Bistumskarte Jetzt spenden

Amtsblatt-2019-08/09

Magdeburg, 1. September 2019

Amtsblatt des Bistums Magdeburg

Nr. 8/9                                                               Magdeburg, 01. September 2019

_________________________________________________________________________

Dokumente der Deutschen Bischofskonferenz

Nr. 81         Dem Populismus widerstehen. Arbeitshilfe zum kirchlichen Umgang mit rechtspopulistischen Tendenzen. Arbeitshilfe Nr. 305

Dokumente des Bischofs

Nr. 82         Veröffentlichung des Beschlusses des Ständigen Rats der Deutschen Bischofskonferenz vom 25. Juni 2019 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Leitlinien und der Rahmenordnung Prävention
Nr. 83  Aufruf der deutschen Bischöfe zum Caritas-Sonntag 2019
Nr. 84  Profanierung der Kapelle Maria Königin, Erxleben
Nr. 85  Einladung Priesterwerkwochen 2020

Mitteilungen des Generalvikars

Nr. 86         Einstellung digitaler Versand des Amtsblattes
Nr. 87         Mustermietvertrag für Vermietung von kirchengemeindlichen Räumen
Nr. 88         Information zu Urlaub und Urlaubsansprüchen

Mitteilungen des Bischöflichen Ordinariates

Prozessbereich 2. Personaleinsatzplanung und Personalentwicklung

Nr. 89  E-Mail-, Telefonnummern- und Adressänderungen
Nr. 90  Entpflichtungen / Ernennungen / Beauftragungen

Weitere kirchliche Nachrichten

Nr. 91  Direktorium 2020 und katholischer Taschenkalender 2020
Nr. 92  Christliche Buchhandlung St. Mauritius, Magdeburg
__________________________________________________________________________

Dokumente der Deutschen Bischofskonferenz

Nr. 81         Dem Populismus widerstehen. Arbeitshilfe zum kirchlichen Umgang mit rechtspopulistischen Tendenzen. Arbeitshilfe Nr. 305

Dem gedruckten Amtsblatt September 2019 liegt für die Pfarreien die Arbeitshilfe Nr. 305 „Dem Populismus widerstehen, Arbeitshilfe zum kirchlichen Umgang mit rechtspopulistischen Tendenzen“ bei.

Dokumente des Bischofs

Nr. 82         Veröffentlichung des Beschlusses des Ständigen Rats der Deutschen Bischofskonferenz vom 25. Juni 2019 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Leitlinien und der Rahmenordnung Prävention

Der Beschluss des Ständigen Rats der Deutschen Bischofskonferenz vom 25. Juni 2019 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Leitlinien und der Rahmenordnung Prävention liegt dem Amtsblatt September 2019 bei und wird hiermit für das Bistum Magdeburg in Kraft gesetzt.

Magdeburg, den 11. Juli 2019
L.S.         + Dr. Gerhard Feige
                           Bischof

Nr. 83  Aufruf der deutschen Bischöfe zum Caritas-Sonntag 2019

Liebe Schwestern und Brüder!

Wir leben in einer Welt, in der die Digitalisierung einen immer größeren Raum einnimmt. Dies betrifft auch die Arbeit der Einrichtungen und Dienste der Caritas. Daher betont die Caritas in ihrer diesjährigen Kampagne: „Sozial braucht digital“.

Schon heute bieten digitale Möglichkeiten vielfältige Unterstützung in der Alten- und Behindertenhilfe, in Krankenhäusern, Kindertagesstätten und in der Beratung von Menschen. Künftig werden weitere Angebote zur Verfügung stehen, die auch neue Anforderungen an die Kompetenzen von Erzieherinnen oder Pflegekräften stellen werden.

Wichtig ist, die Chancen und Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen und sich gleichzeitig bewusst zu sein, dass diese stets die Begegnung von Mensch zu Mensch ergänzen und nicht ersetzen dürfen. Wir haben darüber zu diskutieren, wo die neuen Möglichkeiten für die Menschen hilfreich sind und wo ein vorsichtiger Umgang mit dem digitalen Wandel geboten ist.

Die Caritas will mit der Kampagne „Sozial braucht digital“ die Möglichkeiten der Digitalisierung im Interesse der Menschen ausloten. Und sie will ihren Beitrag in öffentlichen Debatten leisten, wenn es um ethische und theologische Fragen geht. All dies betrifft auch die Arbeit in unseren Pfarrgemeinden. (Hier können konkrete Beispiele aus der Diözese oder Pfarrei genannt werden, die sich mit der Digitalisierung beschäftigen)

Die Kollekte des Caritas-Sonntags ist für die vielfältigen Anliegen der Caritas in unseren Pfarrgemeinden und der Diözese bestimmt. Bitte unterstützen Sie durch Ihre Gabe die Arbeit der Caritas. Dafür danken wir sehr herzlich.

