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Archivregal

Zur Geschichte des Archivs

Wichtige Stationen

Das heutige Sachsen-Anhalt ist das Kernland der lutherischen Reformation. Von 17 Klöstern in den Gebieten um Magdeburg (5) und Halberstadt (12) abgesehen, erlosch hier das katholische Leben. Infolgedessen gingen die nord- beziehungsweise mitteldeutschen Bistümer - wie etwa das Erzbistum Magdeburg oder die Bistümer Brandenburg, Halberstadt, Havelberg, Merseburg, Naumburg-Zeitz - zugrunde. Die in diesen bischöflichen Verwaltungen entstandenen Akten/Archivalien gingen zunächst in das Eigentum der protestantischen Kirchen über beziehungsweise wurden spätestens mit der Errichtung der preußischen Provinz Sachsen verstaatlicht.

Die wenigen Katholiken, die ihren Glauben im Umfeld dieser 17 Klöster bewahren konnten, wurden zu Beginn des 17. Jahrhunderts dem Nuntius in Köln unterstellt, ab 1667/69 dem Apostolischen Vikariat der Nordischen Mission.

Nach wechselvoller Geschichte übernahm 1789 der Fürstbischof von Paderborn und Hildesheim, Franz Egon von Fürstenberg, das Amt des Apostolischen Vikars der Nordischen Mission. In der Zeit des Königreichs Westfalen (1807-1813) schuf Fürstbischof von Fürstenberg aus den ehemaligen (Erz-)Bistümern Magdeburg und Halberstadt 1811 ein KOMMISSARIAT für das Saale- und Elbe-Departement mit dem Distrikt Helmstedt. Dieses Gebiet wurde schließlich bei der 1821 durch die Bulle „De salute animarum“ erfolgten Neugliederung der kirchlichen Verhältnisse in Preußen ohne den Distrikt Helmstedt als FÜRSTBISCHÖFLICHES KOMMISSARIAT errichtet und dem Bistum Paderborn eingegliedert. Das Kommissariat entsprach damit dem Territorium des preußischen Regierungsbezirks Magdeburg.

Die von Paderborn eingesetzten Kommissare hatten zunächst ihren Sitz auf der Huysburg bei Halberstadt. Ab 1828/35 kam der Amtssitz nach Magdeburg, weshalb man diese kirchliche Verwaltungsstruktur letztendlich auch BISCHÖFLICHES KOMMISSARIAT MAGDEBURG nannte. In Magdeburg war das Amt des Kommissars bis Ende 1951 in Personalunion mit dem Amt des Pfarrers bzw. Propstes der Pfarrgemeinde St. Marien am Kloster Unser Lieben Frauen (seit 1859 Propstei, 1878 Umzug in die St. Sebastianskirche, 1892 Umbenennung in Propsteigemeinde St. Sebastian) verbunden.

Blick auf St. Sebastian über die zerstörte Propstei
St. Sebastian am Ende des Zweiten Weltkriegs


Gebietszuwachs erhielt das Bischöfliche Kommissariat Magdeburg 1921, als das dem Paderborner Bischof bereits 1868 zur Verwaltung übertragene APOSTOLISCHE VIKARIAT ANHALT (Land Anhalt) endgültig zum Bistum Paderborn kam. Das Preußenkonkordat von 1929 sorgte für eine weitere Vergrößerung: Neben der Erhebung des Bistums Paderborn zum Erzbistum brachte dieser Staatskirchenvertrag auch die Eingliederung des preußischen Regierungsbezirks Merseburg mit den Dekanaten Eisleben, Halle/S. und Wittenberg aus dem so genannten Geistlichen Gericht Erfurt in das nun ERZBISCHÖFLICHE KOMMISSARIAT MAGDEBURG mit sich.

