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Missbrauchsklage gegen Geistlichen

Presseerklärung

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben gegen einen Geistlichen des Bistums Magdeburg wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch einer Minderjährigen; die Tat soll 1987 stattgefunden haben. Die Hauptverhandlung ist eröffnet, erster Verhandlungstag war Dienstag, der 14. Oktober.

Das Bistum Magdeburg hat den Angeklagten bereits vor mehreren Monaten bis zur Klärung des Sachverhaltes beurlaubt. Die innerkirchliche Voruntersuchung auf der Grundlage des Beschlusses der Deutschen Bischofskonferenz vom 26. September 2002 wurde bereits zu diesem Zeitpunkt eröffnet.

Auf Anregung der ermittelnden Staatsanwaltschaft wurde sowohl von Seiten der Ermittlungsbehörde als auch von Seiten des Bistums bisher auf die Information der Öffentlichkeit verzichtet, um die Ermittlungen und das weitere Verfahren nicht zu behindern.

Das Bistum Magdeburg weist ausdrücklich darauf hin: Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt der Angeklagte als unschuldig.

Weitere Erklärungen werden aus Rücksicht auf die Beteiligten und das laufende Verfahren nicht abgegeben.

Thomas Lazar
Pressesprecher

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