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Ladenschlusszeiten nicht ändern!

Katholische Arbeitnehmer gegen Pläne der Landesregierung

Die Landesregierung plant, das derzeit bestehende Ladenschlussgesetz in weiten Teilen außer Kraft zu setzen. So sollen die Ladenschlusszeiten an Werktagen völlig aufgehoben werden. Weiterhin sollen die Möglichkeiten zur Sonntagsöffnung erweitert werden. Zwar dürfen die Geschäfte nach wie vor nur an vier Sonntagen für maximal fünf Stunden öffnen, doch sollen die möglichen Öffnungszeiten nunmehr auf den Zeitraum von 11 - 20.00 Uhr (vorher 13.00 - 18.00 Uhr) und auch auf den ersten Adventssonntag erweitert werden. Begründet wird diese Liberalisierung ausdrücklich nicht mit der Absicht mehr Beschäftigung zu schaffen oder eine Umsatzsteigerung zu erreichen. Ziel des Gesetzes ist es nach Darstellung der Landesregierung, den Einzelhändlern mehr Freiraum zu geben.

Der Umsatz im Einzelhandel stagniert seit Jahren. Der Konkurrenzdruck steigt angesichts der ständig wachsenden Verkaufsfläche an. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist in den letzten sechs Jahren um ca. 90.000 gesunken. Gleichzeitig wurden aber 171.000 geringfügig Beschäftigte mehr eingestellt. Damit arbeiten im Einzelhandel zirka 30 Prozent geringfügig Beschäftigte (Quelle W&A.B.E.-Institut Berlin) Für solche geringfügig Beschäftigten hat der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.

Die Lockerungen des Ladenschlusses in den letzten Jahren haben damit zu einem Abbau von Vollzeitarbeitsplätzen und zu einer Erweiterung des Niedriglohsektors geführt. Die dort noch von den Beschäftigten erarbeiteten Löhne reichen für den Unterhalt einer Familie längst nicht aus. Die in dieser Zeit erarbeiteten Anwartschaften reichen für eine Rente oberhalb des Existenzminimums nicht aus.

Die Sozialkassen werden durch die fortschreitende Ersetzung von Vollzeitarbeitsplätzen durch geringfügig Beschäftigte immer stärker belastet, weil sich die Arbeitgeber sich auf diesem Wege ihrer Beitragspflicht entziehen.

Zirka 72 Prozent der Arbeitnehmer im Handel sind Frauen. Durch eine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten werden diese nicht nur weitgehend vom familiären Leben, sondern auch von sozialen Kontakten außerhalb der Familie ausgeschlossen. Vielen Alleinerziehenden dürfte durch die geplante Erweiterung der Ladenöffnungszeiten die Grundlage genommen werden, ihre Doppelbelastung durch Familie und Beruf in Einklang zu bringen.

Die unbeschränkte Möglichkeit der Ladenöffnung verschärft den Verdrängungswettbewerb. Kleinere und mittlere Einzelhandelsunternehmen werden diesem Druck nicht standhalten können. Große Unternehmen bauen aber nur dort neue Ladenlokale, oder unterhalten alte, wo sie genügend Umsatz erwarten können. Dadurch wird die Versorgungssicherheit gerade im ländlichen Raum nicht mehr gewährleistet sein, das Versorgungsnetz wird weitmaschiger. Ältere und behinderte Menschen werden deshalb von einer ausreichenden Versorgung abgeschnitten.

Aus dem Gesetzentwurf wird deutlich, dass damit nur ein weiterer Schritt zu einer endgültigen Auflösung der Ladenschlusszeiten auch an Sonn- und Feiertagen gemacht werden soll. Zwar betont die Landesregierung derzeit noch, dass an dem Gebot der Ladenschließung an diesen Tagen nicht gerüttelt werden soll, doch das Gegenteil ist der Fall. Ist nach dem geltenden Ladenschlussgesetz die Öffnungszeit an Sonntagen auf maximal 5 Stunden in der Zeit von 13.00 - 18.00 Uhr begrenzt, soll eine Öffnung nach dem Gesetzentwurf in der Zeit von 11.00 - 20.00 Uhr möglich sein. Auch wenn es zunächst bei einer Öffnungsdauer von 5 Stunden an diesen Tagen bleiben soll, ist die Sonntagsruhe doch um 4 Stunden gekürzt, wenn die Geschäfte zu unterschiedlichen Zeiten ihre Verkaufsräume öffnen. Es ist also nur noch eine Frage der Zeit, wann die Begrenzung der Öffnungszeit auf 5 Stunden fällt. Dies wird dann damit begründet werden, dass eine Sonntagsruhe in der Zeit von 11.00 - 20.00 Uhr ohnehin nicht mehr bestehe. Ein weiterer Beleg für diese Vermutung ist die durch den

Gesetzentwurf neu eingeräumte Möglichkeit den ersten Sonntag im Dezember zum verkaufsoffenen Sonntag zu machen. Bislang waren die Dezembersonntage von dieser Möglichkeit ausgenommen.

Abschließend ist festzustellen, dass die geplante weitere Liberalisierung des Ladenschlusses nur den umsatzstarken Konzernen nutzen bringen wird. Klein- und Mittelbetriebe bleiben durch diese Änderung ebenso auf der Strecke, wie die Arbeitnehmer.

Matthias Ullrich
KAB im Bistum Magdeburg

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