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In Freiheit leben und Glauben

Steuerrad und Blick auf das Meer

„…dass alle Menschen von jedem Zwang frei sein müssen“
Erklärung zur Religionsfreiheit
„DIGNITATIS HUMANAE“ (1965)

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"... Die Würde der menschlichen Person kommt den Menschen unserer Zeit von Tag zu Tag mehr zu Bewusstsein, und es wächst die Zahl derer, die den Anspruch erheben, dass die Menschen bei ihrem Tun ihr eigenes Urteil und eine verantwortliche Freiheit besitzen und gebrauchen, nicht unter Zwang, sondern vom Bewusstsein der Pflicht geleitet. In gleicher Weise fordern sie eine rechtliche Einschränkung der öffentlichen Gewalt, damit die Grenzen einer ehrenhaften Freiheit der Person und auch der Gemeinschaften nicht allzu eng umschrieben werden […] (Art.1)

44 Tage war in Goa (Indien) der Sarkophag mit den Reliquien des hl. Franz Xaver feierlich ausgestellt. Hunderttausende, darunter auch viele Nichtchristen, zogen am Sarkophag vorbei. Den Abschluß bildete am 6. Januar eine feierliche Prozession durch die Straßen Goas. Bezeichnend für den neuen Geist im Verhältnis der Konfessionen untereinander war die Teilnahme des Bischofs der protestantischen Glaubensgemeinschaft ‘The Church of God’“ (Tag des Herrn vom 27. Februar 1965).Das Konzil erklärt, dass die menschliche Person das Recht auf Religionsfreiheit hat. Diese Freiheit besteht darin, dass alle Menschen von jedem Zwang frei sein müssen, sowohl von Seiten einzelner wie von Gruppen in der Gesellschaft wie von jeglicher menschlichen Gewalt, und zwar in der Weise, dass in religiösen Dingen niemals jemand gezwungen wird, gegen sein Gewissen zu handeln, und nicht daran gehindert wird, privat und öffentlich, als einzelner oder in Verbindung mit andern nach seinem Gewissen zu handeln, innerhalb der gebührenden Grenzen […] (Art.2)

In Treue zur Wahrheit des Evangeliums verfolgt die Kirche also den Weg Christi und der Apostel, wenn sie anerkennt, dass der Grundsatz der Religionsfreiheit der Würde des Menschen und der Offenbarung Gottes entspricht, und wenn sie die Religionsfreiheit fördert. Sie hat die Lehre, die sie von ihrem Meister und von den Aposteln empfangen hatte, im Laufe der Zeiten bewahrt und weitergegeben. Gewiss ist bisweilen im Leben des Volkes Gottes auf seiner Pilgerfahrt inmitten des Wechsels der menschlichen Geschichte eine Weise des Handelns vorgekommen, die dem Geist des Evangeliums wenig entsprechend, ja sogar entgegengesetzt war. Aber die Lehre der Kirche, dass niemand zum Glauben gezwungen werden darf, hat dennoch die Zeiten überdauert  […](Art.12)

Übersetzung nach: Die Beschlüsse des Konzils,

St.Benno-Verlag, Leipzig 1966

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Propst Dr. Gerhard Nachtwei | Kommentar

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