Segensgebete, Liedvorschlägen aus dem neuen Gotteslob, Texten zu den neuen Heiligen u. v. m. Die dazu passende neue Ringmappe zum Preis von 3,95 Euro kann auch in den kommenden Jahren immer wieder verwendet werden. Weitere Informationen zum Direktorium finden Sie unter www.st-benno.de/direktorium.

Der neue katholische Taschenkalender 2017 für alle in Gottesdienst und Gemeinde engagierten haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter enthält alle liturgischen Angaben für den Gottesdienst und zum persönlichen Gebet sowie ein großzügiges Kalendarium für persönliche Notizen. Weitere Informationen und Bestellmöglichkeiten finden Sie in der digitalen Anlage und beim Benno-Verlag unter www.st-benno.de.

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