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Bischof

Nr. 159 Einladung des Bischofs zu den Priesterwerkwochen 2017

In der Anlage erhalten Sie die Einladung zu den Priesterwerkwochen 2017.

Nr. 160 Beschluss der Unterkommission der Regionalkommission Ost

Zu Antrag Nr. 46/2016/RK Ost: Caritas Regionalverband Magdeburg e. V., Max-Josef-Metzger-Str. 1 a, 39104 Magdeburg

  1. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, inklusive der leitenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, der o. g. Einrichtung, die unter Anlage 2 zu den AVR fallen, wird in Abweichung von Abschnitt XIV der Anlage 1 zu den AVR im Kalenderjahr 2016 eine um 50 % reduzierte Weihnachtszuwendung gezahlt.
  2. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, inklusive der leitenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, der o. g. Einrichtung, die unter Anlage 32 und 33 zu den AVR fallen, wird in Abweichung von § 16 der Anlage 32 bzw. § 15 der Anlage 33 zu den AVR im Kalenderjahr 2016 eine um 50 % reduzierte Jahressonderzahlung gezahlt.
  3. Die Fälligkeit der durch Ziffer 1 und 2 dieses Beschlusses einbehaltenen Beträge wird auf den 31.07.2017 verschoben.
  4. Auf betriebsbedingte Kündigungen – mit Ausnahme solcher im Sinne von § 30a MAVO – wird während der Laufzeit des Beschlusses verzichtet, soweit die Mitarbeitervertretung solchen Kündigungen nicht ausdrücklich zustimmt. Mitarbeiter/innen, die während der Laufzeit dieses Beschlusses aufgrund betrieblicher Veranlassung aus dem Dienstverhältnis ausschieden, erhalten die durch den Beschluss einbehaltene Vergütungsbestandteile mit der Vergütung für den Monat ihres Ausscheidens nachgezahlt. Dies gilt auch für Mitarbeiter/innen, die während der Laufzeit dieses Beschlusses von einem Betriebsübergang nach § 613a BGB betroffen sind. Dem Betriebsübergang steht die Übertragung von Geschäftsanteilen gleich, durch die ein Gesellschafter mehr als 50 v. H. der Geschäftsanteile übernimmt. Satz 3 und 4 sind nicht anzuwenden auf Mitarbeiter/innen, auf deren fortbestehendes Dienstverhältnis die AVR-Caritas Anwendung finden.
  5. Zwei Mitglieder der Mitarbeitervertretung bekommen einen Gaststatus im Vorstand des Caritas Regionalverbandes Magdeburg e. V.
  6. Für die o. g. Einrichtung wird ein paritätisch besetzter Wirtschaftsausschuss eingerichtet. Dieser tagt monatlich. Die Mitarbeitervertretung kann einen Wirtschaftsberater ihres Vertrauens auf Kosten des Dienstgebers hinzuziehen.
  7. Beim Vorliegen eines individuellen Härtefalles entscheiden die Geschäftsführung und die Mitarbeitervertretung gemeinsam, ob von den Regelungen in Ziffer 1 bis 3 im Einzelfall abgewichen werden kann.
  8. Die Laufzeit dieses Beschlusses endet am 30.09.2017.
  9. Die Änderung tritt am 28.09.2016 in Kraft.

Hiermit erfolgt die Inkraftsetzung für das Bistum Magdeburg und die Veröffentlichung im Amtsblatt November 2016.

Magdeburg, 25. Oktober 2016
Dr. Gerhard Feige
Bischof

Nr. 161 Aufruf der deutschen Bischöfe zum Diaspora-Sonntag 2016

Liebe Schwestern und Brüder, wer sind wir Christen? Was macht unser Christ-Sein aus? Was verbindet uns mit unseren Mitmenschen und was unterscheidet uns von ihnen? Diese Fragen nach der Identität stellen sich die Christen zu allen Zeiten. Sie gewinnen im heutigen Europa an Schärfe und Dringlichkeit, da das Christ-Sein immer weniger selbstverständlich ist.

In der diesjährigen Diaspora-Aktion gibt das Bonifatiuswerk der deutschen Katholiken Hinweise für eine Antwort. Die Aktion steht unter dem Leitwort „Unsere Identität: Barmherzigkeit“. Barmherzigkeit gehört für uns Christen untrennbar zum eigenen Selbstverständnis. Sie ist ein Herzstück unseres Glaubens. Jesus selbst trägt uns auf: „Seid barmherzig, wie es auch euer Vater ist!“ (Lk 6,36).

