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Haftseelsorge: Vereinbarung zwischen Land und Kirche


Magdeburg (pbm) - Sachsen-Anhalt und die katholische Kirche haben sich auf gemeinsame Regeln zur Seelsorge in den Justizvollzugsanstalten des Landes verständigt. Justizministerin Karin Schubert (SPD) und der Generalvikar des Bistums Magdeburg, Theodor Stolpe, unterzeichnen die Vereinbarung am Donnerstag, 6. Juli, 15:00 Uhr im Bischöflichen Ordinariat.

Vertreter/-innen der Medien sind zur Berichterstattung willkommen.
Ort: Magdeburg, M.-J.-Metzger-Str. 1 (Raum 206)
Zeit: Donnerstag, 6. Juli, 15:00-15:30 Uhr

Stichwort: Gefangenenseelsorge
Der Gefängnisseelsorger sieht in dem Gefangenen nicht zuerst den, der sich strafbar gemacht hat, sondern den von Gott geliebten Menschen, das heißt eine Person mit Gaben und Möglichkeiten, mit Schwächen und Fehlern. Der Gefängnisseelsorger möchte dem Gefangenen helfen, die Zeit in der Haftanstalt nicht als verloren anzusehen. Darüber hinaus sucht er gemeinsam mit dem Inhaftierten Perspektiven für die Zeit nach der Haft. Der Seelsorger hilft dem Gefangenen, sein bisheriges Leben zu begreifen und erweckt Mut, neu zu beginnen. Er versteht sich als Mittler zwischen dem Strafgefangenen und der Gesellschaft. Wenn es Konflikte mit Angehörigen oder Bezugspersonen gibt, sucht er mit den Betroffenen nach einer Lösung. In den Justizvollzugsanstalten Sachsen-Anhalts arbeiten im Auftrag der katholischen Kirche sechs hauptamtliche Seelsorger/-innen. Davon nehmen fünf diese Aufgabe zusätzlich zu ihrer Arbeit in der Gemeinde wahr.

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