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Erklärung des Bistums

mit roter Linie skizzierte KathedraleDas Bistum Magdeburg hat am 15.Juli 2011 in einer Erklärung eine offenbar missverstandene Aussage zu den gescheiterten Einigungsgesprächen gemacht. Die Interpretation, dass das Bistum damit dem ehemaligen Vorstand der Gero AG, Herrn Norbert Diehl, die Schuld für das Nicht-Zustande-Kommen einer Einigung zugewiesen habe, war nicht beabsichtigt.

 Nach mehreren Gesprächen mit Herrn Diehl veröffentlicht das Bistum folgende Erklärung:

Der Konflikt zwischen dem Bistum Magdeburg und dem ehemaligen Vorstand der GERO AG, Herrn Norbert Diehl, war mehrfach Gegenstand von öffentlichen Stellungnahmen des Bistums. Wiederholt, insbesondere in seiner Stellungnahme vom 15.07.2011, hat das Bistum dazu u.a. folgendes erklärt:

„Die Bistumsleitung hat die gerichtliche Auseinandersetzung nicht angestrebt. Im Gegenteil: Ein Jahr lang haben sich die Vertreter des Bistums intensiv um einen Ausgleich beider Seiten bemüht. Weil mit der Gegenseite kein Vergleich erzielt werden konnte, wird jetzt das Gericht entscheiden.“

 Diese Erklärung wurde dahin interpretiert, dass das Bistum Herrn Diehl persönlich für das Scheitern der Gespräche verantwortlich mache.

Diese Interpretation ist unzutreffend. Nachdem in einer Reihe von Gesprächen  keine gemeinsame Bewertung der strittigen Fragen erzielt werden konnte,  wurde Herr Diehl im November 2010 förmlich davon in Kenntnis gesetzt, dass das Bistum und die GERO AG mit Herrn Diehl keinen  Vergleich abschließen werden.

Da beide Seiten feststellen, dass die je andere Seite die im Rahmen der gerichtlichen Auseinandersetzungen geführten Vergleichsgespräche abgebrochen hat, konnte in dieser Frage bislang keine Einigung erzielt werden.

Die unterschiedlichen Auffassungen lauten wie folgt:

Bistum / GERO AG: „Die anschließenden, im Rahmen der gerichtlichen Auseinandersetzungen geführten Vergleichsgespräche wurden vom Anwalt von Herrn Diehl für gescheitert erklärt.“

Herr Diehl: „Die anschließenden, im Rahmen der gerichtlichen Auseinandersetzungen geführten Vergleichsgespräche wurden abgebrochen, weil die GERO GmbH behauptet, weitere, gegenüber Herrn Diehl aber noch gar nicht präzisierten Ansprüche zu haben, die Haftpflichtversicherung jedoch einen Vergleich nur dann für sinnvoll hält, wenn durch den Vergleich alle strittigen Fragen einvernehmlich beigelegt werden.“

Diese unterschiedlichen Auffassungen sind z. Zt. nicht vereinbar. Beide Seiten sind jedoch bemüht, auch in dieser strittigen Frage eine Einigung zu erzielen.

Thomas Lazar
Pressesprecher des Bistums Magdeburg

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