Für das Bistum Magdeburg
Dr. Gerhard Feige
Bischof

Magdeburg, 13. August 2019

Dieser Aufruf soll am Sonntag, dem 15. September 2019 (alternativ 08. September 2019), in allen Gottesdiensten verlesen bzw. in geeigneter Weise veröffentlicht werden.

Nr. 84  Profanierung der Kapelle Maria Königin, Erxleben

Bischof Dr. Feige hat per Dekret vom 11. Juli 2019 die Kapelle Maria Königin in 39343 Erxleben, Hörsinger Straße 7a, Pfarrei St. Marien in Oschersleben, profaniert. Der letzte Gottesdienst fand am 22. August 2019 statt.

Nr. 85  Einladung Priesterwerkwochen 2020

Dem Amtsblatt September 2019 ist die Einladung von Bischof Dr. Feige sowie das Programm zu den Priesterwerkwochen 2020 beigefügt.

Mitteilungen des Generalvikars

Nr. 86         Einstellung digitaler Versand des Amtblattes

Ab Januar 2020 wird der digitale Versand des Amtsblattes per E-Mail eingestellt. Das Amtsblatt wird dann in der Druckversion auf der Homepage des Bistums Magdeburg immer Anfang des Monats eingestellt werden: aktuelles-termine/amtsblatt/index.html. Damit entfällt die Pflicht der Archivierung der Amtsblätter. Das Amtsblatt ist ab Januar 2020 fortlaufend auf der Homepage archiviert und einsehbar. Der Postversand erfolgt in gewohnter Weise und Umfang.

Die Pastoralen Mitteilungen werden weiterhin per Post und E-Mail versandt werden, ebenso sind diese in gewohnter Weise auf der Homepage des Bistums Magdeburg einsehbar.

Nr. 87         Mustermietvertrag für Vermietung von kirchengemeindlichen Räumen

Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) empfiehlt für die Überlassung und Vermietung kirchengemeindlicher Räumlichkeiten an Dritte eine schriftliche vertragliche Fixierung, um die mit diesem Rechtsverhältnis verbundenen Risiken und Verpflichtungen für alle Beteiligten transparent und kalkulierbar zu machen. Der Vertragsentwurf steht in der Rechtsdatenbank des VDD zum Download zur Verfügung: https://katholische-rechtsdatenbank.de. Weiterhin ist dort ein Merkblatt zu finden, mit Hinweisen u.a. zur steuerlichen Relevanz der Vermietung sowie zur Klärung sicherheitstechnischer Aspekte vor der Gebrauchsüberlassung beigelegt. Für Rückfragen hierzu wenden Sie sich bitte an Herrn Bernhard Moormann, Tel.: (0228) 103-264, E-Mail: b.moormann@dbk.de.

Empfohlen wird von dem Justiziariat des Bistums Magdeburg ebenfalls ein Mustermietvertrag für die Vermietungen von (Pfarr-)Wohnungen, der im Extranet des Bistums Magdeburg zum Download bereitgestellt wird: http://extranet.bistum-magdeburg.de/immobilien/pfarrei-als-vermieter/index.html. Die Prüfung für die kirchenaufsichtliche Genehmigung dieses eingereichten Mustermietvertrages kann in Regel schneller erfolgen, als mit Mietverträgen, die nicht dem Mustermietvertrag entsprechen.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Birgitt Korbmacher, Tel: (0391) 5961-165, E-Mail justiziariat@bistum-magdeburg.de, zur Verfügung.

Nr. 88         Information zu Urlaub und Urlaubsansprüchen

Hiermit wird darauf aufmerksam gemacht, dass aufgrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 06.11.2018 (Aktenzeichen C-619/16 und C-684/169) sich insbesondere für die Dienstgeber Veränderungen im Umgang mit Urlaubsansprüchen der Mitarbeiter/-innen ergeben.

Dieses Urteil verpflichtet letztlich den Dienstgeber nachzuweisen, dass er den/die einzelne/-n Mitarbeiter/-in auf den bestehenden Urlaubsanspruch hinweist und ihn/sie damit in die Lage versetzt den Urlaub zu nehmen. Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub verfällt damit nicht mehr automatisch, weil der/die Mitarbeiter/-in keinen Urlaub beantragt hat. Er erlischt nur dann, wenn der Dienstgeber, den/die Mitarbeiter/-in so auf den bestehenden Urlaubsanspruch hingewiesen hat, dass er/sie in der Lage ist den Urlaub auch zu nehmen.

