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Flüchtlingshilfe bewilligt erste Anträge

Spendenkonto auf 115 000 Euro angewachsen

Alter Mann mit Kind aus Syrien in einem Flüchtlingslager | Foto: C. LaasMagdeburg (pbm) – Für die Flüchtlingshilfe Sachsen-Anhalt hat sich am Donnerstag, 26. Februar, der Vergabebeirat konstituiert. Aus der Hand von Bischof Gerhard Feige erhielten die Mitglieder ihre Ernennungsurkunde, unter ihnen die Bundestagsabgeordnete Heike Brehmer sowie der frühere Magdeburger Oberbürgermeister Willi Polte und Landtagspräsident a. D. Adolf Spotka. Der Bundestagsabgeordnete Karamba Diaby war dienstlich verhindert und erhält die Ernennungsurkunde zu einem späteren Termin.

Bei der anschließenden ersten Arbeitssitzung wurde den Mitgliedern mitgeteilt, dass bei der bistumsweiten Sonderkollekte für das Flüchtlingshilfswerk Anfang Februar von katholischen Christen rund 23 000 Euro gespendet wurden. Zudem gingen viele kleine und große Einzelspenden ein. Der Präsident der Landesarbeitgebervereinigung Clemens Gutmann überwies als Privatperson 6000 Euro. Der Gründer und Vorstand der GETEC AG Karl Gerhold spendete gleichfalls privat 15 000 Euro. Insgesamt enthält der Spendenfond der Flüchtlingshilfe somit etwa 115 000 Euro.Bischof Feige und die Mitglieder des Beirates
Bischof Gerhard Feige und die Mitglieder des Vergabebeirates vor der konstituierenden Sitzung am Donnerstag in Magdeburg.

Weiter wurden die Mitglieder des Beirats über aktuelle Anfragen und das Antrags- und Bewilligungsverfahren der Flüchtlingshilfe informiert. Erste Anträge wurden vom Caritasverband bearbeitet und dem Vergabebeirat zur Entscheidung vorgelegt. Alle Antragsteller kamen aus Syrien. Hilfe wurde unter anderem beantragt und vom Vergabebeirat bewilligt für die Finanzierung einer Familienzusammenführung, für Dolmetscherkosten und zur Überbrückung von Lebenshaltungskosten. Bei den Bewilligungen handelt es sich um Schenkungen und Darlehen.

Die Flüchtlingshilfe Sachsen-Anhalt wurde Anfang Januar vom Magdeburger katholischen Bischof Gerhard Feige gegründet. Zugleich stattete er den Fond mit einem Grundkapital von 60 000 Euro aus und bat im Bistum um eine Sonderkollekte. Zweck der Flüchtlingshilfe ist laut Gründungsurkunde, „Menschen, die aus lebensbedrohlichen Krisengebieten nach Sachsen-Anhalt kommen beziehungsweise gekommen sind, in prekären Lebenssituationen und unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus zu unterstützen“. Die Unterstützungen werde auf der Grundlage christlicher Nächstenliebe gegenüber jedermann gewährt, ungeachtet seiner Religion, Herkunft, Hautfarbe und seines Geschlechts.

Die Finanzmittel aus dem Fond der Initiative dienen unter anderem für Hilfen bei Familienzusammenführung, für Fahrtkosten, zur Unterstützung bei Ausbildung und Arbeitssuche und bei Beschaffen von Beglaubigungen und Gutachten. Die Verwaltung des Fonds liegt in den Händen des Caritasverbandes. Der Vergabebeirat entscheidet, welche Anträge bewilligt oder abgelehnt werden.

Anträge können über die Caritas-Migrationsberatungsstellen eingereicht werden. | www.caritas-magdeburg.de

Spendenkonto
Bistum Magdeburg
IBAN: DE43 810532720641022301
BIC: NOLADE21MDG
Stichwort: Spende Flüchtlingshilfe Sachsen-Anhalt

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