Erzbistum Paderborn

Mit dem Zweiten Weltkrieg und der Teilung Deutschlands in zwei Staaten erfolgte notgedrungen eine allmähliche Loslösung des sich dann in Ostdeutschland befindenden Erzbischöflichen Kommissariats Magdeburg vom in Westdeutschland liegenden „Mutterbistum“ Paderborn. Da die DDR ihre Eigenstaatlichkeit durchsetzen wollte, versuchte sie die bischöfliche Gewalt (Jurisdiktion) des Paderborner Erzbischofs auf ihrem Gebiet zu unterwandern bzw. zu verhindern. Papst Paul VI. ernannte deshalb 1973 den Magdeburger Erzbischöflichen Kommissar zu einem Apostolischen Administrator, womit die Suspension der Jurisdiktion des Paderborner Erzbischofs für seinen in der DDR gelegenen Jurisdiktionsbereich einherging. Diese Konstruktion bedeutete jedoch keine endgültige Loslösung: Das Magdeburger Gebiet gehörte auch weiterhin kirchenrechtlich zum Erzbistum Paderborn. Damit war es einerseits kein Kommissariat mehr, andererseits aber auch keine Apostolische Administratur, also kein separates, eigenständiges und dem Papst persönlich unterstehendes Kirchengebiet. Weil die Magdeburger Apostolischen Administratoren - die den neuen Titel nur „ad personam“ erhielten - eben kein Kirchengebiet leiteten, das rechtlich ihrem Namen entsprach, aber dennoch alle bischöflichen Vollmachten besaßen, wurde aus dem Erzbischöflichen Kommissariat Magdeburg das BISCHÖFLICHE AMT MAGDEBURG.

Die Wende von 1989/90 mit der Wiedervereinigung Deutschlands hätte nun zwar wieder den Status quo von 1945 ermöglicht. Das Bischöfliche Amt Magdeburg sprach sich jedoch aufgrund der gewachsenen eigenen pastoralen Identität und im Zuge der jetzt möglich gewordenen kirchlichen Neustrukturierung für die Erlangung der Eigenständigkeit aus. Papst Johannes Paul II. errichtete daher 1994 das BISTUM MAGDEBURG. Die Bistumserrichtung wurde zugleich dazu genutzt, um mit den Bistümern Hildesheim und Dresden-Meißen sowie mit dem ebenfalls zeitgleich, neu errichteten Bistum Erfurt einen geringfügigen Gebietsaustausch vorzunehmen.

Mit dem Erzbistum Paderborn und den Bistümern Erfurt und Fulda gehört das Bistum Magdeburg zur Kirchenprovinz Paderborn.

Die Verwaltungseinrichtung für das Bistum Magdeburg ist das BISCHÖFLICHE ORDINARIAT MAGDEBURG - vor der Errichtung des Bistums entsprechend „Kommissariat“ bzw. „Bischöfliches Amt“ genannt.

Das Bischöfliche Ordinariat Magdeburg ist folglich Nachfolgerin folgender Behörden:

  • KOMMISSARIAT für das Saale- und Elbe-Departement mit dem Distrikt Helmstedt (1811-1821)
  • FÜRSTBISCHÖFLICHES KOMMISSARIAT des Bistums Paderborn (1821-1828)
  • BISCHÖFLICHES KOMMISSARIAT MAGDEBURG des Bistums Paderborn (1828-1930)
  • ERZBISCHÖFLICHES KOMMISSARIAT MAGDEBURG des Erzbistums Paderborn (1930-1973)
  • BISCHÖFLICHES AMT MAGDEBURG (1973-1994)
  • APOSTOLISCHES VIKARIAT ANHALT (1868-1921)

Der Zweite Weltkrieg brachte für die bis dahin in Magdeburg entstandenen Akten des Erzbischöflichen Kommissars eine tiefgehende Zäsur: Aus Sicherheitsgründen wurden die Archivalien des 19. Jahrhunderts in das „Mutterarchiv“, das Archiv des Erzbistums Paderborn, ausgelagert. Diese Entscheidung erwies sich als glückliche Fügung, denn bei dem größten Bombenangriff auf die Stadt Magdeburg am 16. Januar 1945 wären diese wie der größte Teil der verbliebenen Akten vernichtet worden. Der Zerstörung fiel neben der gesamten Magdeburger Altstadt auch der ehemalige Aufbewahrungsort der Akten anheim, die Propstei in der Prälatenstraße 31a. Demzufolge befanden sich in der dann neu einzurichtenden Verwaltung des Erzbischöflichen Kommissariats Magdeburg nur Akten ab 1945. Die wenigen Akten, die noch geborgen werden konnten, waren Akten der Propsteigemeinde; dort werden sie heute auch aufbewahrt.

Blick in das Bistumsarchiv

Eine Rückführung der nach Paderborn ausgelagerten Magdeburger Kommissariatsakten erfolgte sowohl aus politischen Erwägungen als auch aus Mangel einer geeigneten Aufbewahrungsmöglichkeit während der DDR-Zeit nicht. Für längere Zeit ergab sich aus diesem Grunde für die Magdeburger Erzbischöflichen Kommissare keine Notwendigkeit, ein eigenes Verwaltungsarchiv einzurichten. Auch deshalb nicht, weil zunächst nur wenige Akten entstanden: Die Kommissariats-Verwaltung bestand anfangs aus dem Erzbischöflichen Kommissar und einem Sekretär. Erst die mit der Teilung Deutschlands verbundenen Behinderungen zwischen Paderborn und Magdeburg sorgten für eine größere Verwaltung: Die ab 1949 für Magdeburg geweihten (Weih-)Bischöfe brachten im Laufe der Zeit eine eigene bischöfliche Verwaltungsstruktur mit den Hauptabteilungen Pastoral, Caritas, Schule und Erziehung, Personal, Vermögensverwaltung, Bau und Allgemeine Verwaltung mit sich.

