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Polizeiseelsorge-Vereinbarung unterzeichnet

Magdeburg (pbm) - Die Polizeiseelsorge-Vereinbarung zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und der katholische Kirche ist in Kraft. Innenminister Manfred Püchel und der Generalvikar des Bistums Magdeburg, Theodor Stolpe, haben das Papier am Mittwoch, 5. Dezember, im Beisein des Landespolizeiseelsorgers Pfarrer Norbert Winkler in Magdeburg unterzeichnet.

Die Verhandlungen über den Abschluss der Polizeiseelsorge-Vereinbarung waren erstmals im Jahr 1992 aufgenommen worden. Die zunächst intensiven Gespräche gerieten jedoch ins Stocken und das Thema wurde daraufhin weder vom Land noch von der Kirche weiter verfolgt. Erst nach der Unterzeichnung des Staatskirchenvertrags zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Sachsen-Anhalt im Januar 1998 wurden die Verhandlungen wieder aufgenommen. Der Vertrag legt in Artikel 10 - Anstaltseelsorge - die Grundlage für den Abschluss einer Seelsorge-Vereinbarung unter anderem für den Bereich der Polizei.

Generalvikar Theodor Stolpe begrüßte die Übereinkunft: "Ich freue mich, dass angesichts einer Zeit, in der die innere Sicherheit leider einen so großen Stellenwert hat, nun auch in diesem Bereich die seelsorgliche und ethische Begleitung der Polizeibeamten rechtlich sichergestellt ist. Das Gewaltmonopol des Staates konkretisiert sich in dem hoheitlichen Dienst der Polizeibeamten. Gerade hier, wo der Dienst an der Gesellschaft in dieser verantwortungsvollen Form geleistet wird, ist die seelsorgliche Begleitung und das Bewusstsein um eine Ethik des Handelns von großer Bedeutung. Hierzu leistet die Katholische Kirche gern ihren Beitrag."

Die Arbeit des Polizeipfarrers umfasst im Wesentlichen zwei Aufgabenbereiche: die Seelsorge an den Polizeibeamten und die Durchführung des berufsethischen Unterrichts im Rahmen der Aus- und Fortbildung. Zu Letzterem zählen unter anderem die Beratung von Polizeiführern bei Vor- und Nachbereitung auf polizeiliche Einsätze im Hinblick auf Erwartungen, das Aufarbeiten der Ängste und persönlichen Erfahrungen der Beamten, die Beratung der Beamten zu den Themen Gesprächsführung, Berufsethik sowie Überbringen von Todesnachrichten, individuelle Beratung von Beamten zur Bewältigung von schwierigen persönlichen Situationen, zur Stressbewältigung und Ähnlichem.

Der berufsethische Unterricht mit einem jährlichen Stundenvolumen von rund 380 Stunden wird jeweils zur Hälfte durch den katholischen und den evangelischen Polizeipfarrer übernommen. Im Mittelpunkt des berufsethischen Unterrichts stehen folgende Themen:

  • Menschenbild und Grundwerte
  • Gesellschaft und Staat - Bezug zum polizeilichen Handeln
  • bürgernahe Polizeiarbeit
  • Legitimation polizeilichen Handelns (Gewalt, Gewaltlosigkeit, Zwang)
  • Innen- und Außenansicht des Polizeiberufs
  • ausgewählte Aspekte des Diensteides
  • Umgang mit Extremsituationen und Schwerstkriminalität (Terrorismus, Geiselnahme, Verkehrsunfälle, Suizid)
  • Ausländer und Polizei.

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