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Kirchenasyl als Schutz und Protest

Bischof: Auch im Rechtsstaat gibt es Fehler und Versagen

Magdeburg (pbm) - Wer Kirchenasyl gewährt und sich als Anwalt Schutzbedürftiger versteht, will nach Ansicht des Magdeburger Bischofs Gerhard Feige „einen Beitrag zum Erhalt des Rechtsfriedens und der Grundwerte unserer Gesellschaft leisten". Feige, der mit seinem Grußwort am Mittwoch einen ökumenischen Fachtag zum Thema „Endstation Kirchenasyl?" in Magdeburger eröffnete, begründete die Notwendigkeit des Kirchenasyls unter anderem damit, dass bundesweit in etwa 70 Prozent aller Fälle „rechtliche oder humanitäre Lösungen zugunsten bedrohter Flüchtlinge" erlangt werden konnten.

Die Kirchen beanspruchten dabei jedoch keinen rechtsfreien Raum. Vielmehr akzeptieren sie laut Feige die Verantwortung und Pflicht des Staates, „für einen gerechten Ausgleich zwischen Verfolgern und Verfolgtem zu sorgen". Dem stehe für Christen aber der göttliche Auftrag gegenüber, dem Nächsten „Schutz, Beistand und Herberge" zu gewähren. Da es auch im demokratischen Rechtsstaat Fehler und Versagen gebe, erfüllten die Kirchen mit dem Kirchenasyl „ihre ureigene Aufgabe, überall dort mahnend einzugreifend, wo Rechte von Menschen verletzt werden". Kirchenasyl habe dann den Charakter eines vorläufigen Schutzes und des öffentlichen Protestes, um Zeit für eine neue Überprüfung des Asylgesuches zu gewinnen. 

Rednerin vor Rollups der EKM und der Caritas
Die Referentin für Migrationsdienste im Bistum Magdeburg spricht über die Rolle der Beratungsstellen. Frau Schwenke ist auch Vorsitzende der Härtefallkommission Sachsen-Anhalt.

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