Das von Papst Franziskus ausgerufene Heilige Jahr der Barmherzigkeit lenkt unseren Blick auf Orte und Situationen, in denen Menschen sich selbstlos für andere einsetzen. Die Katholiken in Skandinavien, im Baltikum und in der deutschen Diaspora brauchen unsere besondere Unterstützung, damit sie sich in den Dienst der Barmherzigkeit Gottes stellen können. Was andernorts selbstverständlich ist, stellt die kleinen katholischen Minderheiten vor große Probleme: etwa der Bau und die Instandhaltung von Kirchen, Programme der Weitergabe des Glaubens oder caritative Projekte für die Bedürftigsten. Die Kirche in der Diaspora bedarf der Hilfe, damit sie Zeugnis geben kann von der Barmherzigkeit Gottes.

Liebe Schwestern und Brüder, wir bitten Sie anlässlich des Diaspora-Sonntags am 20. November um Ihr Gebet und um eine großzügige Spende bei der Kollekte. Dafür sagen wir Ihnen ein herzliches „Vergelt‘s Gott“.

Magdeburg, den 22.09.2016
Für das Bistum Magdeburg
Dr. Gerhard Feige
Bischof

Dieser Aufruf soll am Sonntag, dem 13.11.2016, in allen Gottesdiensten (auch am Vorabend) verlesen oder den Gemeinden in einer anderen geeigneten Weise bekannt gemacht werden. Die Kollekte am Diaspora-Sonntag, dem 20.11.2016, ist ausschließlich für das Bonifatiuswerk der deutschen Katholiken bestimmt und ohne Abzüge weiterzuleiten.

Nr. 162 Regelung für den Ordinariatsrat

Dem Ordinariatsrat wurde als Beratungsgremium des Bischofs und des Generalvikars eine neue Regelung gegeben. Zu den Aufgaben gehören die Beratung des Bischofs in den Fragen der Entwicklung des Bistums, insbesondere der Pastoral, die Meinungsbildung in wichtigen Fragen der Leitung und Verwaltung, des Bistums, die Erarbeitung von Richtlinien und Ordnungen für die Verwaltung des Bistums, die der Inkraftsetzung durch den Bischof bedürfen, der Informationsaustausch zwischen den Bereichen und dem Bischof sowie die Koordination der Arbeit des Bischöflichen Ordinariates.
Dem Ordinariatsrat gehören der Bischof, der Generalvikar, die Leiter/innen der Prozessbereiche, des Fachbereiches Pastoral in Kirche und Gesellschaft sowie des Ressourcenbereiches, der/die Theologische Berater/in des Bischof (mit Stimmrecht), der/die Persönliche Referent/in des Bischofs (ohne Stimmrecht) sowie der/die Referent/in des Generalvikars (als Protokollführung) an. Regelmäßig werden die Direktoren des Diözesan-Caritasverbandes und der Edith-Stein-Schulstiftung zu Sitzungen eingeladen, darüber hinaus können weitere fachlich kompetente Personen zur Beratung in den Ordinariatsrat hinzugezogen werden. Die Sitzungen des Ordinariatsrates finden in der Regel wöchentlich statt. Diese Regelung gilt vorerst für ein Jahr.

Nr. 163 Regelung der Personalkommission

Die Aufgaben und Zusammensetzung der Personalkommission wurden ebenfalls neu geordnet. Zu den Aufgaben der Kommission gehören die Beratung des Bischofs in Personalfragen, die Beratung der Mitarbeiter des Prozessbereiches bei der Personaleinsatz- und Personalentwicklungsplanung sowie die Koordination der Arbeit der zu beteiligenden Bereiche. Der Personalkommission steht der Bischof vor. Die Geschäftsführung liegt bei der/dem Leiter/in des Prozessbereiches 2. Zu den weiteren Mitgliedern der Kommission gehören der Generalvikar, der/die Leiter/in des Fachbereiches Personal in Kirche und Gesellschaft, der/die Leiter/in der Fachakademie für Gemeindepastoral sowie der/die Referent/in des Prozessbereiches 2. Die Sitzungen der Personalkommission finden in der Regel monatlich statt. Diese Regelung gilt vorerst für ein Jahr.

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