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Magdeburger Memorandum

Verantwortung der Eltern - Mitverantwortung der Gesellschaft

Im Land Sachsen-Anhalt ist derzeit ein Streit über die Kinderbetreuung bzw. –förderung entbrannt. Die einen sehen im neuen Kinderförderungsgesetz (KiFöG) einen abschüssigen Weg zur Halbtagsbetreuung und die Verstärkung einer Kluft zwischen Arm und Reich. Andere bewerten das Gesetz als gelungenen Spagat zwischen Kostenreduzierung und Qualitätssicherung in der Kinderbetreuung.

Im Rahmen dieser Debatte betont der Familienbund die Erstzuständigkeit der Eltern für die Erziehung der Kinder. Gleichzeitig wirkt er auf die gesellschaftliche Aufwertung von familiärer Erziehungsarbeit hin.

Der Familienbund ermutigt Eltern, Erziehungsverantwortung verstärkt wahr zu nehmen, denn „Pflege und Erziehung der Kinder sind natürliche Rechte der Eltern und die ihnen als erste zukommende Pflicht“ (Art 6, Abs 2 Grundgesetz).

Eltern legen das Fundament für ein gelingendes Leben und vermitteln ihren Kindern Lebens-kompetenzen. Sie sind ihre ersten und wichtigsten ErzieherInnen. Eltern brauchen dafür Unterstützung, Förderung und Entlastung durch Staat und Gesellschaft (Elternförderung).
Familie ist das erste Netzwerk, in das Kinder hineingeboren werden. Die hier erworbenen Basiskompetenzen ermöglichen Kindern entwicklungs- und altersgemäß, sich weitere soziale Netze zu erschließen. Dazu gehören Kindertagesstätten, Schulen und andere Orte des Zusammenlebens wie Pfarrgemeinden und Vereine.

Kindertagesstätten haben dabei eine subsidiäre Funktion im Hinblick auf die familiäre Erziehung. Eltern geben ihre Erziehungsfunktion an der Tür der Einrichtung nicht ab. Diese handeln und erziehen im Auftrag der Eltern. Diese Position heben wir auf dem Hintergrund einer verstaatlichen Erziehungstradition im Osten Deutschlands hervor. Über die Kinderbetreuung hinaus, sind Kindertagesstätten auch als Orte der Elternbildung und -förderung zu verstehen.

Familienzentren, Familienbildungsstätten, dezentrale und mobile Familienbildung bieten im Rahmen der Elternförderung wirksame Hilfen. Sie sind Orte der Ermutigung, des Erfahrungsaustausches, der Hilfe und gegenseitigen Entlastung von Eltern. „Die hohen Erwartungen an die Bereitschaft und Fähigkeit der Eltern, im breiten Spektrum der erzieherischen Aufgaben von der Werteerziehung über Sprachförderung, soziales Lernen, gesundheitsbewusstes Leben, Begleitung der schulischen Entwicklung bis hin zum Umgang mit den Medien lassen sich nur erfüllen, wenn insgesamt die staatliche Gemeinschaft im Rahmen ihres Schutz- und Förderauftrags gemäß Artikel 6 Grundgesetz Eltern von Anfang an bei der Stärkung ihrer Erziehungskompetenz unterstützt“ (Beschluss der Jugendministerkonferenz vom 22./23. Mai 2003).

Mit Blick auf den zentralen Wert des Kindeswohls
fordern wir von politischen EntscheidungsträgerInnen

  • bei der Kinderförderung sich nicht allein vom Blick auf den Haushalt bestimmen zu lassen,
  • eine bessere Anerkennung der Erziehungsleistung von Eltern,
  • den Ausbau und die Stärkung der Familienbildung,
  • den Ausbau weiterer familienstabilisierender Dienste unter Berücksichtigung des sozialen Kontextes und besonderer Belastungen von Eltern und Familien,
  • die Stärkung der Wahlfreiheit in der Kinderförderung unter Beachtung des Elternwillens,

erwarten wir von den MitarbeiterInnen und Trägern der Einrichtungen

  • die Verlebendigung der Elternmitwirkung und Stärkung von Elternaktivitäten,
  • die Weiterentwicklung ihrer Einrichtungen zu Orten der Familienbildung,
  • eine an den Bedürfnissen der Eltern ausgerichtete Flexibilität in den Betreuungszeiten,
  • ausreichend Mittel für die Weiterbildung von MitarbeiterInnen zur Verfügung zu stellen und von diesen die Bereitschaft, diese Möglichkeiten zu nutzen,
  • Fachpersonal dem Vorzug vor Hilfskräften zu geben,
  • eine Form der Kommunikation, die die Erstverantwortung der Eltern respektiert,

ermutigen wir Eltern

  • ihre Erziehungsverantwortung bewusst wahr zu nehmen,
  • sich in den Kindereinrichtungen zu engagieren,
  • Angebote der Familienbildung zu nutzen,
  • neue Wege in der Verteilung von Erwerbs- und Familienarbeit zwischen Männern und Frauen zu gehen.

Für den Familienbund hat die Wahrnehmung und Förderung elterlicher Erziehungsverantwortung Priorität. Andere Angebote kommen als wichtige Bausteine zu dieser Grundlage hinzu.
Aufgrund dieser differenzierten Betrachtung lehnt der Familienbund das KiFöG nicht ab, hält aber Modifikationen in der Umsetzung für erforderlich. Über den Rahmen dieser Debatte hinaus, ist es notwendig, Familienfreundlichkeit als Ziel in alle Politikfelder zu implementieren.

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