Die Errichtung eines eigenen Archivs wurde erst in den 1970er Jahren als notwendig erkannt, als das bis dahin angefallene Schriftgut nicht mehr in den einzelnen Verwaltungsabteilungen aufbewahrt werden konnte. Zum 01. Juli 1979 beauftragte daher Bischof Johannes Braun den Pfarrer Dr. Franz Schrader ein Zentralarchiv für die bischöfliche Behörde - die umgangssprachlich genauso benannt wurde wie der Magdeburger Jurisdiktionsbezirk, nämlich: Bischöfliches Amt Magdeburg - zu schaffen. Pfarrer Dr. Schrader ließ im Keller des Bischöflichen Amtes, Max-Josef-Metzger-Straße 1, ein Magazinraum mit Rollregalsystem einrichten und wies des Weiteren an, dass mit Ausnahme der Grundstücks- und Pfarrumschreibungsakten die zwischen 1945 und 1979 entstandenen Verwaltungsakten dem „Zentralarchiv des Bischöflichen Amtes Magdeburg“ (ZBAM) zuzuführen sind.

1993 erfolgte ein Wechsel in der Archivleitung: Pfarrer Dr. Schrader ging in den Ruhestand; ihm folgte Lic.iur.can. Lorek. Der Auf- und Ausbau des Archivs konnte dadurch kontinuierlich fortgesetzt werden. Mit der Errichtung des Bistums Magdeburg 1994 nannte sich das Archiv gemäß des neuen Verwaltungsnamens der Bischöflichen Behörde dann „Zentralarchiv des Bischöflichen Ordinariates Magdeburg“ (ZBOM).

Eine räumliche Erweiterung erfuhr das Archiv, als bei notwendigen Sanierungsmaßnahmen des Bischöflichen Ordinariates das daneben stehende Haus Max-Josef-Metzger-Str. 2 durch Ankauf in den Umbau mit einbezogen werden konnte. Im Zuge dessen kam Anfang 2002 in den dortigen Kellerräumen ein weiterer, größerer Magazinraum mit Rollregalsystem hinzu. Der alte Magazinraum wird seitdem als Altablage genutzt.
Auf diese Weise waren alle Bedingungen erfüllt, um die ausgelagerten Akten der Vorgängerbehörden wieder an ihren alten Ort der Entstehung zu transferieren. Am 06. Dezember 2004 kamen so die entsprechenden Archivalien aus Paderborn ins Bistumsarchiv Magdeburg. Die Aktenrückgabe wurde vom Erzbistumsarchiv Paderborn außerdem zum Anlass genommen, alle seine Archivalien, die sich auf den territorialen Bereich des Bistums Magdeburg beziehen, dem ZBOM zu übergeben.

Im Juli 2006 verfügte schließlich Bischof Dr. Gerhard Feige die Umbenennung des Zentralarchivs in „Bistumsarchiv Magdeburg“ (BAM).

Die Reorganisation des Bistums Magdeburg, infolgedessen alle bestehenden Kirchengemeinden in den Jahren 2009 und 2010 aufgelöst und zu 44 neuen Pfarreien zusammengefasst wurden, erstreckte sich auch auf das Bischöfliche Ordinariat Magdeburg. Mit Stichtag 01. September 2008 durchgeführt, wurden alle Hauptabteilungen und Abteilungen aufgelöst bzw. neu gegliedert und dem neu entstandenen „Fachbereich Ressourcenverwaltung“ neben den Aufgabenbereichen Allgemeine Verwaltung, Druckerei, EDV, Hausmeister, Meldewesen, Post/Pforte, Finanzverwaltung, Personalverwaltung, Bau/Untere Denkmalbehörde und Liegenschaften/Versicherungen auch das Bistumsarchiv zugeordnet. Mit der Zeit erwies sich diese Zuordnung jedoch als unzweckmäßig: Seit 01. Februar 2016 ist das Bistumsarchiv erneut eine eigene Stabstelle des Generalvikars, dem vom Bischofs ernannten Leiter des Bischöflichen Ordinariates Magdeburg.

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