Es ist also ratsam, dass die Dienstgeber (Pfarrer, Kirchenvorstände, Einrichtungsleiter …) künftig vor Ablauf des Kalenderjahres jede/-n Mitarbeiter/-in schriftlich über den noch bestehenden Urlaubsanspruch  informiert und ihn/sie auffordert den Urlaub entsprechend der rechtlichen Vorschriften zu nehmen.

Entsprechend des Bundesurlaubsgesetztes und des § 26 DVO ergeben sich folgende Regeln:

  1. Grundsätzlich soll der Jahresurlaub im Laufe des Anspruchs-/Kalenderjahres genommen werden.
  2. Im Falle der Übertragung muss der Erholungsurlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres angetreten werden.
  3. Kann der Erholungsurlaub wegen Arbeitsunfähigkeit oder aus betrieblichen/dienst-lichen Gründen nicht bis zum 31. März angetreten werden, ist er bis zum 31. Mai anzutreten.
    In diesem Fall kann erwartet werden, dass der/die Mitarbeiter/-in begründet, warum er/sie den Urlaub nicht bis zum 31. März nehmen konnte.
  4. Urlaub, der nicht innerhalb der genannten Fristen angetreten ist, verfällt, soweit es sich nicht um den gesetzlichen Mindesturlaub (20 Tage) handelt und der Mitarbeiter wegen andauernder krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht in der Lage war, den Urlaub bis zum Ablauf des Übertragungszeitraums anzutreten.
  5. Urlaubsansprüche können nur dann ausgezahlt werden, wenn diese durch das Ausscheiden aus dem Dienst z. B. aufgrund andauernder krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht mehr genommen werden können. Im Sterbefall sind solche Urlaubsansprüche auch vererbbar (BAG Urteil v. 22.01.2019; Aktenzeichen: 9AZR 45/16).

Magdeburg, 22. August 2019
Dr. Bernhard Scholz
Generalvikar

Mitteilungen des Bischöflichen Ordinariates

Prozessbereich 2. Personaleinsatzplanung und Personalentwicklung

Nr. 89  E-Mail-, Telefonnummern- und Adressänderungen

Diese Angaben werden im Internet nicht veröffentlicht

Nr. 90  Entpflichtungen / Ernennungen / Beauftragungen

Frau Silvia Marx, Pfarrei St. Franziskus, Bad Liebenwerda, befindet sich seit dem 01. Juni 2019 in der Ruhephase der Altersteilzeit und wurde am 23. Juni 2019 in Mühlberg/Elbe aus dem aktiven Dienst als Gemeindereferentin verabschiedet.

Weitere kirchliche Nachrichten

Nr. 91  Direktorium 2020 und Katholischer Taschenkalender 2020

Das Direktorium für die Messfeier und die Stundenliturgie erscheint ab sofort für das Jahr 2020. In die Vorlage der deutschsprachigen liturgischen Institute wurden die Eigenfeiern der einzelnen Diözesen mit ihren Besonderheiten eingefügt. Mit Einleitungen zu den Festzeiten, den biblischen Lesungen des Tages, passenden Auswahlorationen, Vorschlägen für Segensgebete, Liedvorschlägen aus dem neuen Gotteslob, Texten zu den neuen Heiligen u. v. m.

Weitere Informationen zum Direktorium finden Sie unter www.st-benno.de/direktorium. Der neue katholische Taschenkalender 2020 für alle in Gottesdienst und Gemeinde engagierten haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter enthält alle liturgischen Angaben für den Gottesdienst und zum persönlichen Gebet sowie ein großzügiges Kalendarium für persönliche Notizen.

Weitere Informationen und Bestellmöglichkeiten finden Sie beim Benno-Verlag unter www.st-benno.de.

Flyer Direktorium + Klerus 2020
Flyer neue liturgische Buecher A
Bestellschein liturgische Buecher

Nr. 92  Christliche Buchhandlung St. Mauritius, Magdeburg

Die Christliche Buchhandlung St. Mauritius, Max-Josef-Metzger-Str. 13 in Magdeburg, wird zum 30. September 2019 schließen.

Die Buchhandlung Fritz Wahle, Breiter Weg 174, 39104 Magdeburg wird ihr Angebot um ein christliches Sortiment erweitern. Weitere Informationen zum Angebot der Buchhandlung Fritz Wahle finden Sie auch unter https://magdeburg-literatur.buchkatalog.de/.

Herausgeber:

Bischöfliches Ordinariat Magdeburg
Max-Josef-Metzger-Straße 1
39104 Magdeburg
www.bistum-magdeburg.de

Themen und Partnerportale