
Gemeinsam zu einer synodalen Kirche
Katholikenrat für die Einrichtung eines Synodalen Rates im Bistum Magdeburg
Im September 2022 haben die Delegierten des Synodalen Weges für die Einrichtung eines Ausschusses gestimmt, der den Synodalen Rat vorbereiten wird.
Dagegen stellte das vatikanische Staatssekretariat in seinem Schreiben vom 23. Januar klar, dass weder der Synodale Weg, noch ein von ihm eingesetztes Organ oder die Bischofskonferenz befugt sind, Synodale Räte auf nationaler, diözesaner und pfarrlicher Ebene zu errichten. Solche Räte würden die Autorität der Bischöfe infrage stellen und somit das Bischofsamt schwächen.
Papst Franziskus hat die Aufgabe der Bischöfe so beschrieben: „Denn der Bischof wird … sich bisweilen an die Spitze stellen, um den Weg anzuzeigen ..., andere Male wird er einfach inmitten aller sein …, und bei einigen Gelegenheiten wird er hinter dem Volk hergehen, um denen zu helfen, die zurückgeblieben sind, und – vor allem – weil die Herde selbst ihren Spürsinn besitzt, um neue Wege zu finden.“ (EG31)
Im Bistum Magdeburg gibt es bereits Schritte zur Bildung eines Synodalen Rates. Ziel ist die Förderung einer gelebten Kultur gemeinsamen Beratens und Entscheidens, in der sich Transparenz und Gewaltenteilung als Ausdruck von Synodalität verwirklichen können.
Bischof Dr. Gerhard Feige betont, dass Synodalität einen Bischof stärke und nicht schwäche. Er selbst hat seinen Bistumsrat gebeten, einen Vorschlag für einen möglichen Synodalen Rat im Bistum Magdeburg auszuarbeiten. Dies stehe dem Inhalt des römischen Schreibens nicht entgegen, da hier der Ortsbischof Kraft seiner Autorität diesen Rat für seine Diözese einrichten möchte. Der Katholikenrat im Bistum Magdeburg ist an der Einführung des Synodalen Rates im Bistum Magdeburg beteiligt und dankt Bischof Gerhard für sein klärendes Wort. Wir sind gern mit ihm auf dem Weg zu einer synodalen Kirche.
Im Namen des Vorstandes
Dagobert Glanz
Vorsitzender
Magdeburg, 30.1.2023